Nachtrag 28.08.2020 ganz am Ende, Einladung zu Redebeitrag heute Abend in der Bismarckhalle an Hr. Hoffmann / SiegenerZeitung
Dieses angeblich überparteiliche Blatt nimmt gerne AfD-Geld und denunziert zur gleichen Zeit. Mittels Lesesperre sorgt man bewusst für falsche Gerüchteküche. Auch dafür gibts von hier jetzt eine Zahlungssperre.
Nachtrag 27.08.2020
Der Artikel liegt jetzt in Gänze vor. Bedauerlicherweise war meine gestrige Vermutung in allen Bedenken zutreffend. Herr Christian Hoffmann (Ltr. Lokalredakteur Siegener Zeitung) hat sich viel Mühe gegeben, eine möglichst verwirrende Darstellung, inklusive suggerierter Widersprüche und falscher Vermutungen, durchweg an der Grenze zur Verleumdung kratzend, zu verbreiten. Und das wider besseren Wissens. Damit stellt er sich m. E. mit dem beschriebenen Anzeigensteller aus Drolshagen (LINK am Ende) auf ein Niveau und disqualifiziert sich vom Berichterstatter zum Schmierfinken, leider erscheint das genau so. Man könnte glatt meinen, Hoffmann sei mit Buchholz verwandt. Buchholz jedenfalls war in Folge seine Frau losgeworden und musste mit der Mutter aus Drolshagen verziehen. Ich wünsche mir sehr, dass Herrn Hoffmann ein solches Schicksaal erspart bleibt. Wird es wohl. Bemerkenswert: Hoffmann hatte mir gestern erklärt, „der war es nicht“.
Eigentlich müsste ich jetzt den Artikel von Hr. Hoffmann Stück für Stück zer- und im Tenor widerlegen, genau so wie seinerzeit zu Buchholz geschehen. Da es sich bei Hoffmann ebenfalls um einen versierte Fehlschreiber handelt, erforderte das abermals viel analysierenden Text. Zu Buchholz (der später das Synonym ES-EL ausgelöst hatte) hatte die Siegener Zeitung dazu meinen Leserbrief in maximaler Läge gedruckt und zusätzlich auf die vollständige Version hier auf meiner privaten Webseite verwiesen, alles zu finden unter dem ES-EL-Link weiter unten. Das wird im Fall Hoffmann sicher nicht passieren, jedenfalls nicht freiwillig. Und wer sich die Mühe macht, hier weiterzulesen, kann bereits ein vergleichsweise klares Bild bekommen.
Man darf jedenfalls gespannt sein, was nach den Verfehlungen, da gehört ja auch noch eine Verlagsmitarbeiterin (Causa Kamieth) mit dazu, bei der Siegener Zeitung jetzt passiert. Der vollständige Hoffmann-Artikel steht jetzt ganz am Ende.
Ebenfalls in der Siegener Zeitung scheint die bloße Panik umzugehen, dass ein politikfremder, völlig unabhängiger Bürgermeister, der als einziger Kandidat nicht vom Staat lebt, und dann auch noch auf das Bürgermeistergehalt zu verzichten verspricht, ins Rathaus einziehen könnte. Was dann alles zutage treten würde, hat die Hoffmann-Lokalredaktion wahrscheinlich jahrelang mit gedeckt. Qualitätsjournalismus geht eben anders. Kommen Sie am Freitag (morgen, 28.08.2020) in die Bismarckhalle, das wird dort kleines Zusatzthema. Ich freu mich drauf.
Nachtrag Ende
Bedauerlicherweise ist die Siegener Zeitung genau kein überparteiliches Medium, wie man immer bemüht ist vorzugeben. So sah das z. B. heute auch Herr Helmut S. aus Siegen, der mir so schrieb:
Sehr geehrter Herr Zoz,
die Siegener Zeitung veröffentlichte in ihrer heutigen Ausgabe eine Notiz “In eigener Sache”, die ich nur als unverschämt einstufen kann. Sie rechtfertigte sich für die Veröffentlichung Ihrer Wahlanzeige. Sie bezeichnet sich selbst als überparteiliche Zeitung. Diesen Grundsatz hat sie mit ihrem Kommentar ad absurdum geführt. Ich habe deshalb den Bezug nach über 40 Jahren gekündigt.
