2021-06-26 Ausgangssperre Siegen – es wird eng

Was heute eine ganze Seite der Siegener Zeitung ziert, mutet wie die Vorbereitung auf des Landrats Niederlage an. Hintergrund und Belege zum Geschwafel seit Tagen hier.

Die Siegener Zeitung liegt der delikate E-Mailverkehr des Dezernenten des Kreises mit dem Medizinministerium vor, weil der Kreis so klug war, diese aus der Verwaltungsakte 13 B 729/21 (OVG NRW) bzw. 6 K 973/21 (VG Arnsberg) NICHT zu entfernen. Originale unter nachfolgendem LINK vom 23.06.2021.

Anstatt jetzt die ganze Wahrheit kurz, knapp und klar ans Licht zu bringen, verbraucht die Siegener Zeitung heute eine ganze Seite, um das zu veroberflächlichen, was seit 3 Tagen hier zu finden ist.

Die SZ-Redaktion schließt mit dem Satz:

„Und so bekam der Kreis eine Maßnahme regelrecht
aufgebrummt, die ursprünglich niemand wollte.“

Was dem Leser hier vorenthalten wird ist die unstreitige Tatsache, dass die strittige Allgemeinverfügung des Kreises

eine EIGENE Ermessensentscheidung
zwingend vorausgesetzt hätte.

Die Ausgangssperre kann somit nur rechtswidrig gewesen sein, die heruntergebeteten Beschlüsse am Oberverwaltungsgericht somit grob fehlerhaft. Obsolet könnten diese über den Weg des Prozessbetruges werden, nämlich dann, wenn dem Landrat nachgewiesen werden kann, dass hier wissentlich die wahren Hintergründe (Aufbrummen durch das Land NRW) zurückgehalten wurden.

Alternativ lässt sich der Landrat mit mir auf einen Handel ein, gleichwirkend für alle „befreiten Bürger“, andernfalls marschieren wir bis zum EuGH. Besser hätte Siegens höchster Wahlbeamte, so wie seinerzeit angeraten, von Anfang an geschwiegen und die Niederlagen am Verwaltungsgericht Arnsberg, die zu Dutzenden im Kreishaus eingelaufen waren, still und leise hingenommen.

Das Geld für die Gerichtskosten kommt so oder so
niemals aus seiner eigenen Tasche.
Das kommt immer nur von uns.

Von hier aus geht’s weiter zur gesamten Vorgeschichte.

 

Und hier der heutige Artikel in der Siegener Zeitung (26.06.2021):

2021-06-25 Feuersturm in Freudenberg, Großalarm

Gesamtschule erschüttert. Gott-sei-Dank gibt es tatkräftige Chefideologen als Schulleiter. Reto Stein schafft es endlich in die WELT, auf dem Rücken unserer Kinder.

Foto (Ausschnitt) Siegener Zeitung, rt

Herr Gesamtschuldirektor Reto Stein*in ? ist tatsächlich der erste Schulleiter, dem ich mit eigenen Ohren dem Gendersprech lauschen durfte. Meinen Dank für dieses kognitiv weiterbildende Erlebnis vorab.

AUFRUF
Ich kann nur jeden bitten, nicht dem Mainstream-Wahn zu folgen, und einen Schüler (Kokeln macht man nicht, Wegnehmen schon gar nicht) hinzustellen wie einen Schwerverbrecher, weil er möglicherweise den falschen Stofflappen nicht mag. Wieder möglicherweise haben wir es mit einer natürlichen Gegenreaktion auf tägliche Indoktrinierung an dieser Schule zu tun. Dazu später mehr. Möglicherweise haben unsere Kinder schlicht die Nase voll vom links-grünen Bildungszauber. Möglicherweise müssten wir alle stolz sein und Beifall klatschen. Könnte ja so sein. Falls dem so ist, müssen wir alle helfen – dem Schüler wie seiner Familie. Ich helfe gern und freute mich über Kontakt und/oder Hinweise.
Aufruf Ende.

 

Die Siegener Zeitung schreibt:
Schulleiter Reto Stein ist fassungslos, dass Schüler der Gesamtschule Freudenberg Freude daran hatten, dass eine Regenbogenfahne angezündet wurde. Der Sachschaden ist gering – die Wellen aber schlagen hoch.

Die Westfalenpost titelt:
Freudenberg: Regenbogenfahne angezündet – Menge jubelt.

DIE WELT berichtet:
Jugendliche haben an einer Schule in Freudenberg in Nordrhein-Westfalen einer Mitschülerin eine Regenbogenfahne gestohlen und angezündet. Eine jubelnde Menge beklatschte und filmte den Brand. Die Kleinstadt ist erschüttert.

Der WDR leitet den Beitrag
Regenbogenflagge verbrannt“ mit den Worten „geht die Flagge in Flammen auf“ ein, spricht von Wegnehmen und Verbrennen der Flagge auf dem Schulhof, von unklarem Motiv „des Schülers“ und Polizeiermittlung und von dem Fahnenverbrenner, der (auch) noch Unterstützung bekommen hat.

