2021-05-29 Höchst brisant: Coronawahnsinn in Deutschland

Nicole Höchst MdB im Gespräch mit Dr. (IPN) Henning Zoz und Nadine Schmidt über die Drangsalierung unserer Kinder durch die Coronamaßnahmen in den Schulen.

Herzlichen Dank an die beste Bundestagsabgeordnete, die wir in Deutschland haben. Am Samstag den 29.05.2021 haben wir aufgezeichnet, seit Mittwoch, den 02.06.2021 steht das online.

 

Nicole Höchst hat leider nicht bedacht, mein Titel-Theater, über welchem seit Spätsommer 2020, seit der Bürgermeisterwahl in Siegen, das Kultusministerium brütet, zu berücksichtigen. Ich versuche die akademischen Grade, welche ich allesamt mit viel Mühen und völlig korrekten Nachweisen erhalten habe, zu vermeiden, da Titelerarbeitung im Ausland und Titelführung im Inland nicht durchgehend verträglich sind. Mindestens gehört hinter den Dr. in Klammern (IPN) für IPN Mexiko, hinter den Prof. möglicherweise ein (RITS) für RITS University Japan. Hier habe ich, um nicht alles wegzunehmen, den Dr. belassen und mit (IPN) versehen. Da hat der ESEL was zu keifen, zum ESEL geht’s hier:

Tatsächlich war „das bedauerliche Kapitel einer bedauerlichen Gestalt“ damit noch nicht beendet. Jener ESEL hat sich bei Wikipedia als Autor eingeschrieben, um mein dortiges Profil nach seinen Wünschen zu verunstalten. Am Ende hat dann Wikipedia, mit denen ich nie Kontakt hatte, den aus Drolshagen mit der Mutter zum Bruder Berthold nach Ockenheim Geflohenen zur Ordnung gerufen, und das Profil wurde teilweise wieder an die Realität angeglichen. Das habe ich irgendwo hier auf der Webseite bereits einmal grob beschrieben. Sollte ich irgendwann einmal zu viel Zeit haben, so in etwa wie jener ESEL, dann arbeite ich das mal auf. Derzeit aber nicht, Denunzianten und Schmierfinken schreiben sich sowieso irgendwann tot.

2021-05-28 An das OVG-Münster zur Ausgangssperre

Anregungen (2) für die befreiten Bürger aus des Landrats Gnaden. Andreas Müller (SPD) versucht am OVG Kosten zu treiben und gegen kritische Bürger nachzutreten.

Liebe Alle, man könnte so an das Oberverwaltungsgericht schreiben, ggfls. mit Kopie an den Landrat. Nachfolgend zwei Anregungen für zwei unterschiedliche Verfahrensstände. Beide Verfahrensstände sind anhand jeweils anonymisierter Originaldokumente erkennbar, zu finden nach der jeweiligen Anregung:

 

Fall (a), Verfahrensstand
An das Verwaltungsgericht wurde eine Protestnote ähnlich der Anregung vom 03.05.2021 versendet. Daraufhin erhielten die befreiten Bürger gleichlautende Beschlüsse unterfertigt von verschiedenen Richtern (Dr. Strauch, Fröse), nach gleichlautendem Antrag des SPD-Landrats. Der Antrag des Landrats wurde in jedem bekannten Fall erst mit dem Beschluss übermittelt. Dann war nichts mehr zu machen = kurzer Prozess mit vollendeten Tatsachen.

In einem Rechtsstaat ist das ein völliges Unding.

Fall (a), Anregung
der dazugehörige Schriftverkehr (OVG und SPD-Landrat) findet sich nach der Anregung als anonymisiertes Beispiel, 5 Textstellen (jetzt rot) könnten angepasst werden. Fall (b) folgt sodann.

______________________________________

Oberverwaltungsgericht Münster
Herrn Richter Fröse
Aegidiikirchplatz  5
D-48143  Münster

F   +49-251-505-352

 

13 B xxx/21
Landrat Siegen ./. Familie Vorname und Vorname Nachname

Ihr Beschluss vom xx.05.2021.2019 sowie
Telefax des Landrats Siegen vom 29.04.2021
unser Schreiben vom xx.05.2021 an das Verwaltungsgericht Arnsberg

 

Sehr geehrter Herr/Frau Richter/in Fröse/Dr. Strauch, sehr geehrte Damen und Herren,
wir bitten Sie dringend, Ihren o.g. Beschluss zurückzunehmen und die Verfahrenskosten dem Antragsgegner aufzuerlegen.

Hilfsweise beantragen wir die Rückversetzung des Verfahrens in den vorherigen Geschehensstand. Als Hilfestellung sei darauf hingewiesen, dass mit Verfristung dem Antragsteller weder angemessenes rechtliches Gehör noch angemessener Informationsstand im Verfahrensgeschehen zugestanden wurde.

Begründung

Der Landrat Andreas Müller verhängt in Siegen-Wittgenstein eine Ausgangssperre. Offenkundlich viele Bürger, so auch wir, befreien sich daraus per Antrag auf aufschiebende Wirkung einer noch zu erhebenden Klage am Verwaltungsbericht Arnsberg.

Der Landrat verteidigt sich dagegen nicht, gibt auf Anforderung des Gerichts keine Stellungnahme ab.

Nachdem am 23.04.2021 das 4. Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage nationaler Tragweite, Rechtskraft erlangt hat, hat der Landrat am gleichen Tag Beschwerde beim Verwaltungsgericht Arnsberg eingelegt und die Aufhebung von entsprechenden Beschlüssen der vergangenen ca. 14 Tage beantragt. Ferner beantragt wurde jeweils Antragsablehnung sowie Auferlegung der jeweils gesamten Verfahrenskosten auf den jeweiligen Antragsteller.

Das Oberverwaltungsgericht Münster hat in dieser Sache offensichtlich Kenntnis von unserem Schreiben an das Verwaltungsgericht Arnsberg vom 05.05.2021. Darin bemängeln wir u. A. (Zitat):

„Die Kreisrechtsdirektorin, Frau Silke Biermann zieht für den Landrat, als Begründung ausschließlich eine Entscheidung des OVG NRW heran, fügt diese Entscheidung nicht bei, und diese ist für uns anderweitig auch nicht einsehbar.“

Zwar geht das Oberverwaltungsgericht lt. Beschluss davon aus, dass die nicht gegebene anwaltliche Vertretung der Antragsteller als (Zitat) „ungeschriebene Ausnahme“ zulässig ist, sieht aber offenbar keine Veranlassung, einer damit einhergehenden Fürsorgepflicht nachzukommen. Die Hauptstütze des gegnerischen Argumentationsgeschehens ist für uns bis heute nicht einsehbar, was einer eklatanten Benachteiligung im Verfahrensgeschehen gleichkommt. Dass ein Gericht ein solches Geschehen billigend in Kauf nimmt, kann spätestens unter „ungeschriebener Ausnahme“ nicht zulässig sein.

Selbstverständlich haben wir auch zu bemängeln, dass das Oberverwaltungsgericht einen Beschluss offenbar aufgrund des Schreibens des Antragsgegners (Telefax vom 29.04.2021) fasst, welcher dem Antragsteller erst nach Beschlussfassung zugänglich gemacht wird. Das stellt einen schweren Mangel an rechtlichem Gehör dar und erinnert an „kurzen Prozess“ in einer Hau-Ruck-Justiz. Das kann doch alles nicht wahr sein.

Auch inhaltlich, soweit für den Antragsteller aufgrund reklamierter und nicht geheilter Benachteiligung überhaupt erkennbar, geht die Begründung des Oberverwaltungsgerichts, insbesondere in Sachen Kostenentscheidung am Realitätsgeschehen vollständig vorbei.

Das Gericht stützt sich dabei auf ein Parallelverfahren, in dem der Senat davon ausgehe, dass die streitgegenständliche Allgemeinverfügung „voraussichtlich rechtmäßig“ sei, weil nach den Feststellungen des Antragsgegners der überwiegende Anteil der Neuinfektionen derzeit im privaten Bereich stattfinden würde und weil (offenbar) nach Auskunft des Antragsgegners die Ausgangsbeschränkung angesichts dessen darauf abziele, private Zusammenkünfte kontrollierbar weiter einzuschränken und so die Kontakte und damit auch die Infektionen zu senken. Damit verletze der Antragsgegner seinen Einschätzungsspielraum nicht.

Bei allem Respekt, das Oberverwaltungsgericht beschreibt hier selbst einen Akt der Willkür.

Zunächst wird bestritten, dass der Landrat überhaupt in der Lage sein kann, das Infektionsgeschehen – mit „Geschehen“ beschreibt man Hergänge immer dann, wenn man gar nichts weiß – auch nur im Ansatz so genau und sicher einzuschätzen, als dass man daraus schwerwiegende Eingriffe in Grundrechte ableiten dürfte.

Ferner kommt es nicht darauf an, ob ein Landrat etwas beabsichtigt oder Ausgangsbeschränkungen auf etwas zielen, sondern ausschließlich darauf, was im Ergebnis geboten wird. Und genau das ist und war in diesem Fall leider ganz etwas Anderes.

Der Landrat sagt dabei offenbar ganz unverblümt, worauf es ihm ankommt, nämlich darauf, dass „private Zusammenkünfte kontrollierbar“ werden. Das Gericht zitiert hier und müsste dann doch erkennen, die umkehrende Logik des Ausgangsbeschränkungsgeschehens unterstellt, dass der bundesdeutsche Durchschnittsbürger entschlossen und gewillt wäre, die Allgemeinverfügung rechtswidrig zu unterlaufen, und dem daher mit entsprechenden Gegenmaßnahmen zu begegnen sei. Sicher gibt es Personen in dieser Gesellschaft, die sich rechtswidrig verhalten möchten, und darunter sind sicher auch solche, die sich derzeit nicht im Gefängnis befinden. Aufgrund behauptet besserer Kontrollierbarkeit solcher wenigen aber eine ganze Bevölkerung einzusperren, das kann doch wohl nicht ernsthaft als verhältnismäßig angesehen werden, und schon gar nicht von einem deutschen Gericht.

Dass die Einschätzung des Landrats hier schlicht als objektiv unterstellt wird, ist ebenfalls haarsträubend. Dabei blicken wir, blickt der Landrat und blickt auch das Gericht mittlerweile auf eine Corona-Pandemie-Erfahrung von deutlich über einem Jahr zurück. Man darf und man muss verlangen, dass keiner der vorgenannten Akteure sich der Realität verweigert, spätestens das Gericht darf das nicht.

So hat das Bundesgesundheitsministerium in seiner Pressemitteilung vom 30.04.2021, welche uns erst jetzt zur Kenntnis gelangt ist, mitteilt, dass im Jahresdurchschnitt 2020 nur 4% aller Intensivbetten mit Corona-Patienten belegt waren und dass über das gesamte Jahr eine Gefahr der Überlastung des Gesundheitssystems nicht im Ansatz bestanden hat.

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/2021/2-quartal/corona-gutachten-beirat-bmg.html

Gleichzeitig stellt weder das RKI noch das Statistische Bundesamt für das Jahr 2020 eine Übersterblichkeit fest, das spätestens dann nicht, wenn das demografische Entwicklungsgeschehen unserer Gesellschaft einbezogen wird, was selbstverständlich so zu sein hat.

Insofern sollte offenkundlich sein, welchen Stellenwert und welche Belastbarkeit „politische Einschätzungen“ zumindest im Jahr 2020 hatten. Warum das in 2021, zudem noch unter hartnäckiger Ignoranz der eigenen Erhebungen durch die Politik, irgendwie realitätsbezogener geworden sein könnte, erschließt sich den Antragstellern nicht. Und so verbleibt auch die strittige Allgemeinverfügung des Landrats fehlerhaft, sinnlos, unverhältnismäßig und damit rechtswidrig.

Aktuell passt dazu die Aussage des Bundesgesundheitsministers Jens Spahn vom 30.05.2021 in der TV-Sendung „Anne Will“ (Zitat):

„Es gibt im Moment mehr falsch-positive als tatsächlich positive Ergebnisse.“

Das sagt ein verantwortlicher Bundesminister über Ergebnisse, von denen seit vielen Monaten unser tägliches Leben und unsere Grundrechte abhängig gemacht werden. Möglicherweise könnte man hier mangelnde Relevanz entgegenhalten, da für Herrn Spahn eine Quarantäneregelung nach Rückkehr aus Südafrika, dort wird bereits eine neue 4-fach, also Doppel-Doppel-Mutante vermutet, ebenfalls keine Relevanz zu entfalten scheint. Sollte das Oberverwaltungsgericht hier jedenfalls eine Verhältnismäßigkeit als gewahrt erkennen, die Maßnahmen gehen ja weiter, wäre jede Hoffnung in die deutsche Gerichtsbarkeit zu Grabe getragen.

