Aktuelle CoronaSchVO setzt Artikel 8 GG „bedingungslos“ außer Kraft. Inzidenzen oder Hospitalisierungsraten, alles egal. Hauptsache Maske. So geht Rechtsstaat genau nicht.
Nachtrag 21.01.2022, 23:40 Uhr
Liebe Alle, ich danke Euch herzlich für Rückmeldung und habe den Infostand für Morgen ebenfalls abgesagt. So bringt uns das nicht weiter, Antwort der Kreispolizeibehörde zu unten (7.) habe ich heute Nachmittag erhalten, danke auch dafür, zufriedenstellend ist diese in keinster Weise, ich eruiere jetzt, wie wir damit umgehen und veröffentliche dann mit Reaktion und hoffentlich aussichtsreicher Strategie in wenigen Tagen. So oder so – wir kommen wieder, geplant für eine Woche später.
Heute hatten wir übrigens an einer der “FreundlichenGesundteststellen, nicht kalt nicht invasiv”, den ersten Test mit Ergebnis “positiv”. Wir haben unseren Mitmenschen NICHT angeklatscht und zum PCR-Test verdammt, sondern ihn “zurückgeholt”. Ich hatte guten Grund zur Annahme, dass bei uns ein Fehler passiert sein musste und so haben wir den Test zwei weitere Male wiederholt, Ergebnisse beide negativ. Mitten im Wahnsinn, mitten im Testwahn tat es gut, dass der Probant ohne den ganzen Folgeirrsinn und stattdessen mit dem benötigten Test des Weges fahren konnte. Selbstverständlich haben wir die zuständige Behörde informiert und Akzeptanz erfahren. Vielen Dank.
Nachtrag 20.01.2022, 24:00 Uhr
Angenehme Besprechung in der Kreispolizeibehörde, nach einer knappen Stunde waren wir fertig – soweit eine Besprechung unter der Maske angenehm sein kann. Im Ergebnis wird diesen Samstag keine Demo stattfinden, drauf den Samstag hoffentlich aber doch. Zum Infostand diesen Samstag bitte ich um Meinungsbekundung, dazu bitte mein Schreiben von soeben an die Polizei lesen:
Kreispolizeibehörde Siegen-Wittgenstein
Dezernat ZA 1/2
Weidenauer Straße 231
D-57076 Siegen
Wenden, 20.01.2022
Infostand samstags, Sieg-Carré mit anschließender Versammlung
am 22.01.2022+29.01.2022, Demo-/Marsch ab ca. 15:00 Uhr bis ca. 16/17:00 Uhr
Termin heute bei Ihnen
Lieber Herr …, liebe Alle,
ich danke Ihnen herzlich für heutige Besprechung und habe mich im Nachhinein schwarzgeärgert, dass ich mir „die Maske“ angetan habe.
Das war mein Angebot und meine Entscheidung, damit muss ich selbst umgehen. Hingegen froh bin ich, dass Sie alle wissen, dass ich Sie nicht „beschäftigen“ möchte, ich könnte mir ebenfalls angenehmere „Beschäftigung“ vorstellen.
Zur Sache war der Gesprächsverlauf für mich wenig überraschend. Die Ordnungsbehörden können mir weder mobile Versammlung noch Infostand untersagen und verweisen schlicht auf die Corona-Verordnungen.
Ich denke, heute ist klargeworden, dass die Probleme, die ich reklamiere, nicht in unserer Runde zu lösen sind, dennoch müssen wir damit umgehen. Ich bin dazu dringend auf Ihre detaillierte Information zu (7.) angewiesen:
1.) Versammlung mit Maskenpflicht
Ich werde im ganzen Leben niemanden zu einer Versammlung einladen, um sich dort, unter die völlig unverhältnismäßige Maske gezwungen, selbst zu demütigen. Wir hatten auch darüber gesprochen, dass solche Demütigung m. E. Aggressionspotential fördert, das kann niemand wollen, außer vielleicht der Verordnungsgeber selbst. Der Politik jedenfalls käme das m. E. ganz offenkundig sehr entgegen.
2.) Mobile Versammlung am 22.01.2022
Die mobile Versammlung für diesen Samstag, den 22.01.2022 sage ich ab bzw. ziehe den Antrag dazu hiermit zurück.
3.) Infostand und mobile Versammlung am 29.01.2022
Ich bekräftige meinen Genehmigungsantrag zu gleicher Versammlung und zu gleichem Infostand am Samstag nächster Woche, am 29.01.2022. Ich brauche schlicht mehr Zeit, wir brauchen mehr Zeit.
4.) Infostand am 22.01.2022
Ob ich den Infostand am kommenden Samstag, am 22.01.2022 durchführe, lege ich in das Votum der von der Corona-Politik Betroffenen und stelle dazu heute die Umfrage. Da ich morgen tagsüber unterwegs bin, werde ich leider erst morgen gegen Abend das Ergebnis mitteilen können. Ich habe aber nun einmal eingeladen, und möchte mich dann nicht sang- und klanglos „vom Acker machen“, sowas tut man m. E. nicht, auch nicht temporär.
