2021-04-15 Ende der Ausgangssperre in SiWi für JEDEN der will

So könnte jeder umgehend beim Verwaltungsgericht Arnsberg beantragen. ACHTUNG: sollte der Antrag aus irgendeinem Grund abgelehnt werden, kann das ca. €300 kosten !

So könnte jeder umgehend beim Verwaltungsgericht Arnsberg beantragen, bitte per Telefax, NICHT per E-Mail:

ACHTUNG: sollte der Antrag aus irgend einem Grund abgelehnt werden, sollte auch eine Rechtsschutzversicherung nicht zahlen, kann der Antrag ca. 300 Euro kosten ! Im Erfolgsfall bezahlt der Landrat, also wie immer wir alle.

300 Euro sind viel Geld, vielleicht sollten am Anfang nur die beantragen, die sich das ohne Weiteres leisten könnten. Gerichtsbeschlüsse müssten eigentlich zügig kommen, und dann könnte man nachlegen.

Briefkopf: Vor und Zuname, Anschrift, Datum

An das
Verwaltungsgericht
Arnsberg
Jägerstraße 1
D-59821 Arnsberg

(per Telefax 02931-802-456)

 

Antrag gegen den Kreis Siegen-Wittgenstein, vertreten durch den Landrat, Koblenzer Straße 73 in D-57072 Siegen

Hiermit beantrage ich die aufschiebende Wirkung einer noch zu erhebenden Klage gegen die Regelung in Ziffer 4 der am 09.04.2021 erlassenen Allgemeinverfügung des Landrats des Kreises Siegen-Wittgenstein zur Fortführung und Anordnung zusätzlicher Maßnahmen zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV- 2 anzuordnen.

Als ordentlicher Bewohner des Kreises Siegen-Wittgenstein bin ich von der Allgemeinverfügung betroffen. Sie verletzt mich massiv in meinen Rechten.

Zur Begründung verweise ich auf die auf der Internetseite des Gerichts aktuell veröffentlichten Ausführungen zu den Verfahren gegen Ausgangssperren im Märkischen Kreis, im Kreis Siegen-Wittgenstein und in der Stadt Hagen. Abrufbar beispielsweise hier:

https://www.vg-arnsberg.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/index.php

Verfahrenskosten soll der Landrat tragen.

Sollte das Gericht Beanstandungen hinsichtlich der Art und Weise meiner Antragstellung bzw. meiner Begründung haben, wird um richterlichen Hinweis gebeten.

Name und Unterschrift

[Anregung ENDE]

Aufgrund der Rückfragen
Niemand muss zu mir kommen. Das ist lediglich ein Angebot, falls kein Fax-Gerät vorhanden ist. Gerne Freunde und Bekannte mit Telefaxgerät aufsuchen. Wenn das nicht möglich ist, aber auch gerne hier her kommen, dann faxen wir Ihr/Dein Schreiben von hier aus an das Gericht.

Falls Familien zusammen beantragen wollen, sollte aus den Angaben zu den einzelnen Personen, die alle unter der gleichen Adresse gemeldet sein müssen, die Beziehung (Vater Mutter Kind) hervorgehen, bei minderjährigen Kindern zusätzlich eine Altersangabe.

 

Ich schreibe jetzt gerade an den Landrat. Ich selbst bin Dank VG Arnsberg 6 L 302/21 von der Ausgangssperre befreit. Dagegen kann der Landrat nichts machen. So geht es auch den, lt. Qualitätsmedien DREI weiteren erfolgreichen Klägern.

DRINGEND für alle Einwohner Kreis Siegen-Wittgensten !!!

Alle anderen sitzen in der Ausgangssperre, völlig ohne Not, völlig ohne Sinn und Zweck.

Pure Unterwerfung.
Das muss nicht sein !


Das Schreiben an den Landrat stelle ich hier ein sobald fertig, dann wird’s noch einen vorformulierten 3-Zeiler geben. In den kann jeder Namen und Adresse einbauen und das per Telefax an das Verwaltungsgericht Arnsberg schicken.

Die Ausgangssperre wird im dringend zu erwartenden Erfolgsfall dann für jede beschwerdeführende Person aufgehoben werden. Wir produzieren damit in Siegen-Wittgenstein eine Zweiklassengesellschaft, allerdings nicht eine aus Geimpften und Ungeimpften, sondern eine aus:

(a) wir bleiben Zuhause oder

(b) wir sind freie Menschen und nicht eines Landrats Untertanen.