Zurück zum Beschlussgeschehen vom 16.04.2021. Das Verwaltungsgericht Arnsberg hat dabei bemängelt, dass lt. Begründung der strittigen Allgemeinverfügung zur Wohnung oder sonstigen Unterkunft auch das jeweils dazugehörige befriedete Grundstück gehöre. Dieser vollständig kontraproduktive wie unverhältnismäßige Unfug wurde für uns erkennbar weder erklärt, noch begründet. Das dürfte wohl auch kaum möglich sein.

Es wird doch niemand ernsthaft behaupten wollen, das die Fortführung eines z. B. vorabendlichen Gesprächsgeschehens am Gartenzaun mit dem Nachbarn einen auf ein behauptetes Infektionsgeschehen zuträglicheren Einfluss haben könnte, als die weitere Begrenzung von Einkaufzeiten, welche besser zu entzerren als zu verdichten wären und das Verbot, sich nicht mehr im Aerosol-unbelasteten Freien aufhalten zu dürfen, und sich stattdessen in vergleichsweise hochaerosolbelasteten geschlossenen Räumen aufzuhalten zu haben.

Im Ergebnis wird die Bewegungsfreiheit von Bewohnern einer insofern bereits quasi isolierten Wohneinheit unzulässig wie unsinnig eingeschränkt. Zum Vergleich könnte man fortschreitend erwarten, dass bei der nächsten Ausgangssperre, das wird fortan zur Neuen Normalität gehören, ein Aufenthalt strafbefreit nur noch z. B. in der Küche des Wohngeschehens zulässig sein dürfte.

Weiter bemängelte das Verwaltungsgericht, dass es dem Antragsgegner nicht gelungen war, eine nachvollziehbare Gefährdungsprognose zu erstellen. Eine solche ist der Landrat, soweit für die Antragsteller erkennbar, auch bin heute schuldig geblieben.

Abschließend kann ausgeschlossen werden, dass die strittige Allgemeinverfügung „voraussichtlich rechtmäßig“ gewesen sein könnte. Erfolgsaussichten die keine sind, sind NICHT zugunsten des Antragsgegners anzunehmen.

An dieser Stelle kommt möglicherweise der eklatante Verstoß gegen rechtliches Gehör zu Lasten der Antragsteller zum Tragen. Den Antragsteller nicht anzuhören ist dabei völlig inakzeptabel.

Im Ergebnis sind Beschluss und Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht grob fehlerhaft. Bitte tragen Sie dem Rechnung und stellen Unwirksamkeit her.

Mit Unverständnis nehmen wir zur Kenntnis, dass der Landrat, Wahlbeamter zudem mit einem SPD-Parteibuch, was bekanntlich für sozial und demokratisch steht, „nicht aufhören sondern nachtreten“ möchte.

Aufgrund der 50-100 gleichartig gelagerten Fälle, die genaue Zahl kennen nur das Gericht und der Landrat, liegt dazu ein Kostenbescheid des Verwaltungsgerichts Arnsberg über € 80,50 sowie dazugehörig eine Rechnung des Landrats für Post- und Telekommunikation über € 20,00 vor. Unabhängig davon, dass ein oder maximal 2 Telefaxe a 1-2 Seiten im Kommunikationsgeschehen einem Gegenwert von € 20,00 nicht im Ansatz entsprechen können, liegt aber auch bereits eine Kostenrechnung über € 322,00 vom Oberverwaltungsgericht vor. Multiplizieren wir letzteren Betrag mit der Anzahl unserer Familienmitglieder, ergibt sich eine Summe höher als unser monatliches Haushaltsbudget.

Das Differenzgeschehen ist dabei ganz offensichtlich der Kostentreiberei des Landrats geschuldet. Unabhängig davon, dass wir am Verwaltungsgericht Recht bekommen haben, und dem Landrat die Kosten auferlegt wurden, und das aufgrund zeitgeschicktem Abwarten mit nachfolgender Beschwerde des Landrats wieder rückgängig gemacht wurde, können wir uns solche horrenden Kosten nicht leisten und beantragen daher auf diesem Wege Prozesskostenhilfe für jeden Einzelfall im Prozessgeschehen. Bitte teilen Sie uns unverzüglich mit, wie wir hierzu weiter zu verfahren haben.

Genau wir jedenfalls möchten das Gericht nicht unnötig beschäftigen und würden uns über eine Korrektur des falschen billigen Ermessens freuen, per dem das Gericht eine fehlerhafte Kostenentscheidung getroffen hat. Sollte es dazu kommen, nehmen wir unsere Anträge über das Kostengeschehen hinaus, gerne zurück.

Für den unerwarteten negativen Fall bitten wir das Gericht um Hinweis, wie wir gegen den u. E. schlechten Beschluss vorgehen können. Von Dienstaufsichtsbeschwerde, angemeldeter Demonstration mit Gleichgeschädigten vor Gerichtsgebäude und Kreishaus, über das Justizministerium bis hin zu einem Petitionsverfahren, irgendetwas muss es ja geben – gegen himmelschreiendes Unrecht. Wir halten es jedenfalls für unsere Bürgerpflicht, die kostentreibende Inszenierung des Landrats nicht hinzunehmen.

Mit freundlichen Grüßen,
Familie Name

______________________________

Fall (a), Beschluss OVG Münster:

Fall (a), Anlage übermittelt mit dem OVG-Beschluss
Erledigungserklärung und Kosten-Antrag Landrat Andreas Müller (SPD) vom 29.04.2021 per Telefax an OVG

Fall (b), Verfahrensstand
An das Verwaltungsgericht wurde eine Protestnote ähnlich der Anregung vom 03.05.2021 NICHT versendet. Daraufhin erhielten die befreiten Bürger eine Anheimstellung/Mitteilung/Bitte, eine Erledigungserklärung bzgl. des Antrages beim Verwaltungsgericht Arnsberg abzugeben, der zur Befreiung von der Ausgangssperre von Landrats Gnaden geführt hatte. Das OVG bittet dazu um Rückmeldung bis zum 31.05.2021. Das OVG unterstreicht die Passage „bis zum 31. Mai 2021“ und setzt noch in Klammern (Eingang bei Gericht) dahinter, was aber aus dem Wunsch keine Frist macht, sondern wohl die Suggestion einer solchen transportieren soll.

Ist das so, dann ist auch das in einem Rechtsstaat ist das ein völliges Unding.
Eine Antwort könnte man dann ansich bewusst nicht vor dem 01.06.2021 abgeben, wenn überhaupt.

Sobald jedenfalls solche Erklärung abgegeben worden ist, ist davon auszugehen, das gleichlautender Beschluss zu (a) ergehen wird bzw. würde. Zu (a) gleichlautende Erledigungserklärung mit Kosten-Antrag des SPD-Landrats vom 29.04.2021 wurde den befreiten Bürgern im Fall (b) mit der Anheimstellung/Mitteilung/Bitte des OVG übermittelt, insofern also einen Verfahrensschritt früher, als den befreiten Bürgern zu (a).

 

Fall (b), Anregung
der dazugehörige Schriftverkehr (OVG und SPD-Landrat) findet sich nach der Anregung als anonymisiertes Beispiel, 5 Textstellen (jetzt rot) könnten angepasst werden. Info (c) folgt sodann.

Oberverwaltungsgericht Münster
Frau Richterin Dr. Strauch
Aegidiikirchplatz  5
D-48143  Münster

F   +49-251-505-352

 

13 B xxx/21
Landrat Siegen ./. Vorname Nachname

Ihre Anregung/Mitteilung/Bitte vom xx.05.2021 nebst
Telefax des Landrats Siegen-Wittgenstein Andreas Müller (SPD) vom 29.04.2021

Sehr geehrte Frau Richterin Dr. Strauch, sehr geehrte Damen und Herren,
ich danke Ihnen für Ihr oben genanntes Schreiben nebst diverser Vorschläge, welche ich leider weder im Verfahrensgeschehen noch inhaltlich nachvollziehen kann.

Zunächst teile ich Ihnen mit, dass ich, obwohl Sie mittels Formulierung, Detailangaben und Unterstreichung in Ihrem Schreiben die Suggestion einer Fristsetzung transportieren, keine solche zu erkennen vermag.

Sollte ich hier fehlinterpretieren,
bitte ich höflich um Hinweis und Erklärung.

Sollte ihrerseits doch eine Frist gesetzt worden bzw. gemeint gewesen sein, reklamierte ich diese jedenfalls als nicht hinreichend, das insbesondere bei vergleichsweise langwierigem Postweg in Zeiten pandemischer Geschehenslage.

Sie avisieren mir, dass vormaliges Obsiegen in dieser Sache am Verwaltungsgericht Arnsberg – an kein anderes Gericht habe ich mich in dieser Sache gewendet, in eine vollständige Niederlage durch diverse Rücknahmeempfehlungen umgewandelt werden solle oder könnte.

Damit bin ich nicht einverstanden.

Dabei irritiert mich sehr, dass Sie mir ausschließlich die Möglichkeit einer Antragsrücknahme oder Erledigungserklärung eröffnen, andernfalls hätte ich anwaltliche Hilfe zu bemühen.

Da ich mir diese aber nicht leisten kann,
bitte ich um Gewährung von Prozesskostenhilfe.

Selbstverständlich habe ich absolut kein Interesse, weder ein Verwaltungsgericht, noch ein Oberverwaltungsgericht sinnlos zu beschäftigen, und möchte alles tun, um an der Vereinfachung eines für mich möglicherweise nicht zu überblickenden Verfahrensgeschehens mitzuwirken. Unnötig Geld kosten soll die Sache auch nicht, schon gar nicht für mich.

Das ist für mich oberste Priorität.

Es kann aber hier, völlig entgegen dem, was Sie avisieren, nur so sein, dass die Verfahrenskosten in einem Antragsgeschehen, welches sich zwischenzeitlich quasi 2x anderweitig begründet erledigt hat, einzig dem Antragsgegner aufzuerlegen sind.

Begründung

Der Landrat Andreas Müller (SPD) verhängt in Siegen-Wittgenstein eine Ausgangssperre. Offenkundlich viele Bürger, so auch ich, befreien sich daraus per Antrag auf aufschiebende Wirkung einer noch zu erhebenden Klage am Verwaltungsbericht Arnsberg.

Der Landrat verteidigt sich dagegen nicht, gibt auf Anforderung des Gerichts keine Stellungnahme ab.

Nachdem am 23.04.2021 das 4. Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage nationaler Tragweite, Rechtskraft erlangt hat, hat der Landrat am gleichen Tag Beschwerde beim Verwaltungsgericht Arnsberg eingelegt und die Aufhebung von entsprechenden Beschlüssen der vergangenen ca. 14 Tage beantragt. Ferner beantragt wurde jeweils Antragsablehnung sowie Auferlegung der jeweils gesamten Verfahrenskosten auf den jeweiligen Antragsteller.

Dabei zieht die Kreisrechtsdirektorin, Frau Silke Biermann im Namen des Landrats, als Begründung ausschließlich eine Entscheidung des OVG NRW heran, fügt diese Entscheidung nicht bei, und diese ist für mich anderweitig auch nicht einsehbar. Diese Situation dauert bis heute an. Augenscheinlich erkennt auch kein Gericht eine Veranlassung zur Verbesserung des mich benachteiligenden Informationsgeschehens.

Es liegt somit der Verdacht nahe,

dass mir die Basis für rechtliches Gehör
vorenthalten werden soll.

Jetzt, per Ihrem Schreiben vom 14.05.2021 erhalte ich Schriftsatz des Antragsgegners mit Erledigungserklärung sowie Kosten-Antrag vom 29.04.2021, das tatsächlich verbunden mit dem oberverwaltungsgerichtlichen Hinweis, dass ich dazu ohne Anwalt, nicht Stellung nehmen dürfte oder könnte.

Das kann ich gar nicht glauben und habe zunächst zu widersprechen.