5.) 13B33/22 des 13. Senats OVG
Der mir freundlicherweise vorgelegte Beschluss 13B33/22 des 13. Senats OVG gibt m. E. nur das wieder, was morgens in der Zeitung steht. Mit erschütternder Oberflächlichkeit wird hier Recht gesprochen, so meine Meinung. Ich werde insofern eine Folgeklage auf den Weg bringen, die will aber gut vorbereitet sein. U. A. werde ich versuchen durchzusetzen, dass die Maske einem Gesichtsvisier weichen kann, unstreitig ist die Maske kein „Virenabtöter“, sondern lediglich eine Atmungsbremse. Ein Gesichtsvisier erfüllt diesen Zweck ebenfalls, dass mit erheblich geringerem Demütigungscharakter und bei vergleichsweise keiner gesundheitlichen Beeinträchtigung. Genau weil das so ist, komme ich bisher mit meiner Darth-Vader-Maske noch in jeden Gerichtsaal. Ich selbst hätte heute bei Ihnen in der Maskenrunde jedenfalls keine halbe Stunde länger sitzen wollen oder können.
6.) Infostand unter Massenansturm
Wir hatten heute herausgearbeitet, dass das Maskenproblem immer dann unumgänglich scheint, wenn aus einer Veranstaltung eine Versammlung wird. Genau das scheint mir das Ziel des Verordnungsgebers. Wäre dem so, wäre das selbstverständlich grob rechtsmissbräuchlich, was ich unterstelle.
Geht es z. B. um die von der Politik geforderte Impfpflicht, z. B. für Kinder, obwohl z. B. der NRW-Verordnungsgeber in die CoronaSchVO (Mai 2021) hineingeschrieben hat, dass die „Impfung“ eben keine Immunisierung leisten kann, dennoch keine Gelegenheit auslässt, dann m. E. völlig irreführend von „Immunisierten“ zu sprechen, das unter dem Hintergrund, dass Kinder unstreitig in Erkrankungen mit schweren Verläufen keine Rolle spielen, dann erfüllt das m. E. den Tatbestand der Kindeswohlgefährdung. Mit kollektiver Kindeswohlgefährdung, dazu bin ich an dieser Stelle allerdings zu wenig Jurist, meine ich, dass wir uns dem Tatbestand von Verbrechen gegen die Menschlichkeit nähern, und sowas verjährt m. W. und dann Gott-sei-Dank nicht.
Die neuartige Betrachtungsweise, dass der Einzelne über seine eigene Gesundheit nicht mehr frei entscheiden dürfe, das unter der m. E. völlig unverhältnismäßig überzogen behaupteten Verpflichtung zum Schutz der Gesundheit Dritter mitzuwirken, ist etwas, was weder in mein Demokratieverständnis noch in mein Weltbild passt. „Weniger Übergewicht“ oder „weniger Rauchen“ würde wohl unstreitig weit mehr Menschen das Leben verlängern. Erkrankte belasten das Gesundheitssystem und der Intensivmediziner schlägt keinen Alarm. Und bitteschön, dass sich eine Behörde oder eine Regierung allgegenwärtig „irreführend“ verhalten, das wäre vor wenigen Jahren völlig undenkbar gewesen.
7.) Infostandbesucher, Passant, Versammlungsteilnehmer
Dazu habe ich von Ihnen heute keine klare Stellungnahme gehört. Da ich mit einem sehr großen Besucherinteresse auch an den kommenden Infoständen rechne, sehe ich Sie gefordert, mir ganz exakt aufzuzeigen, unter welchen Kriterien, wer, wann entscheidet, dass „viele Besucher oder viele Passanten“ eine Versammlung begründen.
Sollten z. B. 200 Menschen mit mir sprechen und/oder für ihre Kinder einen „ohne Kinder keine Zukunft, ohne Oma/Opa keine Gegenwart“ Luftballon haben mögen, was mich stets sehr freuen würde, dann kommen diese am Samstag zum Sieg-Carré und bilden, so jedenfalls heutiger Tenor, eine Versammlung. Das ist für mich absolut nicht nachvollziehbar, nach meinem Verständnis ändert z. B. zeitgleiche Intention von Vielen nichts an der Intention des Einzelnen.
Nicht als Versammlungs-, sondern als Veranstaltungsleiter könnte ich im Interesse fairer Wartezeit eine Warteschlange vorgeben, ähnlich jener, die sich jeden Samstag beim Apotheker gegenüber bildet. Die Bushaltestelle hatte ich heute angeführt, wie auch die vielen Bushaltestellen am Busbahnhof genau vor dem Sieg-Carré. Jedenfalls ist mir nicht bekannt, dass Sie den oder einen Apotheker bereits zum Versammlungsleiter erklärt hätten.