 

Und jetzt schaue man sich den
angekokelten bunten Lappen an:

 

Der Schulleiter schreibt auf der Schulwebseite:
Die Fahne soll dem Mädchen entrissen worden sein, danach habe man sie angezündet. „Als wäre dieses Ereignis nicht schlimm genug, hat sich eine jubelnde Menge von Schüler*innen um die brennende Fahne versammelt und dies sogar noch gefilmt.“ Die Schule verurteilt „das gezeigte Verhalten aufs Schärfste. Wir sind enttäuscht, dass Schüler*innen unserer Schule so handeln. Dies ist nicht das, wofür die Gesamtschule Freudenberg eintritt.“

Das ganze Drama der preisgekrönten Freudenberger Schule gegen Rassismus (wie kann es anders sein), passt genau zu dem Regenbogen-Gaga, den der Landrat Siegen-Wittgenstein auf Steuerzahlerkosten im Kreishaus veranstaltet. Siegens Bürgermeister Mues ist natürlich auch wieder dabei, dem konnte hier bis zur Stunde leider noch keine Lobpreisung gegönnt werden, wer will in diesem Irrenhaus noch hinterherkommen:

Lehrerin N. Gruber
beaufsichtigt an der Gesamtschule derweil die Anfertigung linksgrüner Werbemittel, sagt dem WDR: „es macht mich stolz…nachdem man so schockiert war, über das was passiert ist…die Vielfalt, die sexuelle Vielfalt sollte ausgelebt werden dürfen und es sollte sich niemand verstecken müssen.

Lieber „bunt als braun“ muss natürlich auch sein, gebastelt wird lt. Schulhomepage scheinbar sowas:

Was die Schule in Mathe, Englisch und Physik zu bieten hat, erschließt sich aus dem WDR-Bericht jedenfalls nicht. Für das Fach Deutsch lassen die Gendersternchen von Herrn Stein*in und seine seltsamen Gaga-Sprechpausen nichts Gutes erahnen.

Dafür bringt es die Schule aber auf 200%,
wenn es um Politerziehung geht.

Der Verpflichtung, unseren Kindern jeden Tag Bedrückendes und Schuldgefühle zu vermitteln, scheint hier ernst genommen zu werden. So reicht es an dieser Schule nicht aus, kein Rassist zu sein und das täglich zu beweisen, nein – Freudenberg ist Kaderschmiede.

In Freudenberg hat man ein Antirassist zu sein.

Hat man die Kaderschmiede zum Reto-geprüften Antirassisten erfolgreich durchlaufen, ermöglicht das vermutlich einen Aufbaukurs zum Antifaschisten, dann endlich ist die Antifa nicht mehr weit und wir kokeln nicht bunte Lappen sondern wir zünden Autos und Häuserzeilen an.

Ich glaube, diese Schule ist doch nichts für meine Kinder.

Ich wüsste auch nicht, wie ich meinem Kind begründen sollte, warum und wo unsere Welt „immer fremdenfeindlicher“ wird, wo doch in Deutschland jede Woche, Pandemie und Ansteckungsgefahr zum Trotz, fremde Menschen mit dem Flugzeug nach Deutschland geholt werden, und sogar Opa am Bahnhof nach PET-Flaschen Ausschau hält, um diese großartige Haltung zu unterstützen.

Hier noch die Verwendeten LINKs

 

 

 

 

https://www.gesamtschule-freudenberg.de/

 

 

 Akutmeldung, Messermorde in Würzburg gerade eben:

Trauriger Zeitgeist:
auch als Messermörder trägt man heute Maske.

2021-06-23 Schwuler SPD-Landrat, Geld und Gaga

Andreas Müller will von jedem befreiten Bürger 40 Euro für je 2x Telefax haben. Zu unrecht. Auch die Regenbogen-Gaga-Beleuchtung des Kreishauses mag er bitte selbst zahlen.

Zunächst einmal zu dem Passus „Schwuler SPD-Landrat“. Die Siegener Zeitung schreibt dazu aktuell:
„…ihre Solidarität mit Schwulen, Lesben und Transsexuellen zum Ausdruck bringen.“

Man darf daher davon ausgehen, auch wenn das den einen oder anderen irritieren mag, dass „Schwuler SPD-Landrat“ eine völlig übliche Bezeichnung eines hochdotierten Wahlbeamten nebst Parteizugehörigkeit sowie nebst sexueller Ausrichtung abseits der Schöpfung beschreibt.

Das Adjektiv ist hier geboten, da ein Zusammenhang zwischen des Landrats Schwulheit und der kostenintensiven und vermutlich eigenmächtig initiierten Regenbogenausleuchtung des Kreishauses am heutigen Tage jedenfalls nicht auszuschließen ist. Das darf ein Landrat aber nicht, und das wird noch Thema.

Gaga ist das allemal, ich habe Verständnis für jemanden, der sich als schwul oder lesbisch oder irgendwie dazwischen sieht. Für Trans-Gaga hingegen fehlt solches Verständnis. Das wiederum hat nichts, aber auch gar nichts damit zu tun, dass bzw. ob ich den Menschen dahinter respektieren kann. Ich kenne zufällig einen/e/s, den ich sehr respektiere. Schwule Freunde habe ich übrigens auch, wenn das auch die große Ausnahme ist.