Selbstverständlich bitte ich um Aufklärung, was die von mir erwünschten Erklärungen für Konsequenzen für mich und für die Sache haben.

Inwieweit hier ein trickreicher Schachzug eines möglicherweise begrenzt kritikfähigen und möglicherweise auch gekränkten Wahlbeamten gegenüber genau den Menschen, für die dieser zuständig ist, bzw. sich zuständig sehen sollte, vorliegt, darauf kommt es hier nicht an. Allerdings würde ich mich gerne darauf verlassen können, dass ein Gericht darüber wacht, das Unrecht in einem Verfahrensgeschehen nicht geschieht.

Leider stützen auch Sie Ihre Argumentation auf einen Beschluss vom 22.04.2021 (13B610/21) nebst Pressemitteilung des Gerichts, welche Sie nicht beifügen und mir insofern nicht zur Verfügung stellen. Ihr geschätzter Hinweis auf eine kostenlose Datenbank hat für mich nicht zum Erfolg geführt.

Bitte reichen Sie diesen Beschluss nach.

Ich hatte mich jedenfalls an das Verwaltungsgericht in Arnsberg gewandt, weil ich in der seinerzeitigen Situation eine Rechtswidrigkeit der Ausgangssperre des Landrats erkannt habe.

Das Verwaltungsgericht Arnsberg hat mir Recht gegeben.

Hierzu verbleibt jetzt der Eindruck, dass man die Sache bewusst über eine Veränderung der Rahmenbedingungen hinaus verzögert hat. Für den Antrag eines jeweiligen Antragstellers, und so auch für mich, können aber nur die zum Zeitpunkt der Antragstellung bestehenden gesetzlichen wie auch sonstigen Rahmenbedingungen entscheidend sein. Zu diesem Zeitpunkt war die reklamierte Ausgangssperre rechtlich zu beanstanden, eine Verteidigung erst nach Änderung dieser Rahmenbedingungen darf nicht zu einem Nachteil des Antragstellers führen.

Das wäre m. E. grob rechtsmissbräuchlich.

Als mündiger Bürger würde man zudem von einem Landrat, der einen Erlass in die Welt setzt, welcher einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhält, erwarten, dass dieser einen Misserfolg im eigenen Arbeitsgeschehen möglichst leise hinnimmt. Eine andere denkbare Möglichkeit wäre es gewesen, nach vorläufiger Feststellung durch das Gericht, die zu Recht beanstandete Maßnahme sofort einzustellen, um die fatale Situation zu verhindern, dass i. d. F. manche Bürger Freiheitsrechte halten, die anderen Bürgern gleichzeitig vorenthalten sind.

Bzgl. etwaiger Gerichts- und Verfahrenskosten kann es nur so sein, dass

ein berechtigt gestellter Antrag
für den Antragsteller
nicht in einer Kostenbelastung resultieren kann.

Zudem hätte ich im Rahmen einer unterstellten Schadensminderungs- wie Fürsorgepflicht, auch eines jeden Gerichtes, erwartet, dass ich für den Fall des Undenkbaren, einen entsprechenden Hinweis nicht erst jetzt, sondern bereits dann erhalte, wenn mir eine Benachteiligung durch Kostentreiberei droht. Da ein Landrat regelmäßig nicht über sein privates Geld verfügt, da zudem eine Anwaltspflicht an einem nachgeschalteten höheren Gericht erhebliche weitere Kosten verursacht, dürfte genau das für den Antragsgegner ausschlaggebend sein. Das liegt spätestens dann nahe, wenn es um nichts mehr geht, als um Verfahrenskosten, oder eben um einen gekränkten Landrat und Rechthaberei. Unsere Gesellschaft hat davon nichts – die Sache selbst ist längst erledigt.

(eigenes) Geld regiert die Welt kann zutreffen,
in einem Behördensystem eines Rechtsstaates aber bitte nicht.

Ein jedes Gericht könnte und sollte sich auf den Plan gerufen fühlen, wenn ein Landrat zum Spieler wird.

Zur Sache teilen Sie mir mit, dass per dem benannten, mir nicht vorliegenden Beschluss aus 13B610/21, dem Antragsgegner scheinbar vollständig Recht gegeben wurde, (Zitat)

„weil die Ausgangsbeschränkung voraussichtlich rechtmäßig (gewesen) ist“.

Die von Ihnen verwendete Klammersetzung ist dabei bemerkenswert, erkennt das Gericht jedenfalls, dass die Sache längst erledigt ist, und es hier nur noch um eine „Nachbehandlung, m. E. ums Nachtreten geht.

Eine solche Begründung geht, und dann insbesondere in Sachen einer vermutlich folgenden bzw. nachgefolgten Kostenentscheidung am Realitätsgeschehen vollständig vorbei.

Aus einem anderen der vielfach gleichlautenden Anträge bzw. Verfahrensgeschehen, ich unterstelle daher, dass es sich hier ebenso verhält, geht das Oberverwaltungsgericht davon aus, dass die streitgegenständliche Allgemeinverfügung „voraussichtlich rechtmäßig“ sei, weil nach den Feststellungen des Antragsgegners der überwiegende Anteil der Neuinfektionen derzeit im privaten Bereich stattfinden würde und weil (offenbar) nach Auskunft des Antragsgegners die Ausgangsbeschränkung angesichts dessen darauf abziele, private Zusammenkünfte kontrollierbar weiter einzuschränken und so die Kontakte und damit auch die Infektionen zu senken. Damit verletze der Antragsgegner seinen Einschätzungsspielraum nicht.

Das Oberverwaltungsgericht würde hier,
bei allem Respekt,
selbst einen Akt der Willkür beschreiben.

Zunächst wäre zu bestreiten, dass der Landrat überhaupt in der Lage sein könnte, das Infektionsgeschehen – mit „Geschehen“ beschreibt man Hergänge immer dann, wenn man gar nichts weiß – auch nur im Ansatz so genau und sicher einzuschätzen, als dass man daraus schwerwiegende Eingriffe in Grundrechte ableiten dürfte.

Ferner käme es nicht darauf an, ob ein Landrat etwas beabsichtigt oder Ausgangsbeschränkungen auf etwas zielen, sondern ausschließlich darauf, was im Ergebnis geboten wird. Und genau das wäre in diesem Fall leider ganz etwas Anderes.

Der Landrat würde dabei dann ganz unverblümt sagen, worauf es ihm ankommt, nämlich darauf, dass „private Zusammenkünfte kontrollierbar“ werden. Ein jedes Gericht müsste dann doch erkennen, die umkehrende Logik des Ausgangsbeschränkungsgeschehens unterstellt, dass dem bundesdeutschen Durchschnittsbürger unterstellt würde, entschlossen und gewillt zu sein, die Allgemeinverfügung rechtswidrig zu unterlaufen, und dem daher mit entsprechenden Gegenmaßnahmen zu begegnen sei.

Sicher gibt es Personen in dieser Gesellschaft, die sich rechtswidrig verhalten möchten, und darunter sind sicher auch solche, die sich derzeit nicht im Gefängnis befinden. Aufgrund behauptet besserer Kontrollierbarkeit solcher wenigen aber eine ganze Bevölkerung einzusperren, das könnte doch wohl nicht ernsthaft als verhältnismäßig angesehen werden, und schon gar nicht von einem deutschen Gericht.

Dass eine solche Einschätzung des Landrats hier schlicht als objektiv unterstellt würde, wäre ebenfalls haarsträubend. Dabei blickten wir, blickte der Landrat und blickte auch das Gericht mittlerweile auf eine Corona-Pandemie-Erfahrung von deutlich über einem Jahr zurück. Man darf und man müsste verlangen, dass keiner der vorgenannten Akteure sich der Realität verweigerte, spätestens das Gericht dürfte das nicht.

So hat das Bundesgesundheitsministerium in seiner Pressemitteilung vom 30.04.2021, welche mir erst jetzt zur Kenntnis gelangt ist, mitteilt, dass im Jahresdurchschnitt 2020 nur 4% aller Intensivbetten mit Corona-Patienten belegt waren und dass über das gesamte Jahr eine Gefahr der Überlastung des Gesundheitssystems nicht im Ansatz bestanden hat.

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/2021/2-quartal/corona-gutachten-beirat-bmg.html

Gleichzeitig stellt weder das RKI noch das Statistische Bundesamt für das Jahr 2020 eine Übersterblichkeit fest, das spätestens dann nicht, wenn das demografische Entwicklungsgeschehen unserer Gesellschaft einbezogen wird, was selbstverständlich so zu sein hat.

Insofern sollte offenkundlich sein, welchen Stellenwert und welche Belastbarkeit „politische Einschätzungen“ zumindest im Jahr 2020 hatten. Warum das in 2021, zudem noch unter hartnäckiger Ignoranz der eigenen Erhebungen durch die Politik, irgendwie realitätsbezogener geworden sein könnte, erschließt sich den Antragstellern nicht. Und so verbliebe auch die strittige Allgemeinverfügung des Landrats fehlerhaft, sinnlos, unverhältnismäßig und damit rechtswidrig.

Aktuell passt dazu die Aussage des Bundesgesundheitsministers Jens Spahn vom 30.05.2021 in der TV-Sendung „Anne Will“ (Zitat):

„Es gibt im Moment mehr falsch-positive als tatsächlich positive Ergebnisse.“

Das sagt ein verantwortlicher Bundesminister über Ergebnisse, von denen seit vielen Monaten unser tägliches Leben und unsere Grundrechte abhängig gemacht werden. Möglicherweise könnte man hier mangelnde Relevanz entgegenhalten, da für Herrn Spahn eine Quarantäneregelung nach Rückkehr aus Südafrika, dort wird bereits eine neue 4-fach, also Doppel-Doppel-Mutante vermutet, ebenfalls keine Relevanz zu entfalten scheint. Sollte das Oberverwaltungsgericht hier jedenfalls eine Verhältnismäßigkeit als gewahrt erkennen, die Maßnahmen gehen ja weiter, wäre jede Hoffnung in die deutsche Gerichtsbarkeit zu Grabe getragen.

Zurück zum Beschlussgeschehen vom 16.04.2021. Das Verwaltungsgericht Arnsberg hat dabei bemängelt, dass lt. Begründung der strittigen Allgemeinverfügung zur Wohnung oder sonstigen Unterkunft auch das jeweils dazugehörige befriedete Grundstück gehöre. Dieser vollständig kontraproduktive wie unverhältnismäßige Unfug wurde für uns erkennbar weder erklärt, noch begründet. Das dürfte wohl auch kaum möglich sein.

Es wird doch niemand ernsthaft behaupten wollen, das die Fortführung eines z. B. vorabendlichen Gesprächsgeschehens am Gartenzaun mit dem Nachbarn einen auf ein behauptetes Infektionsgeschehen zuträglicheren Einfluss haben könnte, als die weitere Begrenzung von Einkaufzeiten, welche besser zu entzerren als zu verdichten wären und das Verbot, sich nicht mehr im Aerosol-unbelasteten Freien aufhalten zu dürfen, und sich stattdessen in vergleichsweise hochaerosolbelasteten geschlossenen Räumen aufzuhalten zu haben.

Im Ergebnis wird die Bewegungsfreiheit von Bewohnern einer insofern bereits quasi isolierten Wohneinheit unzulässig wie unsinnig eingeschränkt. Zum Vergleich könnte man fortschreitend erwarten, dass bei der nächsten Ausgangssperre, das wird fortan zur Neuen Normalität gehören, ein Aufenthalt strafbefreit nur noch z. B. in der Küche des Wohngeschehens zulässig sein dürfte.

Weiter bemängelte das Verwaltungsgericht, dass es dem Antragsgegner nicht gelungen war, eine nachvollziehbare Gefährdungsprognose zu erstellen. Eine solche ist der Landrat, soweit für die Antragsteller erkennbar, auch bin heute schuldig geblieben.

Abschließend kann ausgeschlossen werden, dass die strittige Allgemeinverfügung „voraussichtlich rechtmäßig“ gewesen sein könnte. Erfolgsaussichten die keine sind, sind NICHT zugunsten des Antragsgegners anzunehmen.

An dieser Stelle käme möglicherweise auch im zitierten Verfahren „Beschluss aus 13B610/21“, der eklatante Verstoß gegen rechtliches Gehör zu Lasten der vom Gericht zitierten Antragsteller zum Tragen. Den Antragsteller nicht anzuhören wäre dabei völlig inakzeptabel.

