2021-05-03 An das VG-Arnsberg zur Ausgangssperre

Anregung für die befreiten Bürger aus des Landrats Gnaden. Andreas Müller (SPD) versucht trickreich, seinen kritischen Bürgern Kosten aufzuhalsen. Hier eine Abwehr.

Man könnte so an das Verwaltungsgericht schreiben, ggfls. mit Kopie an das Oberverwaltungsgericht, sofern vor dort bereits etwas vorliegt:

Briefkopf: Vor und Zuname, Anschrift, Datum

An das
Verwaltungsgericht
Arnsberg
Jägerstraße 1
D-59821 Arnsberg

(per Telefax 02931-802-456)

Antrag gegen den Kreis Siegen-Wittgenstein, vertreten durch den Landrat, Koblenzer Straße 73 in D-57072 Siegen

Sehr geehrte Damen und Herren,
der Landrat Andreas Müller verhängt in Siegen-Wittgenstein eine Ausgangssperre.

Offenkundlich viele Bürger, so auch ich, befreien sich daraus per Antrag auf aufschiebende Wirkung einer noch zu erhebenden Klage am Verwaltungsbericht Arnsberg.

Der Landrat verteidigt sich dagegen nicht, gibt auf Anforderung des Gerichts keine Stellungnahme ab.

Nachdem am 23.04.2021 das 4. Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage nationaler Tragweite, Rechtskraft erlangt hat, hat der Landrat am gleichen Tag Beschwerde beim Verwaltungsgericht Arnsberg eingelegt und die Aufhebung von entsprechenden Beschlüssen der vergangenen ca. 14 Tage beantragt. Ferner beantragt wurde jeweils Antragsablehnung sowie Auferlegung der jeweils gesamten Verfahrenskosten auf den jeweiligen Antragsteller.

Dass die Kreisrechtsdirektorin, Frau Silke Biermann für den Landrat, als Begründung ausschließlich eine Entscheidung des OVG NRW heranzieht, diese Entscheidung nicht beifügt, und diese für mich anderweitig auch nicht einsehbar ist, spricht m. E. Bände für etwas, was früher möglicherweise als „juristische Kultur“ beschrieben worden wäre.

Hier entsteht zudem der Eindruck, dass man die Sache bewusst über eine Veränderung der Rahmengesetzgebung hinaus verzögert hat. Für den Antrag der jeweiligen Antragsteller, und so auch für mich, können aber nur die zum Zeitpunkt der Antragstellung bestehenden gesetzlichen Rahmenbedingungen entscheidend sein. Zu diesem Zeitpunkt war die reklamierte Ausgangssperre rechtlich zu beanstanden, eine Verteidigung erst nach Änderung dieser Rahmenbedingungen darf nicht zu einem Nachteil des jeweiligen Antragstellers führen, das wäre m. E. grob rechtsmissbräuchlich.

Als mündiger Bürger würde man zudem von einem Landrat, der einen Erlass in die Welt setzt, welcher einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhält, erwarten, dass dieser seinen Misserfolg möglichst leise hinnimmt. Eine andere denkbare Möglichkeit wäre es gewesen, nach vorläufiger Feststellung durch das Gericht, die zu Recht beanstandete Maßnahme sofort einzustellen, um die fatale Situation zu verhindern, dass i. d. F. manche Bürger Freiheitsrechte halten, die anderen Bürgern gleichzeitig vorenthalten sind.

Dass der Landrat hier quasi einen Trick anwendet, um seiner kritischen Mitbürger habhaft zu werden, sprengt jedes vorstellbare Maß der guten politischen Sitten.

Jeder Politiker, jede Behörde und jede Nachrichtensendung beten täglich herunter, dass „Haltung“ eine verbindliche Eigenschaft beschreibt, die über unsere gesamte Gesellschaft erhaben sei. Genau solche Haltung ist einzufordern, wenn es um die Kostenentscheidung geht. Es kann insbesondere in diesem Fall nur so sein, dass ein berechtigt gestellter Antrag für den Antragsteller nicht in einer Kostenbelastung resultieren kann.

Ich bitte auch dafür Sorge zu tragen, dass bei einem jetzt ggfls. nachgeschalteten höheren Gericht, solche Kosten dem Antragsteller nicht zur Last gelegt werden können. Hier kommt beschwerend hinzu, dass bei dem höher liegenden Gericht, i. d. F. am Oberverwaltungsgericht zudem auch noch eine Anwaltspflicht veröffentlicht ist, was für den Antragsgegner ausschlaggebend sein könnte.

Der Landrat sollte sich in Grund und Boden schämen. Sein Verhalten ist in keinster Weise nachvollziehbar, jedenfalls nicht für einen Landrat. Hier scheint es um einen bockigen Behördenleiter zu gehen, der dem in seinen Augen möglicherweise unmündigen Bürger trickreich aufzeigen möchte, wo es langgeht. Mit solch abstrusem Verhalten kann man hoffentlich nur Schiffbruch erleiden, spätestens zur nächsten Wahl.

Auch zur Sache dürfte doch nach eingehenden Befassungen der letzten Wochen klar und deutlich geworden sein, dass nächtliche Ausgangssperren übergriffig, unfreiheitlich, ziellos, zwecklos und sogar teilweise widersinnig sind. Z. B. treiben Ausgangssperren die Menschen, die hoffentlich hier adressiert werden sollen, vom Freien in aerosolbelastete Räume und sorgen für erhöhtes Aufkommen von Kontakten durch Verkürzung verfügbarer Ladenöffnungszeiten. Ausgangssperren und insbesondere nächtliche Ausgangssperren sind ungeeignet und nicht angemessen.

Ich ziehe meinen Antrag hiermit weitestmöglich zurück und beantrage sämtliche Kosten, die in diesem Verfahren entstanden sind und noch entstehen können, auch an höherliegenden Gerichten, dem Landrat als Antragsgegner, also der Staatskasse, also uns allen aufzuerlegen.

Dafür bitte ich das Verwaltungsgericht Arnsberg durchweg Sorge zu tragen. Dass ich selbst jetzt einen Anwalt beauftragen müsste, um am Oberverwaltungsgericht Gehör zu finden, zeigt die Kostentreiberei, die hier vom Landrat offenbar betrieben wird. Auch das reklamiere ich ausdrücklich als rechtsmissbräuchlich.

Mit freundlichen Grüßen,

Unterschrift, möglichst Vor- und Zuname

 

Hier geht’s weiter zur Mahnwache der befreiten Bürger:

Veröffentlicht in Heute selbst erlebt.