Verstehen muss ich dabei nicht, fördern muss ich schon überhaupt nicht.

Wenn Kinderpsychologen heute Minderjährige fragen sollen, ob sie sich nicht vielleicht doch im falschen Körper geboren fühlen, dann verhält sich die Sache ganz anders. Mit Freiheit und Selbstbestimmung hat das dann nichts mehr zu tun, das hielte ich für ein Verbrechen an der Menschlichkeit, für ein Verbrechen an der Schöpfung.

Einer meiner Söhne kam einmal aus der Grundschule und sagte am Mittagstisch:

„Papa, der Lehrer hat gesagt, es kann sein, dass ich später einmal einen Mann liebe.“
Sowas ist unerträglich, der Grundschullehrer in dem Fall ein völliger Durchfall.

 

Soweit zu Gaga, jetzt zum Geld und zu den befreiten Bürgern,

die die Gelüste nach Regenbogen möglicherweise bezahlen sollen.

Der Landrat versucht von jedem befreiten Bürger 40 Euro einzutreiben. Zuvor hat er diese bereits mit an den Tag gelegter Kostentreiberei vom Verwaltungsgericht (hier hatte der Landrat verloren, die Ausgangssperre war rechtswidrig), vor das Oberverwaltungsgericht gezerrt. Hier wird um die Gerichtskosten noch gekämpft, das OVG meint, die Ausgangssperre wäre „voraussichtlich nicht rechtswidrig“ gewesen und verdient sich dabei wahrhaft keine Blumen (LINKs am Ende).

Bei geschätzten 50-100 befreiten Bürgern kommen bei im Mittel 75x 40 Euro = 3.000 Euro heraus. Damit dürften möglicherweise zwei oder drei der geschätzt 50 Räume im Kreishaus Regenbogen-Gaga-farbig auszuleuchten sein, mehr wohl nicht.

Der Landrat verschickt dazu zunächst einen Kostenfestsetzungsantrag über diese 40 Euro an das Verwaltungsgericht Arnsberg (a) und sodann später eine Rechnung (b) an den befreiten Bürger.

Fall (a), Post vom Verwaltungsgericht Arnsberg
(Muster nachfolgend):

Würde ich vom Verwaltungsgericht Arnsberg einen Kostenfestsetzungsantrag des Kreises Siegen-Wittgenstein vorgelegt bekommen, per dem der Kreis für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen jeweils 20,00 Euro mithin für beide Verfahren (VG+OVG) 40,00 Euro verlangt, würde ich so an das Verwaltungsgericht antworten:

Betreff + Anrede
Vielen Dank für Übersendung eines Kostenantrages des Antragsgegners. Für ein oder zwei Telefaxe einen Betrag von 20,00 Euro zu verlangen, ist völlig unangemessen, der Antragsgegner müsste die Kosten im Einzelnen darlegen und begründen. Z.B. eine aufwändigere behördliche Parkgebührenmitteilung oder eine Mahnung kosten zwischen 2,50 und 5,00 Euro.

Darauf kommt es aber gar nicht an, weil der Landrat gar keinen Anspruch auf Festsetzung der beantragten Kosten hat. Bei den beantragten zweimal 20 Euro handelt es sich um Gebühren nach der Rechtsanwaltsgebührenordnung (RVG). Da der Kreis keinen Rechtsanwalt beauftragt hat und auch selbst nicht als Rechtsanwalt auftreten kann, stehen ihm die beantragten Gebühren nicht zu. Ich bitte höflich dem Landrat das mitzuteilen.

Abgesehen davon ist nach den erschütternden Aufdeckungen des Bundesrechnungshofes jetzt auch noch herausgekommen, dass die strittige Allgemeinverfügung absolut nicht rechtskonform gewesen sein kann, weil der Kreis nachweislich überhaupt keine Ermessensentscheidung selbst getroffen, sondern quasi auf Anweisung eines Ministeriums gehandelt hat. Nachzulesen z. B. im Verfahren 6K973/21 bei Ihnen.

Was muss denn noch mehr passieren, bis man in Deutschland vor einem Gericht wieder RECHT bekommt ?

Ich bitte daher um Hinweis, wie ich mich gegen solches eklatantes Unrecht zur Wehr setzen kann.

Mit freundlichen Grüßen…

Fall (b), Rechnung vom Kreis Siegen
(Muster nachfolgend):

Würde ich vom Kreis Siegen-Wittgenstein eine Rechnung über jene 40 Euro erhalten, würde ich wohl so antworten, und das direkt an den Landrat gerichtet:

Sehr geehrter Herr Landrat Müller,
ich danke Ihnen für die Übersendung eines Erstattungsgesuches über 40 Euro.

Dass Sie sich nicht schämen, nachdem Sie das am Verwaltungsgericht verlorene Verfahren trickreich und kostentreibend zum Oberverwaltungsgericht gezerrt haben, jetzt auch noch mit völlig überzogener Portoforderung anzutreten, ist nicht mehr nachvollziehbar.