Freundliche Grüße
Ich selbst hatte bisher großes Verständnis für Einschränkungen zur „Anzeigenfreiheit“ und habe respektiert, dass die Zeitung die ganzseitige Anzeigenserie überhaupt druckt, und dabei noch einen Rabatt von exakt 50% gewährt. Reklamiert habe ich bereits am 19.08.2020, dass die Siegener Zeitung mit dem Erscheinen einer ganzseitigen bezahlten Wahlwerbung eine eigene, quasi Gegenanzeige schaltet, die in Art und Weise am Rand der guten Sitten kratzt, und das ist heute wieder passiert:
Zitat: “…die Anzeige eines AfD-Bürgermeisterkandidaten veröffentlicht…..auch dann, wenn deren Äußerungen schwer zu ertragen sind.” Geschickt wird hier ein Brückenschlag eingebaut, um direkten Bezug auf den Auftraggeber suggerieren zu können, ohne dafür gerade stehen zu müssen. Das ist in etwa so, als ob ein Unternehmer Werbung für Fleischwurst schaltet, und die Zeitung schreibt daneben, dass die Fleischwurst vergiftet ist, frei nach 242BGB.
Kein Verständnis ist aufzubringen, wenn mir der Chefredakteur Hr. Hoffmann erklärt, dass man der Neutralität geboten, in den seitenweise Artikeln zur andauernden Räumung des Kornmarktes keinen Kommentar und kein Zitat von mir bringen könne, obwohl ich genau der war, der anlässlich der Podiumsdiskussion am 14.08.2020 in der Siegerlandhalle als einziger gefordert hatte: „Kornmarkt räumen, Anwohner schützen“, was dann wenige Stunden später, in der Nacht von Freitag auf Samstag erstmals geschah.
Signifikante Enttäuschung macht sich breit, wenn Herr Hoffmann (HH) mich heute anruft und das hier passiert:
HH teilt mir mit, dass es wohl gegen mich eine Anzeige wegen möglicherweise nicht korrektem Führen von akademischen Titeln gebe. Ich sage ihm dazu: „ich bin nicht überrascht, das war doch bestimmt jener Doktor Buchholz, der wegen mir aus Drolshagen wegziehen musste und auf seinen Anwaltskosten sitzen geblieben war“. Diese elendige Geschichte massiver Zeitverschwendung hatte ja tatsächlich mit dessen unsäglichen Leserbrief (Schmeißfliegen) in der SZ-Olpe angefangen. HH kannte das heute alles und sagte mir: „der war es nicht“.
Dann erklärte ich ihm, dass ich vorsorglich alle Dokumente und Nachweise für das Führen von akademischen Titeln veröffentlicht habe, inklusive 2er akademischer Gutachten vom Präsidenten der Universität Bayreuth und vom Direktor Nano-Inst. Uni Ulm, welche vor vielen Jahren zur qualifizierten Bewerbung um einen NRW-Innovationspreis nötig waren. HH kannte auch das.
Wir sprachen dann noch über die Ablehnung des Titeleintrags auf der Wahlliste, und wie ich darauf reagiere, von Standesamt bis Bundesministerium, und dass das Wiederholungsfall ist, exakt Gleiches war vor vielen Jahren passiert, als ich noch für die FDP angetreten war. Vor wenigen Wochen hatte ich mich dann tatsächlich geärgert, das seinerzeit nicht weiter verfolgt zu haben. Da heute ein Prof.-Titel und ein ausländischer Dr.-Titel im Melderegister grundsätzlich nicht eingetragen wird, musste der Wahlleiter, und so auch geschehen, anbieten, dass eine nicht näher definierte Bescheinigung von einem Ministerium ausreiche. Und das versuche man unter Coronazeiten dann binnen 3 oder 4 Tagen zu beschaffen. Nach der Wahl mache ich da hoffentlich weiter.
HH berichtete mir sodann, dass er meinen Dr.-IPN nicht auf der Anabin-Liste gefunden habe. Konnte er auch nicht, weil diese Liste von der Landesregierung für den Zulassungsnachweis der „verleihenden Institute“ herangezogen wird, und so ist dort für meinen Fall (Prof.) die RITS-University in Japan mit H+ qualifiziert. Dass sich die Frage beim Dr.-IPN gar nicht stellt, da es sich beim IPN um ein Nationales Institut handelt, war HH jedenfalls klar, sagte er mir zumindest.
Dann hinterfragte HH, dass ich „doch nicht an der Uni als Student studiert habe“. Das habe ich sehr gerne bestätigt, ich habe genau deswegen am IPN promoviert, weil dort einen Dr.-Kurs verfügbar war, per dem man sich mit entsprechenden Qualifikationsnachweisen, welche ich an 2 weiteren Deutschen Universitäten erlangt habe, anmelden konnte. Und so war ich, auch das habe ich HH erklärt, auch für meinen Facharbeiterbrief und für meinen Industriemeisterbrief niemals in einer Berufsschule oder sonstigen Bildungsanstalt. Wenn man gut genug ist, kann man Prüfungen auch ohne Schulbesuch ablegen.
Im Falle von Schweißfachmann und Schweißerprüfungen war das nicht so, bei letztgenannter nicht relevant. Auch darüber plauderten wir.
Herr Hoffmann war heute insoweit im Bilde.