Im Ergebnis könnten Beschluss und Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht grob fehlerhaft sein. Sie wären dann zu Bitte, dem Rechnung zu tragen und für solche Fälle Unwirksamkeit herzustellen.

Für meinen Fall bitte ich das Gericht, mir zu avisieren, dass es in Sachen Kostenregelung beim bekanntem Beschluss des Verwaltungsgerichts Arnsberg verbleibt.

Das vorausgesetzt,

erklärte ich hiermit gerichtlich angeregte
Erledigungserklärung und/oder Rücknahme

selbstverständlich und sehr gerne.

Hilfsweise bitte ich das Gericht,
die für mich kostengünstigste Variante anzunehmen.

Mit freundlichen Grüßen,
Vorname Nachname

 

 

Fall (b), Anregung/Mitteilung/Anfrage des OVG Münster:

Fall (b), Anlage übermittelt mit dem OVG-Mitteilung/Anfrage
Erledigungserklärung und Kosten-Antrag Landrat Andreas Müller (SPD) vom 29.04.2021 per Telefax an OVG
Inhaltlich identisch mit „Fall (a), Anlage übermittelt mit dem OVG-Beschluss“.

 

2021-05-23 Kandidatenaufstellung Bundestagswahl (2)

Von Motivation, Überzeugung und Ambition. Ein geglaubt letzter Zug nach Berlin dürfte in jeder Partei die Masken (Plural) fallen lassen. Eine Frage nach bzw. des Rückgrats.

Am Sonntag (23.05.2021) haben wir mit dem 4. Tag immerhin wie Gott-sei-Dank 20 Kandidaten für die Landesliste zur Bundestagswahl aufgestellt. M. E. sind das noch zu wenige, ob es noch einen Folgetermin geben wird und geben kann, bleibt abzuwarten.

Die 20 Kandidaten entsprechen nicht in Gänze meinen Vorstellungen, manche auch nicht im Ansatz. Verglichen mit allen anderen Parteien, handelt es sich jedoch um die Traum-Truppe schlechthin. Diesen vergleichsweise logischen Zusammenhang sollte man, bei aller Kritik, immer bedenken und beherzigen.

In Kürze:
Ich selbst wurde nicht gewählt, dennoch war die Versammlung für mich angenehmer Erfolg und höchst angenehme Erfahrung. Und selbstverständlich machen wir und mache ich mit aller Kraft weiter. Aus tiefster Überzeugung bin ich der Direktkandidat in Siegen-Wittgenstein, die Bundestagswahl kommt erst noch. Manche mögen enttäuscht von Dannen gezogen sein, bleibt zu hoffen, dass alle wiederkommen. Demokratie kann auch sehr ernüchternd sein.

Hier folgt jetzt:
Von Zoz.
Kontaktsuche, bitte melden.
Erstaunliche Momente.
Angenehme Momente.
Siegen gesundet.
Und sodann natürlich Verlinkung zum ersten Versammlungswochenende, zum WDR-Westpol-Bericht, zur lokalen Presse sowie Ersatzschule, befreite Bürger und zu Darth-Vader.

Von Zoz:
Ich selbst wurde nicht gewählt, kandidiert habe ich quasi durchgehend mit Ausnahme einiger weniger Plätze, für die Kollegen antraten, gegen die ich schlicht aus Sympathie nicht kandidieren wollte. Durchgehende Kandidatur ist für mich selbstverständlich, entweder man will, oder man will nicht.

Wollen nur hin und wieder,
passt nicht in mein Selbstverständnis,
brennbar bin ich bekanntlich nicht.

Dass ich nicht auf der Liste stehe, das ist sicher schade, vielleicht auch in Teilen ärgerlich, ändert in der Sache aber nichts. So geht Demokratie auch – und das ist dann eben hinzunehmen.

Das Kernziel lautete und lautet,
in Siegen-Wittgenstein das Direktmandat zu erringen
und damit in den Bundestag einzuziehen.

Niemand glaubt das, niemand hält das für möglich, genau das kann aber nur der Anspruch sein. Nichts anderes war das letztes Jahr zur Bürgermeisterwahl, der erste Bürgermeister einer Großstadt im links-grün verdrehten „Westen“, dann auch noch in NRW. Schaffe ich das diesmal, werden die Folgen ebenfalls enorm sein. Das erste Direktmandat „im links-grün verdrehten Westen, dann auch noch in NRW“. Abermals kann nur das der Anspruch sein, und das ist dann eben ganz etwas anderes, als über eine Kungelliste in den Bundestag zu kommen.

Eine Kungelliste ist dabei nicht etwa undemokratisch, aber auch nicht unbedingt opportun dem eigentlichen Ziel verpflichtet.

Sodann wird Annalena, so dramatisch kann es kommen,
in den nächsten 4 Jahren für letztendlichen Flurschaden sorgen,
dann im Land der Kobolde und Kabelstromspeicher.

Den Menschen wird weiterhin alles genommen werden, was bis dato unter Freiheit und Selbstbestimmung, Menschlichkeit und soziales Gefüge selbstverständliches Gemeingut war. Die Schöpfung ist und wird verboten.
Materiell wird das Armageddon erkennbar werden, von Schnelltests bis Lockdown und von verregneter Dürre bis Erderhitzung, alles wird von denen bezahlt werden müssen, die überhaupt noch etwas haben. Geholt wird nur von den willfährig-wehrlosen Kleinen, die Großen sind die Profiteure im Spiel um Macht und Geld.
So geht Sozialismus, so geht auch Sozialismus mit Gender-ideologisch Grüner Klimamärchenstunde auf einem Virus-verseuchten Erdball. Wenigstens in Teilen wäre das dann nach Stalin, Pol Pot und Honecker wenigstens mal etwas Neues. Die Unterdrückten gehen auf die Straße, betteln um neue CO2-Steuer und tun das mit selbst zugebundenen Mündern. Vorgenannte Herren wären stolz auf unsere Regierung und sprachlos im Angesicht der erreichten Verblödung der Untertanen.

Und dann sind wir dran.
Dann werden wir das Land, wieder in Ordnung bringen.
(ob davon dann noch etwas übrig sein wird – ich bin eben bezahlter Optimist)

Wir stellen dann den Bundeskanzler und wir den Bundespräsidenten. Hoffen wir das ! Dass es demokratisch gehen kann – nur so soll es kommen und nur so darf es sein. Und bitteschön, eine Stadt und gleichermaßen ein Land zu führen, das ist wie ein Unternehmen zu leiten, das noch nichtmals Gewinn machen muss.

Ein weiterer Auszug aus meiner Bewerbung lautet so:

Gebt mir Eure Stimme, damit ich das tun kann, gebt mir Eure Stimme nicht, und ich werde gleichermaßen mit all meiner Kraft und mit allem was ich habe, für dieses Land und für diese Gesellschaft – für die Schöpfung und für das Land unserer Vorfahren – einstehen.

Der Blick in den Spiegel, der Blick in die Augen unserer Kinder – der ist unbezahlbar.

Genau diese vorgenannte Feststellung ist es, die unendliche Kraft und unendliches Durchhaltevermögen, quasi unversiegbaren Antrieb liefert. Man wird dann im Geiste unkaputtbar.

 

Kontaktsuche, bitte melden:
Sonntagabend auf dem Parkplatz sprach mich ein Kollege an, wir erreichten mein Fahrzeug und unterhielten uns dort kurz. Er hatte weiteren Mitstreiter dabei und erklärte mir, dass dieser absolut jedes Mal mich gewählt hätte. Ich habe mich sehr gefreut und herzlich bedankt. Auch, da es mir wichtig ist, dass sich Kreisverbände auf solcher Ebene oder sogar unterhalb des Vorstandsradars kennenlernen und austauschen, würde ich mich über Kontakt sehr freuen. Leider habe ich’s versemmelt, Euch darauf anzusprechen. Bitte meldet Euch bei mir.

 

Erstaunliche Momente:
In der Siegerlandhalle warteten so manche mit gepackten Koffern am Bahnsteig, auf den geglaubt letzten Zug nach Berlin, andere schlichen in der Nähe des Bahnhofs herum.

Zwei waren des Wartens derart überdrüssig, oder schlicht dem Wechselspiel von Hoffnung und Enttäuschung nicht gewachsen, und zerrissen Ihre sicheren Fahrkarten, gerade in dem Moment, als jener letzte Zug einfuhr. Am Bahnsteig versuchten beide, Ihre Kartenschnipsel zusammenzuhalten, der Schaffner ließ sie damit aber nicht einsteigen. Das glaubt man nicht, das war aber ganz genau so.

Einer, ebenfalls als erwachsener Mensch einzustufen, kündigte bereits vor einem Wahlgang an, dass er, wenn „die mich jetzt nicht wählen“, nach Hause fahre, und möglicherweise nicht mehr wiederkomme. Das ist die unglaublichste aller Geschichten, ich konnte diesen Kollegen nicht mehr direkt befragen, weil er ohne Verabschiedung davongefahren war.

Einer erzählte in seine Bewerbungsrede geschönt beschrieben, das Blaue vom Himmel herunter. Einer, der in Siegen für Pöstchen-Jägerei, für PAV-Passion und Anfechtungen bekannt ist, stellte in seiner Rede wirklich alles auf den Kopf, bekam treffliche Rückfragen, überging diese und ward danach nicht mehr gesehen.

Ein Landessprecher geht ans Mikro und schlägt einen Kandidaten mit Empfehlungsansprache vor. Das kann jeder versuchen, zulässig ist das m. E. nicht. Ein Landessprecher sollte zudem, wie ein Bürgermeister, politisch neutral sein. Gut geht anders.

Ein Landessprecher geht ans Mikro und schlägt eine Kandidatin mit Empfehlungsansprache vor. Ein vorheriger Gegenkandidat aus diametral anderem Lager dackelt hinterher, und schlägt die gleiche Kandidatin nochmal vor. Da habe ich nicht schlecht gestaunt.

Ein Oberstrippenzieher, Lagerist der „Gruppe Weiß“, kommt kurz vor Einstellung des Zugverkehrs zu mir und fragt mich, was denn passieren müsse, damit „wir“ Herrn Kandidat Name aus „Gruppe Schwarz“ auf den Listenplatz jetzt wählen würden. Ich antwortete, dass der Kandidat nicht Name heißen dürfe. Der Oberstrippenzieher sagte daraufhin ganz locker (Zitat) „gut – dann zieht der (Herr Name) zurück“. Herr Name kommt aber aus einem diametral anderen Lager ! Meine ungläubigen Augen konnte der Oberstrippenzieher daher nicht mehr sehen, als er 5 Meter nach vorne stürmte, und dort kurz mit Herrn Name sprach. Herr Name zog dann tatsächlich zurück – ein Ticket nach Berlin gibt’s nicht. Ich habe danach zu meinen Kollegen gesagt, dass ich möglicherweise noch gar nicht verstanden habe, in was für einem Laden ich mich hier befinde.

Fazit: ordentliche demokratische Veranstaltung,
trotz aller Hocherstaunlichkeiten sicher weit anständiger,
als bei jeder anderen Partei.

Einzig bedauerlich daran: man darf gespannt sein, wie viele der Nichtgewählten jetzt aus der Alternative für Deutschland austreten. Damit richten diese dann selbst über ihre wirklichen Ambitionen und Befähigungen. Kurz mal bockig sein ist das eine, Nachhause fahren und den Delegiertenauftrag mit dem eigenen Versprechen zu verweigern ist bereits sehr traurig. Nicht mehr wiederkommen, das ist völlig inakzeptabel.

 

Angenehme Momente:
Das Ganze begann für mich mit einem überraschend starken Ergebnis zur ersten Kandidatur auf Platz 2 am ersten Tag (LINK am Ende), und gipfelte im einzigen Wahlgang, in dem ich mich nicht selbst gewählt hatte (Tag 4), weil der ganze Parteitag bereits den ganzen Tag 3 an einem einzigen Listenplatz herumgewählt hatte. Zurückziehen konnte/wollte ich nicht, weil a) ein bestimmter Gegenkandidat angetreten war und b) die Wahlzettel bereits im Druck waren. Ich bat daher auch meine Kollegen aus Siegen, dieses eine Mal nicht für mich zu stimmen. Der Versammlung wollte Herr Flak mich das richtigerweise nicht kundtun lassen. Ja und dann – am Ende erhielt ich in diesem Wahlgang mehr Stimmen, als im vorherigen Wahlgang. Ich habe mir sozusagen ein Loch in den Bauch gefreut. Wieder einmal SEHR HERZLICH DANKE an Alle, die mich gewählt haben.