Dass Sie mit der Verwaltungsakte einen vielsagenden E-Mailverkehr Ihres Herrn Gesundheitsdezernenten mit dem Medizinministerium vom 8. und 9. April 2021 einem Antragsteller preisgegeben haben, könnte amüsant sein, wenn das nicht so traurig wäre. Ich hoffe sehr, dass Sie in Folge mit Ihrer willkürlichen Allgemeinverfügung/Ausgangssperre, die Sie offenbar selbst nichtmals wollten, nachhaltig baden gehen.

Ihr Erstattungsgesuch lehne ich ab. Die Begründung mögen Sie am Verwaltungsgericht in Erfahrung bringen.

Mit freundlichen Grüßen…

Muster Fall (a)

Muster Fall (b)

Zur Vorgeschichte:

2021-06-23 Ausgangssperre Siegen – es geht weiter

Landrat Andreas Müller tritt am OVG gegen die befreiten Bürger nach. E-Mails aufgetaucht, Obrigkeitsglanz verblasst, ich kann und werde Landrats Willkür bis zum EuGH zwingen.

Ich glaube aber, dass das Kartenhaus aus Willkür und Selbstherrlichkeit bereits vorher zusammenbrechen wird. Irgendwann siegt immer die Wahrheit, siegt immer das RECHT.
Die nachfolgend dokumentierten delikaten E-Mails waren in der Verfahrensakte des Kreises Siegen-Wittgenstein aufzufinden, welche zum OVG-Verfahren vorzulegen war. Dass man die vorher nicht herausgenommen hat, ist mindestens sehr erstaunlich.

Vorab zu Landrats 20-EuroRechnungen. Bekäme ich eine solche,

Nachfolgend zunächst die Absage an das Oberverwaltungsgericht Münster (OVG NRW) in der Sache 13 B 729/21, dass das Verfahren nicht in der Hauptsache erledigt ist, sowie Umstellung der Klage (6 K 973/21 VG Arnsberg) zu einer Fortsetzungsfeststellungklage.

Die Allgemeinverfügung (Ausgangssperre) ist zwar schon ausgelaufen, es besteht aber dennoch Interesse daran, feststellen zu lassen, dass diese Ausgangssperre rechtswidrig war. Die Klage wird beim Verwaltungsgericht Arnsberg weiterbetrieben, da es im Eilverfahren (OVG NRW) keine Fortsetzungsfeststellung gibt.

Dem entsprechenden Schreiben an das VG Arnsberg sind die durchaus delikaten E-Mails des Dezernenten für Bevölkerungsschutz SiWi, Herr Rosenthal mit dem Medizinministerium MAGS NRW angehängt. Offenbar wollte der Kreis gar keine Ausgangssperre, wurde aber vom Ministerium dazu angewiesen und wurde ferner angewiesen, dass man die Sache aber unbedingt als eigene Ermessensentscheidung darzustellen bzw. den Menschen zu verkaufen habe.

Das ist die staatliche Anleitung wie man den Bürger für dumm verkauft.
Und die haben wir schriftlich.

Am Ende noch das verwendete

Kurzgutachten:
„Grundrechtliche Bewertung einer Ausgangssperre zur Pandemiebekämpfung“
Prof. Dr. Anna Katharina Mangold, LL.M. (Cambridge), Flensburg

 

Hier die staatliche Anleitung wie man den Bürger für dumm verkauft:

Kurzgutachten:
„Grundrechtliche Bewertung einer Ausgangssperre zur Pandemiebekämpfung“
Prof. Dr. Anna Katharina Mangold, LL.M. (Cambridge), Flensburg

 

2021-06-18 Lappengeschehen löst den Auto-Gurt ab

Kognitive Evolution im Land der Dichter und Denker. Anschnallen schützt mich als Verkehrsteilnehmer, renne ich mit Maske über die Wiese, schützt das die Schafe nicht.

Wenn das alles nicht so traurig wäre.

Auch heute, auf dem Weg in die Ersatzschule bzw. Schulersatz, haben wir Eltern an der Bushaltestelle gesehen, Nasen und Münder der Kinder zugebunden, die Erwachsenen ohne Lappen.

Es blutet einem das Herz.

Über das eine haben wir früher gelacht, heute bleibt einem das Lachen im Halse stecken. Fotos heute im Sauerland:

 

 

 

2021-06-08 Ordnungsamt als Pandemietreiber

Gesundheitshüter Schmallenberg versenden immer weiter infektiöse Post, Unterlassung angemahnt. Toxikologische Briefpostuntersuchung, Offenbarung einer Behörde.

Das Ordnungsamt Schmallenberg hat es wieder getan. Wieder kann kontaminierte Post, diesmal ein gelber Umschlag mit Bußgeldbescheid. Die im April für die Schmallenberger Corona-Ritter eingeführte Postquarantäne fiel somit aus, daher war der Schreckenspandemie angemessene Alternativoption zu wählen:

[in eigener Sache] Ich bin wahrhaft kein Profi in Sachen Video-Schneiderei, da ist sicher Luft nach oben.