Hat jemand kein Telefax-Gerät, bitte nur dann, morgen früh zu mir kommen, dann faxen wir das hier weg. Perso mitbringen.

Und genau das teile ich dem Landrat auch mit, kann er sich schonmal freuen. Gerne dann weiterleiten, wir sollten mindestens 250 werden – das wäre mal eine gute Aktion ! Achtung: das kann Geld kosten ! Bitte ganz Oben nachsehen.

Die Sache machen wir entweder schnell oder gar nicht, wird am kommenden Mittwoch das Inf.Schu.Ges. geändert, ist das alles obsolet, wir müssen dann an Bundesgerichte. Werden wir tun, aber das dauert.

Ich glaube fest an den Rechtsstaat !

Schreiben an Herrn Landrat geht jetzt so raus:

Henning Zoz  |  D-57258 Freudenberg

Kreis Siegen-Wittgenstein

Andreas Müller

Landrat

Koblenzer Straße  73

D-57072  Siegen

 

Ausgangssperre in Siegen-Wittgenstein
VG Arnsberg 6 L 302/21

E-Mail vom Gesundheitsamt Siegen vom 14.04.2021, 11:55 Uhr
Betreff Einreise aus dem Libanon

Lieber Herr Müller, sehr geehrter Herr Landrat,
wie Sie möglicherweise wissen, war ich einer derjenigen, die am Verwaltungsgericht Arnsberg gestern gegen Ihre Ausgangssperre erfolgreich waren.

Gegen den Beschluss des VG Arnsberg ist gem. § 149 VwGO Beschwerde möglich. Diese hat keine aufschiebende Wirkung, das nur bei einem Ordnungsgeld oder, wenn das Gericht dieses anordnet, was ausweislich des mir und sicher auch Ihnen vorliegenden Beschlusses nicht der Fall ist. Sehen Sie das anders, bitte ich höflich um Hinweis, ich würde dann gelegentlich nach 21:00 Uhr kurz zum Kreishaus kommen, um mir hoffentlich ein Bußgeld abzuholen.

In den Medien verbreiten Sie jedenfalls im Tenor, dass Ihnen der Beschluss der Gerichtsbarkeit quasi egal ist, die Ausgangssperre gehe weiter. Schade ist das.

M.E. haben Sie die Gelegenheit verpasst, sich als Politiker für die Bürger zu profilieren, sich vor die Bürger zu stellen, anstatt aufgrund unsinniger Inzidenzwerte mit noch unsinnigerer Ausgangssperre genau dann zu hantieren, wenn unter dem elendigen Lockdown ohnehin kaum jemand das Haus verlässt. Wollten Sie in Ihrem Tenor etwas Schlaues tun, würden Sie Ladenschlusszeiten aussetzen um den Einkaufsverkehr zu entzerren.

Sie machen das Gegenteil, die fatalen Gründe kennen wir möglicherweise Beide.

Ich teile Ihnen daher gerne mit, dass ich neben gestern eingereichter Normenkontrollklage beim Oberverwaltungsgericht in Münster jetzt einen Aufruf an alle Bürger in Siegen-Wittgenstein starten werde, und der lautet so:

… dann wird’s noch einen vorformulierten 3-Zeiler geben. In den kann jeder seinen Namen und seine Adresse einbauen und das unterfertigt per Telefax an das Verwaltungsgericht in Arnsberg schicken.

Die Ausgangssperre wird im dringend zu erwartenden Erfolgsfall dann für jede beschwerdeführende Person aufgehoben werden. Wir produzieren damit in Siegen-Wittgenstein eine Zweiklassengesellschaft, allerdings nicht eine aus Geimpften und Nichtgeimpften, auch nicht eine aus Gelauterbachten und Nichtgelauterbachten, sondern eine aus:

(a) wir bleiben Zuhause oder

(b) wir sind freie Menschen und nicht eines Landrats Untertanen.

In wenigen Tagen könnte es gut sein, dass zwei- oder dreihundert Menschen frei sind und dann z. B. in der Nacht mit Kerzen den Kornmarkt in Siegen besuchen. Könnte man ja machen. Und schließlich hat doch der Bürgermeister im Sommer erst neue Mülleimer aufgestellt. Und Sie könnten das alles dann den verbleibenden Eingesperrten erklären.