Dann gab es ja zu Beginn der Versammlung zwar von Wenigen, aber eben z. T. doch heftige Kritik an Darth-Vader, die ich in beiden Vorstellungsreden an den beiden Wochenenden dann gerne adressiert hatte. Und zwar so wie sich das gehört, Darth-Vader ist legal und Darth-Vader bleibt. Von unseriös bis parteischädigend war da die Rede, das vorzugweise von solchen, die an einer Art Gefallsucht gegenüber dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk erkrankt sind. Von einer Nörglerin kam ja dann sogar am zweiten Samstag eine Fragestellung nach Vorstellungsrede, und sie hat selbstverständlich eine Antwort bekommen, die sich gewaschen hatte. Bei jener Dame vermute ich allerdings nachhaltige Unbelehrbarkeit. Zur Legalität hatte ich darauf verwiesen, dass der WDR-Westpol Bericht (LINK am Ende), der teilweise einem Report über Zoz ähnelte, spätestens den Bürgermeister alarmiert hätte, das Ordnungsamt zu schicken, um mich aus der Siegerlandhalle herauszuholen. Nichts davon ist passiert, weil meine Darth-Vader Maske den Vorschriften entspricht.

Ich sagte dazu in der ersten Vorstellungsrede:
Genauso, wie ich nicht weglaufen (Land verlassen) kann, kann ich mir keinen Lappen vors Gesicht spannen. Ich kann das nicht, ich will das nicht, ich werde mich nicht verbiegen. Auch nicht für ein Mandat.

In der zweiten Vorstellungsrede sagte ich:
Der WDR hat vom Parteitag berichtet, dass da ein Mann war, der sagt, dass niemand von uns Corona leugnen würde. Danke und gut zugehört. Der WDR hat auch berichtet, dass da ein Mann war,

der die Maskenpflicht ad-absurdum führt.
Genau so ist es.
Wenn wir nicht mehr die Wahrheit reklamieren, wer denn dann !

Genau eine Dame und ein Herr haben mir gesagt, dass ich mit der Maske, die ja nun vollständig den Vorschriften entspricht, die Partei schädigen würde. Großer Gott ! Wer mit aller Gewalt dem WDR gefallen möchte, der hat schon verloren.

Der hat sein Land verloren, sein Vaterland aufgegeben und seine Zukunft verspielt.
Zitat Ende.

Die Stimmung mir gegenüber änderte sich kontinuierlich mit meiner annähernd kontinuierlichen Kandidatur. Ausschließlich wie regelmäßig ging ein Raunen durch den Saal, sobald mein Name aufgerufen wurde. Die Kandidatur-Abfrage beantwortete ich überzeugt wie lautstark mal mit Ja-wohl, mal mit Ja-selbstverständlich – was auch sonst. Das Raunen blieb, wurde allerdings immer mehr von Zustimmung, Freude und aufkeimendem Applaus überlagert.

Mich haben viele freundliche Menschen angesprochen, und ich hoffe wir bleiben in Kontakt. Meinerseits habe ich mich ebenfalls um neue Kontakte mit guten Mitstreitern bemüht. Die Versammlung war so oder so ein Gewinn.

Am Ende kamen dann sogar noch 2 oder 3 derer, die anfänglich an Darth-Vader herumgenörgelt hatten und mich für unseriös hielten, jetzt aber eine andere Meinung gewonnen hätten. Die mehr oder weniger herumgedrucksten Entschuldigungen habe ich sehr gerne angenommen und mich sehr gefreut. So lohnt sich das !

Und dass ich „Dinse’s“ den Tipp mit dem einstig durchgehenden Freund und Helfer geben konnte – auch das gehört zu den schönen Momenten.

Siegen gesundet:
Derweil, über das letzte Wochenende, hat der einst illuster plaudernde Dampfer mit Heimathafen Siegerland weitere 4 Fahrgäste verloren. Zurück bleiben die ewigen Nörgler und Zukurzgekommenen, die fatalerweise unerkannten Globalstrategen und Politikprofis in der eigenen Dampfblase, die irgendwie überflüssig und vergessen anmuten. Lange seit der letzten Überfahrt begießen sie sich notgedrungen selbst, und scheinen dabei durchaus wahrzunehmen, dass der Wasserspiegel in der Kajüte kurz unterhalb der Laterne angekommen ist. Am nächsten KPT macht der Kurzschluss dann das Licht aus. Am 4-tägigen LPT durften die, die sich selbst als vom Hof gejagt bezeichnen, allesamt nicht teilnehmen, bis auf einen, der durfte wenigstens am letzten Tag für 2 Stunden zuschauen. Aufgrund unsäglicher Corona-Bestimmungen gab‘s allerdings keine Tische, unter die man hätte Deckung suchend sich verkriechen können. Der sonst so Chat-lauthalsige Recke blieb daher ohne Beitrag völlig still. Fazit – Siegen gesundet.

Einer der ehemaligen wie patentlosen Dampf-Kapitäne ward zu solch vorgerücktem Zeitpunkt bereits nicht mehr gesehen. Ebenfalls ohne Fahrschein für den LPT, drückte sich dieser trickreich als Ordner oder Reinigungshilfskraft doch tagelang in der Veranstaltungshalle herum. Dort wollte er sicher seine eigene Kandidatur entsprechend vorbereiten, das sei ihm auch gegönnt. Zu hoffen ist allerdings sehr, dass er es nicht wieder sein wird, der einen Parteitag anficht, weil er selbst nicht gewählt worden ist. In solcher dessen Übung war ich selbst ja 2020 einmal ungewollter Spitzenkandidat für die Kreistagswahl, allerdings nur für 2 Wochen. Dann wurde die Wahl wiederholt. Um so etwas zu können, bedarf es nur der richtigen Mitstreiter.

Herzliche Grüße an Alle, es war schön, Euch zu sehen und ich freue mich aufs nächste Mal.

 

Hier geht es zum Teil 01 am vorherigen Wochenende, Weiterleitung auch zu den “befreiten Bürgern” und zur Masken/Lappen-freien Schule, die geht morgen wieder los:

und hier nochmal direkt zu Darth-Vader:


von da geht’s dann natürlich auch weiter zu unserem Coronasymposium, das hatte Udo Hemmelgarn organisiert und das war klasse. Er ist ja am Samstag gewählt worden, und das war auch klasse.

 

2021-05-21 Steht endlich auf und kämpft für Eure Kinder

Dauer-Distanzunterricht ist jetzt durchsetzbar. Masken- und Selbsttest-freier Schul-Ersatz (Ersatzschule) SiWi-ZCS läuft wunderbar. Lasst Eure Familien nicht konditionieren.

Hier der LINK bei YouTube:

 

hier zur thematisierten Exkursion des Stadtbaurates zur Villa ZCS, vermuteter Standort der Schule:

und hier das vorherige Video mit Dr. Langhans:

alles andere hier auf der Webseite.

2021-05-21 Wie Syrer in Deutschland benutzt werden

Syrer wollen in der Berliner Botschaft für die Wahl in Syrien nächste Woche Ihre Stimme abgeben. Aktion verboten, wer nicht gegen Assad und pro Merkel stimmt, fliegt raus.

Gestern war ich zusammen mit Scheich Fares Al-Tayy in der Syrischen Botschaft in Berlin. Kennengelernt hatten wir uns über Ostern in Syrien, im Rahmen einer Wirtschaftskonferenz in Damaskus (06.04.2021). Hier in der Bildmitte neben Gunnar Lindemann, MdA.

Scheich Al-Tayy ist quasi das Familienoberhaupt von einem Mega-Clan in Syrien und im Irak, 6 Mio Syrer und 19 Mio Iraker sollen dazugehören, auch der amtierende Staatspräsident Bashar al-Assad. Der will „seine Syrer“ wiederhaben, hat vor Monaten eine Amnestieerklärung für Rückkehrer ausgesprochen und eine Art Existenz(wieder)gründungsprogram aufgelegt. Unsere beste Regierung aller Zeiten braucht die Syrer aber hier.

Zudem will Präsident Assad in der kommenden Woche (wieder)gewählt werden. Daher sollten gestern alle Syrer in Deutschland in der Berliner Botschaft ihren Wahlzettel ausfertigen können.

Nach dem gestrigen Treffen habe ich heute am Nachmittag nochmal mit dem kommissarischen Syrischen Botschafter und bisherigen Gesandten, Dr. Abdulkareem Khwanda (rechtes Bild) telefoniert. Diese Woche hat jemand von der Deutschen Regierung, den wir hier nicht nennen möchten, angerufen und mitgeteilt, dass die Syrer in Deutschland NICHT an der Präsidentenwahl teilnehmen dürfen. Das werden wir noch beleuchten.

Selbstverständlich war Gunni, gemeint ist Gunnar Lindemann, Abgeordneter im Berliner Parlament, wieder schneller:

Wie der das immer anstellt – klasse !
Das ist mal ein Politiker, der seine Diäten verdient !

Der Scheich ist heute Nachmittag wieder nach Damaskus geflogen, und bringt einen ganzen Stapel Wahlzettel aus Deutschland zur Wahlprüfungskommission in Syrien.

Wenn Merkel den Syrern in Deutschland verbietet (Assad) zu wählen, dann sammelt der Scheich die Wählerstimmen selbst ein. Hätte ich auch so gemacht. In Damaskus angekommen ist er auch schon. Im nächsten Monat sind wir auch nochmal da.

Und jetzt stelle man sich mal vor, hunderttausende Syrer flüchten nach Europa, werden alle nach Deutschland geholt und wählen den amtierenden Staatspräsidenten in genau dem Land, aus dem sie „geflüchtet“ sind.

War das 2015 vielleicht doch eine Einladung
von der besten Kanzlerin aller Zeiten ?

Ist ein Syrer in Deutschland nur dann ein guter Syrer, wenn er außen- wie innenpolitisch die Überflutung dieses Landes mit Millionen Menschen aus aller Herren Länder, bis heute aktiv betrieben durch unsere eigene Regierung, rechtfertigt ? Das dürfte genau so sein.

Ob ein Fluchtgrund existiert, hat wohl noch nie eine Rolle gespielt. Entscheidend ist, dass die Regierung in der Lage ist, uns das so zu verkaufen. Das Spiel dahinter darf selbstverständlich nicht an die Öffentlichkeit gelangen, daher ist die Reaktion der Bundesregierung nachvollziehbar aber höchstwahrscheinlich höchst illegal.

Das finden wir noch heraus.

Sodann muss ich mich jetzt erst einmal um meine Bewerbungsrede für Morgen in Siegen kümmern.

Nachfolgend noch einige Eindrücke vom gestrigen Nachmittag in Berlin und weiterführende LINKs:

 

 

 

Der Reisebericht aus Syrien ist noch gar nicht fertig, irgendwann schaffe ich das.
Der Bericht der Reise als solche, also Fliegen und Einreisen in Deutschland mit Corona, der schon:

Im heutigen Video mit Dr. Daniel Langhans hatte ich bereits heute Nachmittag etwas zum Thema gewollte und ungewollte Syrer in Deutschland gesagt (ganz am Ende des Videos):

 

2021-05-19 Stadtbaurat erkundet Schule SiWi-ZCS

Siegener Bürgermeister entsendet, Stadtbaurat mit Gehaltsstufe B1 erklimmt Fenstersims an Villa ZCS um nach Kindern Ausschau zu halten. Kann man sowas glauben ?

An alle Eltern !
Die Ersatzschule SiWi-ZCS oder eben Schulersatz SiWi-ZCS hat bereits seit 04.05.2021 eine bedingte rechtliche Grundlage. Warum mir das erst heute, also über 2 Wochen später durch das Verwaltungsgericht Düsseldorf zugestellt worden ist, werde ich später kommentieren. Zur Sache bitte „roten Text“ in meinem nachfolgenden Offenen Brief an den Siegener Stadtbaurat lesen. Mehr sobald ich’s schaffe.