 

 

 

Sodann der nach Kenntnisnahme fristgerecht eingelegte Einspruch nebst Bußgeldbescheid (in der Fotostrecke), selbsterklärend und hochalbern, so hochalbern, wie Behörden heute daherzukommen haben, und so aufgebaut, dass die Behörde den ganzen Salat auch lesen muss.

Am Ende dann noch eine Fotodokumentation sowie LINKs zur Vorgeschichte.

Wenn das alles nicht so traurig wäre.

 

Stadt Schmallenberg
Herr xxx
Ordnungsamt
Unterm Werth  1
D-57392  Schmallenberg

 

Kreativ-Session und Erkundung im 1. NRW Bioenergiedorf
16.-18.04.2021
Zeitgleich Teilnahme an Offenbarung „am Ebbinghof“
Bewundernswerte Unternehmerin und IHK-Vizepräsidentin Daniela Tigges (Ebbinghof) stemmt sich gegen den Absturz in eine ideologische wie ruinöse Gesundheitsrepublik, Friedrich Merz unterstützt lauthals, um dann die Seiten zu wechseln.

Ihr Schreiben vom 21.04.2021
Ihre weitere infektiöse Post (vernichtet, angemahnt, keine Reaktion)

Mein Schreiben 2101 vom 11.05.2021 aus Donetsk

Ihr Bußgeldbescheid 32-13067 vom 28.05.2021 an meine Frau xxx Zoz
Eingang 29.05.2021, Kenntnisnahme unter Sicherheit ZTC/GB12 am 02.06.2021

 

Lieber Herr Blöink,
ich beziehe mich auf o. g. Bußgeldbescheid, gerichtet gegen meine Frau, fristgerechter Einspruch, Begründung, Unterlassungsaufforderung und Klageankündigung nachfolgend.

Zunächst einmal darf ich Ihnen aber danken, dass Sie sich als Vertreter der Gesundheitsrepublik um das medizinische Geschehen meiner Familie sorgen und ich freue mich jetzt schon, wenn Sie sich demnächst auch der klimatischen Geschehnisse Mitteleuropas anzunehmen gedenken, das würde sich jedenfalls anbieten, wenn Corona in die meteorologische Sommerpause geht.

Ich war schon immer überzeugt, dass wir nicht nur Viren, sondern auch den Klimawandel, der schon immer da war, nur mit Bußgeldern erfolgreich anhalten können.

Wir müssen alle zusammenhalten,
um Blitz und Donner zu besiegen.

Dennoch sehe ich selbst in Ihrer großartigen Behörde weiteres Verbesserungspotential.

Infektiöse Post vom Ordnungsamt Schmallenberg.

Obwohl wir Sie bereits 2x und dringend gebeten haben, uns keine infektiöse Briefpost ins Haus zu schicken, haben Sie das wieder getan. Um Ihren Bußgeldbescheid nicht dem Fristablauf preiszugeben, habe ich diesen nicht in die hier übliche 14tägige Briefpost-Quarantäne geordert, sondern in unserem Laborbetrieb in eine Glove-Box für hochgiftige Materialien eingeschleust, sodann Ihren vermutlich durch Menschenhand virologisch kontaminierten Brief unter Sicherheit geöffnet und an der Laborsichtscheibe abfotografiert.

Eine Videodokumentation wird in Kürze veröffentlicht, chemische Analyseergebnisse und Corona-Tests zum Bußgeldpostgeschehen stehen noch aus.

Ausweislich der in Deutschland millionenfach aufgestellten Desinfektionsstationen treibt das Land die blanke Panik vor Schmier- und Kontaktinfektionen, obwohl jedenfalls SARS-CoV-2 auf diesem Wege bekanntlich nicht übertragen wird. Wir nehmen uns aber heraus, uns insofern wie Regierung und Behörden, dem Verstand ab- und dem Zeitgeist zuzuwenden. Von der allgemein wahrgenommenen Bedrohungslage fühlen wir uns daher gleichermaßen bedroht.

Von Ihrer somit als infektiös einzuschätzenden Briefpost haben wir jetzt Kenntnis und somit kann ich und kann meine Frau jetzt fristgerecht gegen den

Bußgeldescheid 32-13067
v. 28.05.2021
Einspruch

einlegen, was hiermit erfolgt und im Folgenden weiter begründet wird.

Passiert solche Postzustellung jedenfalls noch ein drittes und/oder weiteres Mal, werde ich Sie mit den Laborkosten insoweit belasten, als dass diese erforderlich sind, um Kenntnis Ihrer, nach dem Infektionsgeschehen bedrohlichen Post, unverzüglich erlangen zu können. Gehen Sie in Zukunft bitte von ca. 378,50 Euro netto für jeden Einzelfall aus, ich empfehle vorbeugende Mitteilung an den Dienstherren und/oder den Kämmerer. Damit helfe ich Ihnen gerne, Ihr inneramtliches Orientierungsgeschehen zu verbessern.

Respektieren Sie bitte wirksam die Gesundheit meiner Familie und
nehmen die latent lauernde Infektionsgefahr endlich ernst.