Ich selbst halte gar nichts davon, Politik auf die Straße zu verlagern, und das wissen Sie auch.
Ich selbst halte noch weniger davon, Gerichte unsinnig zu beschäftigen.

Sie geben aber m. E. aktuell gar keine Politik von sich. Von einem Landrat erwarte ich mehr, als „weiter so wie immer“. Von Ihnen würde ich strategisches wie fürsorgliches Denken erwarten, damit wir irgendwann einmal aus dem elendigen Corona-Polit-Schlamassel wieder herauskommen.

Dafür haben Sie leider nichts anzubieten.

Und so hat mich nicht zuletzt Ihr heutiges Interview bei Radio Siegen inspiriert, ich will nicht sagen genötigt. Die Gleichgültigkeit, mit der Sie über das edelste was eine Demokratie zu bieten hat, das sind die Grundrechte der Bürger, schwadronieren wie jonglieren, macht betroffen. Jeder Eindruck, Grundrechte von überfordert anmutenden Politikern durch Wohlverhalten erwerben zu müssen, ist in höchstem Maße bedauerlich.

Sie hätten sich ja auch an Ihrem Landratskollegen Joachim Streit (Freie Wähler), Eifelkreis Bitburg-Prüm ein Beispiel nehmen können. Der hat seinen eigenen Landkreis verklagt.

Zitat WELT vom 09.02.2021:

Streit kritisierte, dass die Mainzer Landesregierung alle Argumente aus Bitburg ignoriert habe: „Das Land reagiert seit Wochen nur mit der Keule und will Macht demonstrieren.“ Es mache beispielsweise keinen Sinn, in dem ländlich geprägten Kreis abendliche Spaziergänge zu verbieten.

https://www.welt.de/politik/deutschland/article230071987/Corona-Landrat-verklagt-seinen-eigenen-Landkreis-wegen-Ausgangssperre.html

Haben Sie aber nicht. Und mit der journalistischen Meisterleistung von Radio Siegen haben sie nichts gerettet. Ich gestatte mir daher, den Tenor des Interviews wie folgt wiederzugeben:

Radio Siegen – die Qualitätsrundfunkanstalt – am 15.04.2021 (Tenor):

Lieber Herr Landrat, Sie machen das ja alles ganz toll, sagen Sie mir doch mal, [ich muss jetzt nochmal kritisch nachfragen, ist ja auch mein Job – Zitat], sagen Sie mir doch mal, ob ich an irgendeiner Stelle unseren Hörern noch nicht deutlich genug gesagt habe, wie toll Sie das alles machen. (Tenor Ende).

Das Audio-Zitat fänden Sie ab Minute 05:28, kennen Sie aber ja bereits:

https://www.radiosiegen.de/artikel/landrat-mueller-verteidigt-ausgangssperre-922104.html

Wenn das alles nicht so traurig wäre.

Gesundheitsamt Siegen vs. PCR-Test aus Syrien/Damaskus

Dann habe ich gestern noch eine mich jedenfalls irritierende E-Mail vom Gesundheitsamt erhalten.

Ich war am vergangenen Freitag in Berlin BER aus Beirut ankommend, eingereist. Dabei war es mir leider nicht vergönnt, weder an der Passkontrolle noch beim Zoll, irgendjemanden dazu zu bewegen, mir gegenüber eine Quarantäneverordnung auszusprechen. Nach einem richterlichem Beschluss hatte ich erst gar nicht gefragt.

Einen jetzt von Siegener Behörde nachgefragten PCR-Test habe ich selbstverständlich vorliegen, andernfalls wäre ich weder in Beirut in den Flieger, noch in Berlin ins Land gekommen. Sollte das Gesundheitsamt einen PCR-Test aus Damaskus noch nie gesehen haben, so habe ich diesen unter „Ostern in Syrien“ online gestellt.

Hier finden Sie auch alles über AHA-Regeln in Damaskus.

Für die Weitergabe dieser Information bin ich Ihnen dankbar, andernfalls rege ich an, mir die Rechtsgrundlage zur vorgenannten E-Mail zuteilwerden zu lassen.

Abschließend möchte ich an Sie appellieren, sich wieder den Menschen, sich wieder unseren Kindern und sich wieder der Schöpfung zuzuwenden.

Viele Grüße vielen Dank,

 

 

Jetzt mache ich die Vorlage für das Gericht. Bitte später wieder hier nachsehen, ansonsten gestriges Video anschauen. GRÜSSE.

 

Veröffentlicht in Heute selbst erlebt.