Vorab noch das hier:

Ich kenne Frau Ulrike Ermert aus Netphen leider nicht, ihre dunkelsten Vorahnungen sind teilweise bereits wahr geworden.
Und ja, für die vollständig verschwurbelte Berichterstattung in der Siegener Zeitung hatte ich ja bereits gedankt, in Folge erhalten wir noch mehr Zuspruch. Nicht die Agitation des bösen Politikers der keiner ist, in Südwestfalen Manager des Jahres war und innovationsbepreister Unternehmer ist, sondern eine mutige Elterninitiative ist seither jeden Tag erfolgreich in Betrieb. Und Frau Ermert, m. E. sollten Sie sich in Grund und Boden schämen.

Versuchen Sie sich vorzustellen,
dass Eltern sich vor Ihre Kinder stellen.
Und dann unken Sie nochmal.

 

Hier jetzt der insofern selbsterklärende Brief, den ich so jetzt gleich per E-Mail versende. Im Anschluss findet man das Originalschreiben des Stadtbaurats sowie weitere LINKs:

 

Gelber Umschlag, Stadtbaurat erkundet Villa ZCS, Ihr Exkursionsbericht
Ihr Schreiben vom 03.05.2021, Ersatzschule (oder Schul-Ersatz) SiWi-ZCS

Lieber Herr Schumann, sehr geehrter Herr Stadtbaurat,
Ihr o. g. Schreiben hat mich am 07.05.2021 erreicht, ich musste dann aber unmittelbar nach Russland und in den Donbass/Ost-Ukraine verreisen.

Wie über Ostern in Syrien erlebt, gibt’s auch dort keine solche Corona-Bedrohung, das lediglich im vorzugweise deutschen Flugzeug und am Flughafen. Das gleiche Spiel auch bei der Wiedereinreise, wie aus Damaskus/Beirut am 09.04.2021 am BER. Auch letzten Freitag (14.05.2021 FRA) sah sich an der Passkontrolle niemand imstande, mir eine Quarantäne zu verordnen. Ebenfalls wie unlängst bei Einreise aus Beirut, hatte ich zusätzlich „im roten Kanal“ beim Zoll nachgefragt, mehr geht nicht, alles Fehlanzeige.

Am 11.05.2021 hatte ich an den Feierlichkeiten zum 7. Jahrestag der DPR in Donetsk teilgenommen. Die Parade dauerte an die 2 Stunden. Vielleicht nicht hunderttausend, ganz sicher aber viele zehntausende Menschen dicht an dicht, ohne Maske. Entsprechende Bilddokumentation mögen Sie wie immer auf henningzoz.de nachsehen. Die Feier ist jetzt jedenfalls 8 Tage her, von einem Corona-Ausbruch mit Millionen Toten von der Mongolei bis Berlin wird jedenfalls noch nicht berichtet.

Möglicherweise droht Eurasien die Katastrophe in wenigen Tagen.
Vielleicht befragen wir Herrn Lauterbach.


Ersatzschule (oder Schul-Ersatz) SiWi-ZCS
Ihr Schreiben per gelbem Umschlag vom 03.05.2021
Sodann zu Ihrem hochförmlichen offiziellen Schreiben vom 03.05.2021 als Stadtbaurat in Sachen Ersatzschule SiWi-ZCS oder eben Schul-Ersatz SiWi-ZCS.

Zunächst einmal freue ich mich sehr, dass Sie und die Stadt Siegen sich für dieses m. E. ausgesprochen wichtige Unterfangen interessieren, und dazu meine ausschließlich private Webseite henningzoz.de studiert haben.

Wichtig deswegen, weil wir mutigen Eltern Mut machen. Jenen Eltern, die sich vor ihre Kinder stellen und die Stimme gegen unmenschliche und m. E. höchst illegale Behandlung unserer Sprösslinge an den Schulen erheben. Aktuell sind das ständige invasive Testungen, dann auch noch Selbsttestungen, dann auch noch Testungen mittels fragwürdiger Test-Utensilien. Das Ganze eben nicht unter ärztlicher Durchführung, sondern unter streng angeordneter Nichtbeteiligung nebenstehend beaufsichtigender Lehrer.

Dass man Kinder seit Monaten unter eine Maske zwingt, hat die kleinen Menschen mittlerweile soweit konditioniert, dass Sie jeden Morgen an der Bushaltestelle Erwachsene ohne Maske mit ihren Kindern mit Maske sehen können. Auch sieht man täglich Kinder, die allein auf weiter Flur, z. B. auf einem Bürgersteig, mit Maske herumtapsen.

Das ist schon bitter. Kindgerecht geht sicher anders.

Und wer glaubt, dass wir Maske und Tests wieder loswerden würden, der wird, so befürchte ich, eines Besseren belehrt werden. Genau so, wie wir auch die offenkundlich albernen Plastiktütchen an der Sicherheitskontrolle eines jeden Flughafens seit 9-11, also seit dem 11. September 2001, also in 10 Jahren nicht mehr losgeworden sind.

Maske und Massentestung werden bleiben.

Immerhin gibt es auch bedingt positive Nachrichten. Heute Mittag erreichte mich Nachricht vom Verwaltungsgericht Düsseldorf, dem eine Mitteilung vom Schulministerium vorliegt, nach der der Schulleiter des Peter-Paul-Rubens Gymnasiums in Siegen angewiesen wurde, meinem Kind Distanzunterricht zu gewähren, und sich das Schulministerium insofern meiner Rechtsauffassung anschließt.

Die Anweisung sollte Geltung für alle Schulkinder in NRW entfalten, die sich einer Selbsttestung nicht unterziehen möchten, aus Zeitgründen empfehle ich auf diesem Wege, für solche Schulleiter, die sich noch unwillig verhalten, wie folgt Bezug zu nehmen:

Bekanntgabe Schriftsatz Schulministerium vom 04.05.2021 unter
7 L 942/21
am 19.05.2021 durch das VG Düsseldorf.
(sobald ich kann, werde ich das Ganze im Detail veröffentlichen)

Das Schulministerium ist eingeknickt,
das ist ein kleiner wichtiger Erfolg,
die kommen aber wieder.

Heute ist der 19.05.2021 und die Stellungnahme des Ministeriums ist datiert auf den 04.05.2021. Das muss man sich mal vorstellen. Gleichermaßen warte ich seit Wochen auf Entscheidung von mehreren Eilanträgen an diversen Verwaltungsgerichten.

Rechtlich bereits eine Unmöglichkeit.

Sodann muss ich Ihnen aber auch sagen, dass mich Ihr Schreiben, res. das, was Sie mir mitteilen, sehr irritiert.

Ich habe Sie als versierten und wirklich sehr angenehmen Vertreter der Siegener Verwaltung kennen und schätzen gelernt, vermag aber Ihren „Bericht“ nicht mit irgendeinem auch nur denkbaren objektiven Vorgehen einer Bauverwaltung in Einklang zu bringen.

Mich irritiert, dass sich ein Stadtbaurat im Dienst zu einer Exkursion aufmacht, um an einem exponierten Privatgebäude Ermittlungen durchzuführen, insbesondere, ob sich Kinder im Gebäude befinden.

Stadtbaurat sucht Kinder in der Villa ZCS ?

M.E. wären in jedem hypothetischen Verdachtsfall von Ordnungswidrigkeit oder gar Straftaten doch wohl das Ordnungsamt oder die Polizei zuständig, was nicht nur organisatorische Notwendigkeiten, sondern auch wirtschaftliches Handeln beschreibt. Dass sich in Siegen ein Wahlbeamter Gehaltsstufe B1 einer solcher Angelegenheit persönlich anzunehmen hat, erschüttert quasi jeden Glauben an eine wirtschaftliche und effektive Arbeitsweise der CDU-geführten Verwaltung.

Dass der Baudezernent persönlich vorbeischaut, ehrt mich sehr, jedoch unterstelle ich, dass die Motivation von ganz anderer Stelle geliefert wurde.

Und ich unterstelle weiter, dass Sie sich völlig darüber im Klaren sind, dass auch ich selbst ganz genau weiß, wie es nur gewesen sein kann, und wer Sie sozusagen entsendet haben muss. Dafür kommt nur eine Person in Frage.

Möglicherweise sollte das Thema einer Anfrage im Rat der Stadt Siegen werden.

Da Sie mir jedenfalls schreiben, dass Sie am 30.04.2021 festgestellt haben, dass „um 09:30 Uhr keine Personen im Gebäude waren“, vermute ich nicht etwa einen Einbruch, sondern dass Sie einen Fenstersims erklommen haben dürften, um im Gebäudeinneren ggfls. Kinder erspähen zu können.

Das hätte ich mir gerne angesehen.
Wenn das alles nicht so traurig wäre.

Dabei kann ich jedenfalls absolut nicht glauben, dass ein Stadtbaurat aufgrund einer völlig verschwurbelten Zeitungsente, ehrlichgesagt sehr ähnlich verschwurbelt, wie Ihr Schreiben an mich (Anlage), eigene Ermittlungen persönlich aufnimmt, ob da irgendwo Kinder sein könnten. Auf meiner von Ihnen korrekt zitierten (privaten) Webseite, hätten Sie zudem die Aufklärung selbst erkennen müssen, und haben das wahrscheinlich auch.

Selbstverständlich halte ich mich grundsätzlich an Vorschriften und Regeln, nehme mir aber heraus, gegen solche legitim vorzugehen, die ich nicht für gut befinde.

Und so war das mit der Ausgangssperre des Herrn Landrat und so ist das mit der Manier, wie wir glauben, Kinder grausam behandeln zu dürfen. Noch vor 2 Wochen hieß es dazu ja seitens des fraglichen Schulleiters, dass mein Kind als Bestrafung für mangelnden Selbsttestwillen gänzlich vom Distanzunterricht ausgeschlossen werden solle.

Die Ersatzschule oder Schul-Ersatz zitieren Sie ebenfalls korrekt, und ja, der Betrieb ist seither jeden Tag geglückt, so auch Heute.

Und das Glück können Sie in den Augen der teilnehmenden Kinder ablesen.

 

Baugenehmigung Villa ZCS.
Kommen wir zum Thema Villa-ZCS und von manchem scheinbar herbeigesehntem „Verfallen einer Baugenehmigung“. Dass Ihre Argumentation ins Leere geht, habe ich hinreichend dargestellt, leider geht darauf niemand ein. Auf mein Schreiben vom 03.04.2021 haben Sie jedenfalls noch nicht geantwortet.

Abgesehen davon sollte eine Behörde doch bemüht sein, dem Bürger konstruktiv und helfend zur Seite zu stehen, anstatt mit Trompeten zur sachfremden Attacke zu blasen. Leider macht der Landrat genau solche völlig falsch verstandene Aufgabenstellung eines jeden Behördenvertreters gerade vor, das gegenüber den durch das Verwaltungsgericht Arnsberg befreiten ca. 50-100 Menschen aus Siegen-Wittgenstein, die er mit maximalen Gerichtsgebühren zu überziehen trachtet.

Im Ergebnis könnten wir möglicherweise so vorgehen, dass wir einen Termin vereinbaren, per dem ich mich dann über die schlichte wie substanzlose Behauptung des Fehlens einer Baugenehmigung, mehr vermag ich nicht zu erkennen, hinwegsetze, Sie sodann gegen mich ein Bußgeld verhängen und ich dagegen juristisch vorgehe.

Alternativ mögen Sie mir einen Bescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung zusenden, damit kämen wir auch weiter. Eine Behörde betet jedenfalls nicht herunter, und eine Behörde weist auch nicht „deutlich auf etwas hin“. Mir wäre das jedenfalls neu.

Wer Regeln aufstellt, hat sich erst recht an solche zu halten.

Ab nächster Woche hoffe ich, meinen Terminkalender wieder in akzeptables Fahrwasser zu bringen, dann könnten wir gerne einen Termin gemeinsam finden. Dass Sie selbst weitere persönliche Ortsbesichtigungen in Aussicht stellen, ehrt mich sehr, ehrt auch die Ambitionen, die ich mit der Villa-ZCS verbinde und immer verbunden habe.

Herzliche Grüße,

Sodann das Originalschreiben des Stadtbaurats vom 03.05.2021, eigentlich nicht zu glauben:

Und hier wenigstens noch einige relevante LINKs.
In Sachen Klagen und Anträge noch vor der föderalen Gerichtsbarkeit ist die Veröffentlichung leider noch auf Stand vor 2 Wochen, sobald möglich hole ich nach:

 

2021-05-17 Zoz ./. NRW wg. Schüler-Selbsttests

PPR-Gymnasium Siegen, Schulleiter Fischbach vom Schulministerium angewiesen, Distanzunterricht zuzulassen. Das bereits am 4. Mai oder früher ! Neue Klage zum 31.05.21 ?