In jedem Fall werde ich jetzt eine entsprechende Unterlassungsklage gegen Ihre Behörde anstrengen, da Ihr Amtsstubengeschehen nachhaltig inakzeptabel und dem Infektionsgeschehen nicht angemessen ist. Ich muss Ihnen doch nicht sagen, wie überlebenswichtig es für uns alle ist, Kontakte zu vermeiden, maximal zu desinfizieren, Maske tragen und testen, testen, testen.

Maske macht frei, Testen macht frei.
Ich teste jetzt Ihren Bußgeldbescheid.

Und ich wünsche Ihnen wie uns allen, dass wir dabei nicht auf Giftstoffe, Bakterien und Viren stoßen, die am Ende eine strafrechtliche Relevanz im warn-, sorgen- und befürchtungskonformen Regelungsgeschehen nahelegen.

Dass Sie mein Schreiben vom 11.05.2021, per E-Mail aus Donetsk gerichtet an Ihre veröffentlichte Adresse ordnungsamt@schmallenberg.de mit vollständiger Aufklärung nicht erhalten haben, dürfte ausgeschlossen sein.

Eine Fehlermeldung habe ich nicht erhalten, das Übermittlungsgeschehen an alle anderen Empfänger verlief korrekt. Das Schreiben finden Sie seither auch als Aushang auf dem Ebbinghof sowie selbstverständlich im Onlinegeschehen. Spätestens am Ebbinghof, wo sie nach dem Hörensagen ja Stammgast sind, hätten Sie sich informieren können und müssen.

Tatsächlich nachsehen würde ich Ihnen, dass Sie mein Schreiben vom 11.05.2021 schlicht nicht hinreichend studiert haben könnten. Insbesondere der Passus auf Seite 4 Abs. 1 könnte Ihnen durchgegangen sein was erklären könnte, warum Sie einen Bußgeldbescheid an mich nicht versenden, an meine Frau aber sehr wohl.

Ich habe Verständnis, dass es schmerzt und anstrengend sein dürfte, wenn man sich durch 4 Textseiten hindurchzuquälen hat, um mit dem Unfug konfrontiert zu werden, den man täglich dienstlich durchzusetzen hat. Sollten Sie der Kollege sein, mit dem ich mich am Ebbinghof nett unterhalten und von dem ich mich gerne habe „vernehmen“ lassen, dann mögen Sie sich auch erinnern, dass ich Ihnen sagte, dass ich Sie um Ihren „Job“ derzeit ganz und gar nicht beneide. Auch das existiert online per Videomitschnitt, wie natürlich auch mein Schreiben aus Donetsk vom 11.05.2021. Und da sich die Ordnungsämter aktuell wesentlich als Ermittlungsbehörde zu beweisen haben, dürfte Ihnen auch das nicht entgangen sein.

Hier habe ich Sie daher zu bitten, Ihre Hausaufgaben zu erledigen und meine Erklärung vom 11.05.2021 sorgfältiger zu lesen, um sodann den Bußgeldbescheid gegen meine Frau notwendigerweise wie unverzüglich zurückzunehmen.

Der guten Ordnung halber bitte ich nochmals darum, mir Ihr per 11.05.2021 beschriebenes weiteres Infektionspostgeschehen, welches hier im Zuge des notwendigen Bleiben-Sie-gesund-Geschehens VOR Kenntnisnahme thermisch zu vernichten war, wie erbeten auf elektronischem Wege nochmals zukommen zu lassen.

Herzliche Grüße,

 

 

 

 

 

 

 

2021-06-07 Hausarzt Corona-Profiteur

Ärzte werden Tester und Impfer. Medizinische Versorgung weicht ideologischem Aktionismus der Gesundheitsrepublik. Kranke unerwünscht, nur Gesunde dürfen/kommen zum Arzt.

Schaut man sich das Video an, das sind nicht 40, das sind mindestens 100 Menschen, die dort anstehen, bei einem Hausarzt, der sich auf Corona stürzt.

Mit Corona Geld zu verdienen, dagegen ist nichts einzuwenden, jedenfalls dann nicht, wenn man die fatalen Bedingungen nicht selbst mitverursacht.

Sagt ein Arzt jedem Patienten, dass wenn er den Blödsinn nicht selbst mache, dass es dann andere tun würden, das ist soweit in Ordnung, sagt ein Arzt nichts oder reist durch die Gegend um sich als Retter der Gesellschaft zu verkaufen und Panik zu verbreiten, das ist völlig inakzeptabel.

Ob das hier in Teilen, in Gänze oder gar nicht zutrifft, ist mir nicht bekannt, ich gehe dort jedenfalls nicht mehr hin.

 

 

Nachdem herausgekommen ist, dass jede Apotheke in Deutschland im Rahmen der Maskenabgabe mit durchschnittlich ca. 100.000,00 Euro von der Gesundheitsregierung eingekauft wurde (LINK folgt), und nachdem gerade eben selbst im Staatsfunk gewettert wird, dass die Divi-Bettenzahlen durchgehend und dann wohl mit hoher krimineller Energie gefälscht waren, müsste eine Regierung sofort komplett zurücktreten und sofort angeklagt werden.