Dennoch hat er heute Abend einen Artikel gepostet, welcher mit Lesesperre versehen ist. Mehr als zwei Überschriften und ein unvollständiger Text liegen mir nicht vor und Herr Hoffmann weigert sich leider, mir entgegen unserem „Hintergrundgespräch“, diesen unverzüglich und vollständig zur Verfügung zu stellen.
Selbstverständlich war so nicht abgesprochen, das ist schlicht die Unwahrheit und zeugt leider von ganz schlechtem Stil.
So setzt man gezielt Gerüchteküche in Gang und betreibt vorsätzlich Rufschädigung, was m. E. einer Siegener Zeitung unwürdig sein sollte. Die Anstandsregeln, genau so etwas nicht zu tun, mögen aber heute nicht mehr überall verhaftet sein. Schade ist das.
Anhand des geposteten Artikels kann man bereits am Bilduntertitel erkennen, dass hier leider schlechte Absichten im Spiel sind: „Nach dem Veto der Wahlleiter stehen bloß noch der Vor- und Nachname von Henning Zoz in schwarzen Lettern auf grauem Grund.“
Selbstverständlich hat zu keinem Zeitpunkt etwas Anderes auf dem Wahlzettel gestanden, die hier anderslautende Suggestion ist falsch.
Der dann nachfolgende, ebenfalls frohlockende Text, soweit einsehbar, spiegelt gleichermaßen Abneigung und Fehlinformation wieder. Nochmal schade.
Es dürfte dabei nicht Aufgabe eines Wahlleiters, sein, irgendeine Beurteilung abzugeben, sondern Kriterien zu folgen. Diese sind wahrscheinlich definiert durch Eintrag im Melderegister, was der zwischenzeitlichen Änderung des Rahmengesetzes offenbar hinterherhinkt, und wurden daher, wahrscheinlich aufgrund unklarer Rechtslage, definiert durch eine hilfsweise Ministeriumsbescheinigung.
Selbstverständlich gerne wird ein Sprecher der Kreisverwaltung zitiert, dann muss HH nicht mitteilen, was er heute dazu erfahren hat res. bereits wusste.
Ich bin gespannt, wie der Artikel weitergeht und würde mich nicht wundern, wenn HH beide Titel, dann ebenfalls wider besseren Wissens, nach Mexiko verortet. Ich hatte bewusst meine Tätigkeit in Japan gewählt und so dem Standesamt vorgelegt, hört sich einfach bunter an.
Noch übler in der Nachrede ist ein weiterer aufgefundener Online-Auftritt. „Der Siegener Staatsanwaltschaft liegt eine Strafanzeige mit dem Vorwurf des Titelmissbrauchs vor./cs“
Na hoffentlich stimmt das auch.
HH hat mir nämlich heute im Tenor erklärt, dass “ihm das jemand gesteckt“ habe. Dass die Information von der Staatsanwaltschaft kommt, wäre mir insofern neu, vielleicht wird der Restartikel ja aufklären. Spätestens eine dortige Akteneinsicht, falls eine solche Akte existiert, wird vollständige Klarheit verschaffen.
So oder so sollte sich die Siegener Zeitung für an den Tag gelegte Charakterschwäche bei mir entschuldigen, ich nehme das Ganze einmal mehr als Wahlgeschenk an. Die Zeit, die ich hier verschwenden muss – das ist kein Spaß, könnte sich aber quasi schnell auszahlen.
Selbstverständlich habe ich diesen Fall nicht zuletzt deswegen exakt „aufgebröselt“, da ich das enttäuschende Gesamtbild oder Teile davon zum Anlass nehmen werde, um überprüfen zu lassen, ob die Anzeigenserie bei der Siegener Zeitung vorbei zu sein hat, und ich ggfls. Rückzahlung zu verlangen habe. Jetzt verhänge ich erst einmal einen Zahlungsstopp und wünsche viel Vergnügen in den sicher folgenden Diskussionen mit der Anzeigenabteilung. Vielleicht kann man sich ja dort einmal erklären lassen, wie man miteinander umgeht, und wie nicht. Vielen Dank und viele Grüße.
Und wenn der politische Gegner, es gibt ja quasi nur einen, über Helfershelfer sonst nichts vorzubringen hat – na bitteschön.
Nachfolgend die beiden oben beschriebenen Screenshots, auch noch ein weiterer, ebenfalls von heute, der die Überparteilichkeit der Siegener Zeitung wunderbar dokumentiert. Man staune, welche Wahlplakate welcher Partei fehlen:
Zum guten Schluss hier noch der LINK zum bedauerlichen E S-E L:
Und jetzt auch der vollständige Artikel des Qualitätsjournalisten:
Nachtrag 28.08.2020
Einladung zu Redebeitrag heute Abend in der Bismarckhalle an Hr. Hoffmann / SiegenerZeitung