Der Schulleiter am Peter-Paul-Rubens Gymnasium in Siegen backt wohl bereits seit Anfang Mai deutlich kleinere Brötchen. Vom Schulministerium dürfte es für dessen Drohung + Häme den Eltern gegenüber (LINK am Ende) wohl „geknallt“ haben. So viel vorauseilenden Gehorsam hat man sich in Düsseldorf sicher nicht gewünscht. Selbstverständlich sollen das weder die Eltern noch die Öffentlichkeit erfahren.

[Befreite Bürger in Siegen-Wittgenstein, bitte Hinweis weiter unten in ROT beachten.]

Das kann man m. E. aus dem

Schriftsatz des Schulministeriums (Beklagte)
vom 04.05.2021

an das Verwaltungsgericht Düsseldorf

in den Verfahren
7 K 1893/21
7 L 918/21 + 7 L 942/21

herauslesen, welchen das Gericht erst 2 Wochen später weitergeleitet hat.

Aus diesem Schriftsatz leite ich für mich weiter ab, dass man mit Verweis auf diesen Schriftsatz an jeder Schule in NRW jedem Kind, welches durch die Eltern nicht der Anleitung/Anhaltung zur invasiven Selbsttestung unterworfen wird, eine Anweisung der jeweiligen Schule zur Gewährung von Distanzunterricht von jeder Schulleitung erfolgversprechend verlangen kann. Folgerichtig kann das nur bedeuten, dass dann, wenn Wechselunterricht durchgeführt wird, den nicht unterworfenen Kindern ein Durchgehender Distanzunterricht zu gewähren ist.

Insofern voller Erfolg für diesen Part, das allerdings nur temporär, bis durchgehender Präsenzunterricht wieder auf dem Plan steht.

Durchgehender Distanzunterricht
kann hiermit verlangt werden.

Aber bitte richtig !

Bitte dazu unbedingt die „Hinweise“ des Schulministeriums am Ende des Schriftsatzes beachten, genau erklärt habe ich das bereits in dem zweiten gemeinsamen

Video mit Dr. Daniel Langhans
am 21.05.2021.
(LINK am Ende)

Leider war es mir aus zeitlichen Gründen nicht möglich, das nachfolgende bereits in der letzten Woche zu veröffentlichen, ein Video ist schneller gemacht.

Die Erwiderung an das Gericht vom 19.05.2021 füge ich hier ebenfalls bei.

Was passiert ab 01.06.2021 ?

Mir liegt derzeit noch keine Mitteilung vom Peter-Paul-Rubens Gymnasium vor, die eine „Rückkehr“ zum durchgehenden Präsenzunterricht ankündigt. Vermutlich wird eine solche in den kommenden zwei Tagen ergehen, vermutlich unter „genüsslichem“ Hinweis auf Masken-/Lappenpflicht und Pflicht zur invasiven Selbsttestung.

Da kein Gericht bisher über meine Eilanträge gegen diese gefährlichen und die Gesundheit bedrohenden Selbsttestungen befunden hat (LINK am Ende), was lt. Gesetz nicht sein darf, sehe ich mich genötigt, unverzüglich nach Erhalt solcher Mitteilung ein neues Klageverfahren mit neuen Eilanträgen einzuleiten. Und das werde ich auch besorgen. Vermutlich spätestens bis Sonntag, Montag ist der 31.05.2021.

Befreite Bürger in Siegen-Wittgenstein, Hinweis.

Ich werde Morgenfrüh den abermaligen Anlauf des in seiner Obrigkeit gekränkten Landrats Andreas Müller (SPD) verarbeiten können, die Menschen und Mitstreiter vor das Oberverwaltungsgericht Münster zu zerren, die mir nachklagend sich am Verwaltungsgericht Arnsberg erfolgreich gegen dessen Ausgangssperre zur Wehr gesetzt hatten. Viele von Euch haben mir die jüngsten Schreiben dazu vom OVG zugesandt, bitte teilt mir dazu noch mit, ob bzw. dass ich diese anonymisiert veröffentlichen darf. Jeweils einer reicht. Zum Ergebnis findet Ihr dann morgen einen weiteren Artikel auf dieser Webseite. Besonders krass und m. E. verwerflich – die Sache ist längst erledigt, der SPD-Landrat möchte aber nachtreten !

Hinweis Ende

Hier jetzt der angekündigte Schriftverkehr zum Schulleiter PPR, Herr Fischbach, zum Schulministerium und zum Verwaltungsgericht Düsseldorf:

Hier der LINK zum Video vom Freitag:

Hier 4x LINK zur Entgleisung eines Schulleiters, zur Überprüfung der Selbsttests im Sekretariat und dem dazu gebotenen gerichtlichen Abhilfeersuchen:

 

Da ich heute freundlicherweise in eine weitere Elterngruppe eingeladen und mir weitere solche empfohlen wurden, hier noch je ein LINK zur Ersatzschule oder eben Schul-Ersatz SiWi-ZCS und für mich noch der zu den befreiten Bürgern:

 

2021-05-17 Kandidatenaufstellung Bundestagswahl (1)

Alternative für Deutschland wirkt – für unsere Heimat. Teil I/II in Siegen, gute Presse vielen Dank. Darth-Vader im WDR und legal. Antifa ermüdet, am Wochenende geht‘s weiter.

Am Samstag (15.05.2021) haben wir mit der Aufstellung der Kandidaten für die Landesliste zur Bundestagswahl begonnen. Die Versammlung zieht sich über zwei Wochenenden, eine Vorstellungsrede ist jedem Kandidaten 1x pro Wochenende gestattet. Meine Einschätzung, die allerdings insoweit nicht aufging, war die, dass wir am ersten Wochenende in der Lage sein würden, die Plätze 1-8 aufzustellen. M. E. sind die Plätze 1-15 aussichtsreich, diese werden daher auch in Einzelwahl festgelegt, danach folgt Blockwahl.

Ergo war der Plan, am ersten wie am zweiten Wochenende gleich zu Anfang zu kandidieren, eben mit Vorstellungsrede. Am Ende haben wir am Sonntag (16.05.2021) sogar noch den Listenplatz 12 gewählt, so dass für das kommende Wochenende die Plätze 13-14-15 interessant sind. Ist dann eben so.

Ich bin daher jedenfalls am Samstag auf Platz 2 angetreten, davon ausgehend, dass ich gegen den Bundestagsabgeordneten Kai Gottschalk keine realistische Chance haben würde. Ich sagte vor der Auszählung, dass ich mit 50 Stimmen hochzufrieden sein würde. Am Ende erreichte ich 112 Stimmen bei einem Quorum von 248 Stimmen. Kai Gottschalk erreichte 343 Stimmen als klarer Sieger. Aber auch für mich war das ein hochzufriedenstellendes Ergebnis. Danke an Alle, die mich gewählt haben. Danke ! Das zeigt, dass man mit einer guten Rede Delegierte bewegen kann, fernab der leider üblichen Lagerbildung. Und das freut sehr.

Eine erste Meldung in der Siegener Zeitung war ebenfalls angenehm, insbesondere, wenn man mit dem jüngsten Geschwurbel in Sachen Ersatzschule bzw. Schul-Ersatz SiWi-ZCS vergleicht (LINK am Ende).

Leider haben mich einige Kollegen auf meine Darth-Vader Maske kritisch und vereinzelt völlig überkritisch angesprochen. Das habe ich in meiner Rede thematisiert, die Maske entspricht nach wie vor den Vorschriften, ich bin bis dato damit z. B. in jedes Gerichtsgebäude hinein und auch wieder herausgekommen, zur Versammlung der „befreiten Bürger“ auf dem Kornmarkt (Link am Ende) hatte ich diese sogar angemeldet. Jedenfalls demonstriere ich damit im Rahmen der Vorschriften gegen die unsägliche Corona-Politik. Und dabei bleibt es auch.

Für die Siegener Zeitung jedenfalls war das kein Thema, das dürfte auch daran liegen, dass man sich im Bürgermeisterwahlkampf 2020 daran zu gewöhnen hatte. Eine andere Maske gibt es nicht, lediglich für den Reservefall gibt es noch eine Sturmtruppler-Maske, die bisher allerdings nur ganz selten zum Einsatz kommen musste.

Ganz anders für den WDR. In nachfolgender Sendung war Darth-Vader Dreh- und Angelpunkt. Auch diese „Presse“ darf man als sehr angenehm bezeichnen. Mit Erstaunen darf man sagen: „vergleichsweise richtig gut“.

Zu schätzen weiß ich dabei, dass der Sprecher darauf hinweist, dass „hier“ niemand Corona leugnet. Das wäre ähnlich absurd, wie den Klimawandel zu leugnen, auch das tut niemand, wird aber vielen unterstellt. In der Welt der Ideologen ist „leugnen“ eben die neuartige Beschreibung für „kritisch hinterfragen“.

Einzig stürzt sich der Redakteur auf eine meiner Aussagen im Rahmen meiner Bewerbungsrede, dass nämlich der Corona-Irrsinn „nahe am Genozid“ liegt. Und das ist auch genau so. Dabei versucht der WDR den Eindruck zu erwecken, als ob es sich dabei um eine schockierende Erstfeststellung handeln würde, was mit Nichten der Fall ist. Auch leider ist unser Landessprecher Rüdiger Lucassen dem auf den Leim gegangen. Er hätte genau darauf im Interview (Ende Videosequenz) hinweisen können. Kann auch schlichte Überrumpelung gewesen sein. Ich habe mir daher gestattet, in dem relevanten Videoausschnitt einige entsprechende Hinweise einzublenden. Das geht sicher professioneller, das kommt dann später und die ganze Sendung, auch in Gänze sehr sehr sehenswert, gibt’s am Ende:

Diese Videosequenz wird Morgen ausgetauscht, Einblendungen sind jetzt nicht vollständig erkennbar.

Eingeblendete Hinweise mit Quellen findet man genau hier wieder:

Am Montag erschien dann nachfolgender Artikel, per dem bereits die Überschrift nicht nachvollziehbar ist. „Zoff“ auf der Wahlversammlung hat nicht stattgefunden, nichtmals draußen vor der Siegerlandhalle. Am Samstag zu Beginn konnte man vereinzelte müde Krieger der Antifa ausmachen, zu hören waren diese eher leise, zu sehen quasi gar nicht. Wäre das anders gewesen, hätte man als Artikelbild vermutlich ein entsprechendes Motiv gewählt.

Abenteuerlich wie bedauerlich ist der letzte Absatz. Dass man als grundsätzlicher Gegner von Abtreibungen, bei der bei vollständiger Freigabe, so wie das Grüne und Jusos lange fordern (LINKs am Ende), ganz kleine, zarte und schutzbedürftige Kinder nach Belieben getötet und zerstückelt werden dürften, als frauenfeindlich und sexistisch gelten soll, das müsste jemand erklären.

Zutreffend muss es heißen:
human, menschenfreundlich und lebensbejahend.

Da ich morgen in Berlin bin, muss ich hier zunächst abbrechen, es geht möglichst bald weiter.

Hier jedenfalls noch der LINK zur vollständigen Sendung, und nochmal, diese Sendung ist sehr sehenswert:

 

 

2021-05-11 Donbass 7 Jahre Republik

Zum 3ten Mal in Donetsk, zum 3ten Mal viel erwartet und viel mitgenommen. Keine Terroristen, freundliche Menschen, glückliche Kinder und 1a Straßenbeläge.

Texte setze ich Heuteabend in Moskau dazu…

Donbass-Experten Lindemann und Zoz stets um AHA-Regeln bemüht.


Pushilin und der FRANZOSE.

La Terrorista aus der Westfalenpost
und

Siegens Enfant Terrible Nummer 1 (SZ)
LINKs WP und SZ dazu weiter unten.

 

Der Chirurg und der Nanotechnologe
nicht bei den Nachtwölfen, das kommt im August.

 

LUBE, Nikolay Rastorguev,
heute nicht auf der Bühne.

 

Generaloberst Maslow Michail Frolowitsch, mit uns im Einsatz im August, auch das kommt noch. 

 

Und hier noch der LINKE, aufgerieben zwischen Gunni und Irina Beljakowa, Abteilungsleiterin Außenministerium DPR.

