2021-04-27 Schulleiter in Siegen droht den Eltern

Am PPR-Gymnasium erfahren die Eltern unter Drohung und Häme, was den Kindern blüht, sollte es jemand wagen, der Gesundheitsregierung nicht im Gleichschritt zu folgen.

Leider abermals selbsterklärender Brief an die Schulleitung, an das Kollegium und an die Eltern des Peter-Paul-Rubens-Gymnasium in Siegen, an die Eltern in diesem Land:

Rückkehr zum wechselweise Präsenzunterricht
Schreiben von Herrn Klassenlehrer sowie von Ihnen vom 26.04.2021

 

Sehr geehrter Herr Fischbach,
ich habe erst jetzt Ihr gestriges Schreiben genau lesen können und bin entsetzt.

In Ihrer Mitteilung an Eltern und Kinder sprechen Sie tatsächlich eine Drohung aus um dann auch noch mit Häme aufzuwarten.

Zitat Schulleiter Fischbach vom 26.04.2021:
Bitte denken Sie daran, dass eine Teilnahme an der regelmäßigen Testung die Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht ist. Anderenfalls gibt es keinen Anspruch auf Distanzlernen und der versäumte Präsenzunterricht ist wie unentschuldigtes Fehlen zu werten. Das wäre sicher nicht im Sinne Ihres Kindes.

1.)   Unterlassung
Es wäre für Sie ohne irgendeine Mehrbelastung möglich, nichtgetesteten Schülern einen durchgehenden Distanzunterricht anzubieten. Das ohnehin praktizierte Wechselmodel erlaubte genau das per Knopfdruck.

2.)   Desinformation und Drohung
Der Passus „Anderenfalls gibt es keinen Anspruch auf Distanzlernen“ kann so verstanden werden, dass Kinder, die zum Präsenzunterricht nicht zugelassen sind, ersatzweise Distanzunterricht nicht erhalten. Man kann das aber genauso gut so verstehen, als dass diese Kinder überhaupt keinen Distanzunterricht mehr erhalten, auch nicht in der „Distanzwoche“, also Sie diese Kinder gänzlich von der Schule ausschließen möchten.

Jedenfalls gegen Ihre m. E. abenteuerliche Handhabung von Fehlstunden werde ich morgen am Verwaltungsgericht Düsseldorf in einer laufenden Klage erweiternd umstellen und weiteren Eilantrag stellen.

Interessanterweise handhabt dieses kritische Thema mindestens eine Schule in Siegen-Wittgenstein genau anders herum. Machbar ist das also.

Interessant wäre es auch, wenn Sie Kindern einen Distanzunterricht verwehren wollen, wenn sie sich nicht selbst testen, obwohl Selbsttestungen im Distanzunterricht nicht vorgesehen sind. Hierzu bitte ich unbedingt um Klarstellung, ob Sie das als zusätzliche Bestrafung von Kindern und Eltern verstehen.

3.)   Häme gegen die Eltern
Zu (2.) unterstelle ich Ihnen Vorsatz bzgl. Desinformation, was sich m. E. aus dem Absatzende „Das wäre sicher nicht im Sinne Ihres Kindes.“ zweifelsfrei ergibt. Inhaltlich ist der Satz vollkommen überflüssig, es kann Ihnen daher nur darum gehen, solchen Eltern, die sich anmaßen eine Meinung abweichend von Ihrer zu bilden, oder Ihre Meinung gar zu hinterfragen, prophylaktisch „einen mitzugeben“.

Zweifelsohne erklären (2.) und (3.) die Unterlassung zu (1.) als eine Unterlassung aus niederen Beweggründen.

Herr Schulleiter Fischbach, Unwürdigkeit ist nicht strafbar.
Aber Gnade Ihnen Gott, wenn auch nur ein Kind durch Ihr Verhalten zu Schaden kommt. Es bedarf dann m. E. nichtmals persönlicher Betroffenheit, um Sie und ggfls. Mittäter persönlich zur Rechenschaft zu ziehen. Ein Infektionsschutzgesetz überdauert nicht die Menschenwürde, nicht die von Kindern, und die von Eltern auch nicht. Der vermeintliche Freibrief der Bundesregierung wird Sie nicht retten, Regierungen kommen und gehen, das RECHT bleibt.

Da für mein Kind (Kl. xx, Gruppe y) lt. „Präsenzplan“ morgen Unterricht in der Schule vorgesehen ist, und dieser selbstverständlich wahrgenommen werden soll, werde ich die Gelegenheit nutzen, und meinerseits um 08:00 Uhr in Ihrem Sekretariat vorstellig.

Da Sie auf mein gestriges Schreiben nicht reagiert haben, werde ich Ihnen gerne anbieten, mir die angeforderten Informationen zu den Selbsttests (Packungsbeilage etc.) vorzustellen. Möglicherweise kann daraus eine neue Entscheidungsgrundlage resultieren, für jeden anderen denkbaren Fall bleibt es bei meiner gestern vorsorglich wiederholten Position.

Abschließend gestatten Sie mir noch einen Hinweis zu Ihrer per fraglichem Schreiben geäußerten Hoffnung (Zitat):
Ich hoffe, dass bei fortschreitendem Impfgeschehen die Inzidenz stabil bleibt oder sogar rückläufig sein wird. Präsenzunterricht ist durch nichts gleichwertig ersetzbar.

Die sogenannte Inzidenz hat mit dem von Ihnen so bezeichneten Impfgeschehen nichts zu tun. Inzidenz steht in direktem Zusammenhang mit der Anzahl von Testungen. Auch Ihnen sollte nicht entgangen sein, dass sich nicht nur Todesfälle von Menschen nach Impfung häufen, sondern auch die Wiederinfektion geimpfter Menschen. Ihre Hoffnung ist insofern hoffnungslos.

Sie schließen mit (Zitat):
In der Hoffnung, dass sich die Situation bald entspannen möge und dass wir spätestens zu Beginn des neuen Schuljahres zum Regelunterricht zurückkehren können…

Dazu gestatten Sie mir die Frage, warum Sie Eltern und Schülern etwas vorgaukeln, was jedenfalls nach der von Ihnen vertretenen Strategie vollkommen ausgeschlossen ist ? Sie selbst helfen unter Verwendung höchst fraglicher Methoden mit, die „Inzidenz“ zwangsweise „hochzutesten“. Anders würde eine „epidemische Lage“ in den Sommermonaten unmöglich aufrechtzuerhalten sein.

Mit freundlichen Grüßen,

 

Hier ist die unsägliche E-Mail des Schulleiters an Eltern (und Schüler) vom 26.04.2021:

Veröffentlicht in Heute selbst erlebt.