Das Land zerstört,
eine Generation Kinderseelen zerstört,
unzählige Todesfälle verursacht.

Teilweise sich selbst auch noch die Taschen vollgestopft.
So geht Politiker heute, weggehen diese seltsamerweise nicht.

Daher MUSS auch die epidemische Lage selbst im Hochsommer verlängert werden, andernfalls gäbe es morgen keine Impfung mehr. Die Zulassungen dürften als Notzulassung an die epidemische Lage gekoppelt sein.

Besonders verwerflich – dass auf unsere Kinder immer noch weiter mit ganzer Härte draufgeschlagen wird. Lockerung erfährt man in der Schule nur durch Öffnung der Mensa. Selbsttestung geht weiter, Maskentragen geht weiter, auch wenn überall anders das für obsolet erklärt wird.

Nach Doppel- und 5-fach-Mutante sind wir jetzt bei der Delta-Mutante.
Wann kommt die Merkel-Mutante ?

 

2021-06-04 Zoz ./. NRW wg. Schüler-Selbsttests

Gericht befragt Schulleiter, was jetzt – ab dem 31.05.21 ? Der tritt Verantwortung weiter nach unten an die Lehrer, letztlich auf unsere Kinder. Gericht prädiziert Rechtssicherheit.

Mindestens bis zum 28.05.2021 galt für den Schulleiter Fischbach des Peter-Paul-Rubens-Gymnasiums eine Anweisung des Schulministeriums (mitgeteilt an das VG Arnsberg per Schriftsatz vom 04.05.2021), dass den Kindern, die sich nicht den Selbstestungen unterwerfen wollten bzw. wollen, durchgehender Distanzunterricht zu gewähren ist, und dass die Kinder auch mit Unterrichtsmaterial/Inhalten zu versorgen sind. Zwar wollte der Schulleiter genau das nicht, sondern wollte diese Kinder komplett vom Bildungsangebot abgeschnitten sehen. Daher waren

die Verfahren
7 K 1893/21
7 L 918/21 + 7 L 942/21

geboten, der Schulleiter konnte sich mit seinem im Grunde nichts weiter als grausamen Vorhaben nicht durchsetzen. Sein Elternbrief mit Bedrohung und Häme gegen die Eltern vom 26.04.2021 hat Gott-sei-Dank nicht gewirkt, jedenfalls nicht für die Kinder, deren Eltern sich vor ihre Kinder gestellt haben. Derartig massiv vorauseilender Gehorsam war offenkundlich selbst dem Schulministerium nicht geheuer.

LINKs zur Vorgeschichte ganz am Ende.

Vielmehr hat der Vorstoß des Schulleiters gegen Kinder und Eltern dazu geführt, dass sich am Ende alle Kinder bzw. Eltern an den Schulen in NRW auf die Stellungnahme des Schulministeriums berufen konnten und nach wie vor berufen können, sollte ein ähnlich „überqualifizierter“ Schulleiter mit Fehlstunden, Nichtbewertung und Verstoß gegen die Schulpflicht drohen.

Seit dem 31.05.2021 sind die Schulen in NRW zum Präsenzunterricht zurückgekehrt. Im Alltagsleben freuen sich die Menschen teils wie kleine Kinder, dass Sie sich, zwar mit Lappen und Testnachweis wieder so einiges herausnehmen können, was Ihnen gleichermaßen unrechtmäßig genommen wurde. Verkauft wird das als Lockerungen (der angezogenen Zügel von Merkel). Völlig ausgenommen von den „Lockerungen“ sind nicht die Schulen als Bildungseinrichtung aber die Schulkinder als kleine Menschen.

Genau die, um die wir uns angeblich alle sorgen,
hier geht es mit ganzer Härte weiter.

Jeden Morgen sehe ich Eltern, die Ihre Kinder mit zugebundenen Mündern und Nasen an der Bushaltestelle abstellen, selbst keine Maske tragen.

Man fragt sich, was in solchen Köpfen vorgeht.

Heute sitzt ein kleiner Junge (6) zu Besuch bei uns am Mittagstisch, und erzählt mir, dass er seinen Klassenkameraden nicht mehr besuchen darf, weil dessen Mutter glaube, dass er, der kleine Junge, sie krank machen könnte.

Un- un- un- unfassbar.
Die Mitmacher sind manchmal weit schlimmer als die Täter.

Seit dem 31.05.2021 jedenfalls ist der Wechsel-/Distanzunterricht entfallen, man könnte daher argumentieren, dass die o. g. Anweisung des Schulministeriums damit obsolet wäre. Man könnte das meinen, man muss aber nicht !

Diese Überlegung hat sich offenbar das Verwaltungsgericht Arnsberg zu eigen gemacht, und die Berichterstatterin der 10. Kammer hat den Schulleiter Fischbach am 01.06.2021 angerufen, um sich zu erkundigen, wie denn seit dem 31.05.2021 am Peter-Paul-Rubens Gymnasium verfahren wird.