 

Hier La Terrorista in der Westfalenpost, Bürgermeisterwahlkampf in Siegen 2020:

Und hier zu Enfant Terrible Nr. 1 in der Siegener Zeitung, Schulgründung vor 2 Wochen:

Gunnar Lindemann (MdA) moderiert:

 

Im Opernhaus in Donetsk:

 

Ganz normale Welt
und das vergleiche man bitte mit
Merkel-Deutschland-Irrenhaus:

 

Das hier auch:

 

Und das ganze nochmal aus anderem Blickwinkel, der FRANZOSE hats gemacht:

 

kurze Ansprache:

 

 

Elendige PCR-Testerrei, i.d.F. aus Donetsk, für die Einreise nach Russland nicht nötig, das ist für die Weiterreise nach Deutschland:

 

SARS-CoV-2 gibts nur im Flugzeug, bestenfalls noch am Flughafen,
das war unterwegs nach Syrien ganz genauso:

 

Merkels Immage in Russland scheint noch ausbaufähig:

2021-05-11 An Amt Schmallenberg aus Ost-Ukraine

Infektiöse Post vom Ordnungsamt fachgerecht verbrannt. Offenbarung „am Ebbinghof“, Friedrich Merz abermals als Wendehals. IHK als konforme Systemanstalt ?

Selbstredendes Nachricht soeben an das Ordnungsamt versandt, LINKs dazu ganz am Ende:

 

Stadt Schmallenberg
Herr xxxxx
Ordnungsamt
Unterm Werth 1
D-57392  Schmallenberg

 

 

Ihr Schreiben vom 21.04.2021
Ihre weitere infektiöse Post

Kreativ-Session und Erkundung im 1. NRW Bioenergiedorf
16.-18.04.2021

Zeitgleich Teilnahme an Offenbarung „am Ebbinghof“
Bewundernswerte Unternehmerin und IHK-Vizepräsidentin Daniela Tigges (Ebbinghof) stemmt sich gegen den Absturz in eine ideologische wie ruinöse Gesundheitsrepublik, Friedrich Merz unterstützt lauthals, um dann die Seiten zu wechseln.

 

 

Lieber Herr xxxx,
ich danke Ihnen für Ihre Anfrage vom 21.04.2021.

Da ich gestern gut 5 Stunden am Grenzübergang Russland/Donbass zugebracht habe, erhalten Sie heute eine vergleichsweise ausführliche Antwort.

Eine Fristsetzung auf den 30.04.2021, mithin verbleibende 5 Werktage war vermutlich ein Versehen. Dass sich in diesen furchtbaren Seuchenzeiten sämtliche Prozesse deutlich verlangsamen, muss ich gerade Ihnen als Ordnungsbehörde ja nicht weiter erläutern.

Mich irritiert jedoch, dass Sie Leib und Leben von mir und meiner Familie leichtfertig in Gefahr bringen.

Sie schicken uns Briefpost Nachhause !

Jeder hat doch hoffentlich begriffen, dass wir die pandemische Lage nationaler Tragweite nur überleben können, wenn wir keinen Kontakt mehr haben.

Vor Ort am fraglichen Ebbinghof hatte ich dazu möglicherweise Ihnen oder Ihrem Kollegen, mit dem ich dort zu tun hatte, eine Visitenkarte, auch mit meiner E-Mail-Adresse überlassen, und ausdrücklich um Verzicht auf möglicherweise infektiöse, und damit gefährliche Briefpost gebeten.

Zuhause bemühen wir uns um maximale Absonderung, gerade in den Nachtstunden, wenn das Coronavirus SARS-CoV-2 laut der öffentlich-rechtlichen Medien am aggressivsten grassiert. Wir nehmen selbstverständlich keine Werbung mehr an, im Einzelhandel würden wir ohnehin niemals mehr etwas einkaufen, das alles grenzte an Selbstmord und vor allen Dingen an mutwillige und damit menschenverachtende Pandemieverbreitung. Für die Briefpost, die unvermeidbar ist, haben wir uns für ein angepasstes Quarantäneverfahren entschieden.

Insofern freue ich mich, Ihnen mitteilen zu können, dass ich Ihre neuerlichen Schreiben Gott-sei-Dank vor Eindringen in unseren Haushalt abfangen und nach Seuchenschutzvorschriften ungeöffnet entsorgen konnte.

Bitte unternehmen Sie keine weitere postalische Zustellung, sondern senden mir die jetzt verbrannten Schreiben nochmals auf elektronischen Wege zu. Lt. dem Gesundheitsexperten der Bundesregierung Lauterbach, ist das der einzig infektionssichere Weg.

Bitte nehmen Sie das Ernst, bitte nehmen Sie die grassierende Seuche ernst.
Seit Anfang 2020 werden Pandemielage und Pandemiegeschehen jeden Tag bedrohlicher.

Zu Ihrem Schreiben vom 21.04.2021 teile ich Ihnen sodann mit, was ich auch bereits am Ebbinghof erklärt hatte. Die maximal kürzeste Berufsbeschreibung in meinem Fall lautet so:

Abschlüsse als Dreher, Schweißfachmann und Industriemeister, promoviert in Mexiko-Stadt, Professor in Mexiko & Japan, Patente & Innovationspreise, Wasserstoff-Pionier & Nanotechnologe. Manager des Jahres in Südwestfalen 2011, Hydrogen & Energy Science Award 2019. Vorzeigeunternehmer der Bundesregierung für den Bereich Nanotechnologie, Clean- und Greentech. Aufgrund beruflichem Hintergrund kritischer Hinterfrager eines menschgemachten Klimawandels, früher übersetzt als Klimaskeptiker, heute übersetzt mit Klimaleugner.

Mein aktuelles Statement dazu lautet wie folgt:
Wir haben hinzunehmen, dass wir das Erdklima nicht signifikant beeinflussen können und den Klimawandel, der schon immer da war, nicht anhalten werden. Wir müssen vom irrealen Klimaschutz zurück zum wichtigen Umweltschutz. Die Panikmache muss aufhören. Lt. einem Vortrag im Geisweider Rathaus im November 2019, dürfte es in Siegen seit 2020 kaum noch Überlebende auf dem erhitzten Planeten geben. Keine Kinderschulstreiks, keine Klimaschutzmanager.

Ungebildeter oder mit Unfug rettet man die Welt nicht.

Sie mögen in diesem Zusammenhang mutmaßen, warum wir am fraglichen Wochenende auch das erste Bioenergiedorf NRW besucht haben. In unserem Technologiezentrum hatte ich bereits vor vielen Jahren eines unserer 7 PV-Felder mit 0,4 MW-Leistung an einen 25kW-Elektrolyseur angeschlossen, um Wasserstoff für die seinerzeit vorgeschlagene „blaue Oase Sauer-/Siegerland“, mithin für dafür angeschaffte Zoz-ZEV-Flotte (10 Stk PKW) bereitzustellen. Sie mögen in diesem Zusammenhang von unseren H2Tank2Go®-Feststoffspeichertanks (u. a. Sauerland-Innovationspreis) gehört haben, vom isigo®H2.0-Fahrzeug, per dem der auch am Ebbinghof dieser Tage erstaunlich engagierte Herr Friedrich März, vor vielen Jahren bereits zur Testfahrt angetreten war, seinerzeit zusammen mit dem amerikanischen Botschafter in Berlin. Das Gesamtsystem „Power-to-Gas-to-Fuel“ halten wir heute noch unter Schutz als P2G2F®.

Und das glaube man oder nicht, von Ebbinghof und Bioenergiedorf habe ich nach all den Jahren erst vor wenigen Wochen durch einen Besuch von Frau Daniela Tigges, jener mutigen und bewundernswerten Unternehmerin aus Ihren Gefilden, bei uns im ZTC erstmal erfahren.

Zusammenfassend teile ich Ihnen mit, dass sich mein Beruf maßgeblich auf kreative Tätigkeit beschränkt. Damit konnte ich selbst während der furchtbaren Pandemie in 2020 verhindern, Mitarbeiter freizusetzen. Kurzarbeit kam für mich bereits aus gesellschaftlicher Verantwortung nicht in Frage, genau dafür war ich vor langer Zeit in der Finanz-/Bankenkrise Manager des Jahres geworden.

In 2020 war das erstaunlicherweise nichtmals mehr eine Pressemeldung wert.

Statt Kündigungen und Abbau jedenfalls haben wir in 2020 drei neue Vollzeitstellen geschaffen, in 2021 bis jetzt weitere 2. Stellen sowie ca. 4 Teilzeitstellen. Unter den katastrophalen wirtschaftlichen Bedingungen durch die lebensgefährliche Pandemie, welche temporär durch Aussetzung von Kurzarbeits- und Insolvenzrecht noch nicht für jeden erkennbar sind, dürfte Personalaufstockung statt Abbau ansonsten wohl nur bei den Ordnungsbehörden und bei Amazon, Pfizer etal. zu verzeichnen sein. Krankenhäuser wurden bekanntlich geschlossen und Intensivbetten 4-stellig abgebaut.

Die Amtsstube und der Pandemiebetrieb bleiben warm.

Insbesondere in den letzten Wochen und Monaten war meine Kreativität ganz besonders gefordert. Dazu werden Sie binnen der nächsten Tage aus einer Veröffentlichung der Deutschen Forschungsbehörden entnehmen können, dass im Sauerland eine Firma sitzt, mit deren Technologie ein Internationaler Thermonuklearer Experimentalreaktor fertiggestellt werden kann. Auch dazu läuft seit Dezember in unserem Technologiezentrum ZTC in Olpe die größte unserer Prozessanlagen für sogenannte maßgeschneiderte nanostrukturierte Werkstoffe im 3-Schichtbetreib 24/6.

Vermutlich können Sie jetzt besser nachvollziehen, dass ich ausschließlich selbst entscheide und ausschließlich selbst zu beurteilen in der Lage bin, welches Umfeld und welche Begleitumstände zur erfolgreichen Ausübung meines Berufes unbedingt erforderlich sind. Das nicht zuletzt zum Wohle derer, die wiederum mit ihren Abgaben vorzugweise auch das Ordnungsamt bedienen.

Selbstverständlich ist ein gesundes Familienumfeld für Ideen und Erhellungen von außerordentlicher Bedeutung. Die Mitreise meiner Frau war darüber hinaus ebenfalls unmittelbar beruflich bedingt, Sie ist Mitarbeiterin von Zoz. Zusätzliche mittelbare Notwendigkeit ergibt sich für die Kinder aus dem FamFG., und das für alle Kinder.

Kinder dürften in den Augen des Ordnungsamtes hoffentlich nicht als Problem angesehen werden, das entnehme ich jedenfalls der unmissverständlichen Meinungsbekundung vom Ebbinghof, i.d.F. von je einem Vertreter von Polizei und Ordnungsamt. Diese Meinungsbekundung wurde dokumentiert, bei Interesse bitte ich um Hinweis. Entsprechende Videos wurden erstellt, als vor dem Haupteingang des Ebbinghofs durch das Ordnungsamt eine kritische Lage in Form eines Menschenanlaufs generiert wurde, was in Sachen Pandemiebekämpfung leider vollständig kontraproduktiv wirken musste.

Selbsterklärend antworte ich hier ebenfalls für meine Frau, die von Ihnen gleichlauten und leider auch gleichermaßen infektionskritisch angeschrieben wurde, Vollmacht unter pandemischer Ausnahmesituation ehemännlich versichert.

Für weitere Informationen stehe ich Ihnen sehr gerne zur Verfügung, bitte fortan ausschließlich kontaktfrei, dem dauerhaften Ausnahmezustand Rechnung tragend.

Sollten Sie sich wieder melden, wäre ich für lokal-Insider Information dankbar, ob Frau Tigges zwischenzeitlich unter höchst fraglichen Umständen als Vizepräsidentin Ihrer lokalen Industrie und Handelskammer „weggewählt“ wurde. Seien Sie stolz auf eine Persönlichkeit wie Frau Tigges in Ihrer Nachbarschaft, die sich mit Kraft gegen weiteren Verfall und Absturz in eine ideologische wie ruinöse Gesundheitsrepublik stemmt. Sie sorgt damit zweifelsohne auch dafür, dass moderierte Leistungsträger wie Frau Dr. Ilona Lange als Geschäftsführerin der IHK weiterhin in Lohn und Brot stehen können.

Bleiben Sie selbstdenkend.

Herzliche Grüße aus Donetsk,