Der Schulleiter Fischbach hat dabei nicht bärenstark (vergl. Elterndrohbrief vom 26.04.2021) geantwortet, hat nicht Stellung genommen als Schulleiter, sondern sich weggeduckt und die Verantwortung auf „seine Lehrer“ abgewälzt. Herr Fischbach teilt völlig beliebig mit, dass es im Unterricht nicht anwesenden Schülern ermöglicht werde, Leistungsnachweise zu erbringen, das sei den jeweiligen Lehrerinnen und Lehrern überlassen.

Immerhin teilt er das ohne Gendersternchen/Gaga mit.

Das bedeutet aber, dass die Bringschuld jetzt auf den Schultern der einzelnen Lehrer lastet, die Schule wäre quasi raus. Das heißt im praktischen Ergebnis leider auch, dass die Bringschuld der Schule in eine Holschuld der Kinder umgewandelt sein soll.

Ob das zur Folge hätte, dass fortan der Lehrer persönlich zu belangen wäre, wenn Leistungsnachweiserbringung nicht angemessen gewährt würde (allerdings wohl nur nach angemessenem Holversuch), ist damit nicht beantwortet.

Und wer bitte will einen Lehrer vor Gericht zerren ?!
Im Zweifel eben ich.

Die gute Nachricht ist, dass es ganz viele Lehrer gibt, denen der Beruf Berufung ist. Das sieht man jeden Tag bewundernswert in der Ersatzschule SiWi-ZCS bzw. Schulersatz SiWi-ZCS. Den Schulleiter explizit ausgenommen, kann man das aber auch am Peter-Paul-Rubens Gymnasium erleben, jedenfalls mit dem mir bekannten Kollegium, und das sind nicht wenige.

Solches Glück wird nicht allen Eltern zuteil,
es gibt aber eine weitere gute Nachricht.

Das Verwaltungsgericht Arnsberg hat tatsächlich keine bessere Idee, als Kläger und Antragsteller, also mich und mein Kind, per Schreiben vom 01.06.2021 zu fragen, ob nicht die Einlassung des Schulleiters unser Begehren erfüllt, und somit Antrag zurückgezogen und Klage in der Hauptsache als erledigt erklärt werden soll bzw. könnte. Dass ein Gericht eine derart unsinnige Frage überhaupt stellen kann, hätte man noch vor Monaten in Deutschland nicht für möglich gehalten.

Was aber bedeutet das ?!

Man darf guten Gewissens davon ausgehen, dass das Gericht nicht willens war, eine unsinnige Frage zu stellen, sicher auch keine Scherzfrage. Man darf daher weiter davon ausgehen, dass das Gericht „das Begehren“ mindestens zum erheblichen Teil als erfüllt ansieht. Das bedeutet nach leicht nachvollziehbarer Logik, dass sich die Antragsteller die Auffassung des Gerichts zu eigen machen können und dürfen, mithin das Begehren, also der Anspruch auf Beschulung auch für die Kinder, die sich nicht einer ständigen invasiven Selbsttestung unterziehen wollen, und daher vom Präsenzunterricht ausgeschlossen sind, besteht !

Der Antwortsatz (1) lautet:

Kinder, die sich der Selbsttestungen verweigern, haben einen Anspruch auf ordentliche Unterstützung durch die Schule, haben einen Anspruch auf angemessene Bewertung und sind nicht von Fehlstunden oder etwa von dem Vorwurf der Verletzung der Schulpflicht bedroht. Das jedenfalls gilt für das antragstellende Kind des antragstellenden Vaters gegenüber des Peter-Paul-Rubens Gymnasiums in Siegen.

Der Antwortsatz (2) lautet:

Die Vermutung von Ableitung solcher Rechtseinschätzung darf nach wie vor und wieder guten Gewissens unverändert unterstellt werden, ähnliches Verfahren für andere Kinder an anderen Schulen in NRW sollten zum gleichen Ergebnis führen.

 

Hier folgen jetzt der Originalschriftverkehr, sowie Antwort an das Verwaltungsgericht auf dessen skurrile Idee/Fragestellung sowie Verlinkung zu Vorgeschichte und gegebenen Hinweisen. Textpassagen mit roter Markierung sollte man jedenfalls mit eigenen Augen gesehen haben:

2021-06-02 Team Heimat, Interview bei Carsten Jahn

Ersatzschule/Schul-Ersatz SiWi-ZCS ohne Selbsttests, Kinder ohne Maske, mutige Eltern mit Rückgrat, Klageverfahren gegen NRW, Ebbinghof, Damaskus & Donetsk.

Herzlichen Dank an Carsten Jahn für die LIVE-Schalte, danke an Michael Lange für die Empfehlung und DANKE an alle Zuhörer und Teilnehmer fürs Mitmachen und danke für die durchweg freundlichen und ermutigenden Kommentare.

https://www.youtube.com/watch?v=-yrZWnmVXY0

 

 

Die beiden ersten Kommentarseiten, abgerufen am 07.06.2021. Ich fühle mich sehr geehrt und komme super gerne wieder. Thema Wasserstoff hatte ich zugesagt, erst müssen wir aber unsere Kinder retten.