Immerhin, und Sie haben ja dankenswerterweise auch die fundamentale Bedeutung von Artikel 8 GG mehrfach hervorgehoben, reden wir über die Freiheit zur persönlichen Bewegung im öffentlichen Raum. Wird diese eingeschränkt, z. B. durch Maskenauflage, muss es m. E. dazu glasklare Bestimmungen geben, die auch aus einer Verordnung oder aus einem Gesetz hervorzugehen haben. Andernfalls wären wir alle der puren Empfindung von bestimmten Funktionsträgern ausgesetzt, die solche Verantwortung gar nicht tragen könnten. So meine Sichtweise.
Bitte benennen Sie mir daher ganz exakt, wie in solchem Fall die Entscheidungsfindung von Statten geht, wer die Entscheidungsträger sind, wie diese für solche Aufgabe ausgewählt werden und welche besondere Schulung der wohl unstreitig notwendigen hohen Qualifikation zugrunde liegt. Meine persönliche Betroffenheit habe ich bereits erklärt, ich bin auf exakte Information angewiesen, damit ich ggfls. proaktiv dagegen vorgehen kann. Bitte benennen Sie mir auch die entsprechenden Verordnungen und/oder Dienstanweisungen. Sollten hier solche Vorschriften maßgeblich sein, die nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sind, bitte ich diese jedenfalls exakt zu benennen, damit ich entsprechend um gerichtliche Aufklärung nachsuchen kann.
Ich habe bei Ihnen gerne wiederholt, dass mir meine persönliche Erfahrung sagt, dass wir im Siegerland (Zitat) „mit der Polizei gesegnet sind“ und habe auch heute keinen anderslautenden Eindruck mitgenommen. Einer der teilnehmenden Kollegen, der sich offenbar in diversen Telegram-Gruppen gut auskennt, konnte das angenehmerweise auch so bestätigen. Ich habe auch darauf verwiesen, dass ich bis vor 8 Tagen immer der gewesen war, der appelliert hat, z. B. Spaziergänge anzumelden (das Grillanwerfen habe ich ebenfalls erwähnt), und dass ich in dieser Hinsicht schlicht still geworden bin. Das ist sehr bedauerlich und gibt mir selbst zu denken auf.
Dazu füge ich noch an, dass ich mich selbst immer freue, wenn in kritisch betrachteten Foren oder Gruppen sogenannte V-Männer unterwegs sind, ein überzeugter Demokrat hält das aus und freut sich über jeden Zeugen. Selbstverständlich gilt das nur für V-Männer die ausschließlich passiv berichten. Aktive Spione, die versuchen aufzuwiegeln und zu radikalisieren, kann niemand gutheißen. Ich korrigiere – sollte niemand gutheißen.
Ich darf abschließend wiederholen, dass ich zwingend davon ausgehe, dass niemand in der heutigen Maskenrunde irgendein Vergnügen durch die m. E. irrsinnigen Corona-Polit-Regeln erfahren dürfte, unter diesem Mist leiden wir m. E. alle gleichermaßen.
Und daher sage ich wie immer – wir halten uns an die Regeln und machen das Beste draus.
Bitte helfen Sie mir dabei.
Herzliche Grüße,
henning zoz
CEO, Father of Five & Nanotechnologist, Doctoral Degree in Advanced Technology CIITEC/IPN, Professor in Mexico & Japan till 2014, Manager of the Year in SW/Germany, Patents & Innovation Awards.
Nachtrag 19.01.2022
Morgen um 14:00 Uhr bin ich zu einer Besprechung in die Kreispolizeibehörde eingeladen, das Ordnungsamt wird ebenfalls dabei sein. Ich glaube nicht, dass ich viel werde bewegen können, aber ich freue mich darauf. Am Ende können die Behörden nicht helfen, nicht gegen den völlich irrwitzigen Verordnungsgeber. Wir werden sehen, reden hilft immer.
Nachtrag 19.01.2022, 15:27 Uhr
Genehmigung Infostand erhalten.
Kreispolizeibehörde Siegen-Wittgenstein
Dezernat ZA 1/2
Weidenauer Straße 231
D-57076 Siegen
Wenden, 19.01.2022
Infostand samstags, Sieg-Carré, 10-17:00 Uhr und Versammlung, alles ausdrücklich ohne Maske
am 22.01.2022+29.01.2022, Demo-/Marsch ab ca. 15:00 Uhr bis ca. 16/17:00 Uhr
Lieber Herr …., liebe Alle,
ich schlage mich seit Tagen mit der akuten Novelle der CoronaSchVO vom 11.01.2022 gültig vom 13.01.2022 bis 09.02.2022 herum.
Dieses Prachtstück Deutscher Juristenkunst, direkt aus der Unrecht-Küche, zielt m. E. darauf ab, Artikel 8 GG „bedingungslos“ außer Kraft zu setzen. Ganz gleich welche Inzidenzen, Hospitalisierungsraten oder welcher Mondkalenderstatus aktuell gelten, auf Versammlungen herrscht Maskenpflicht. Quasi einfach so. Für „einfach so“ haben wir aber genau keinen Rechtsstaat.
Ich habe daher bei der Genehmigungsbehörde heute 2 zusätzliche Infostände am Samstag, den 22.01.2022 und am Samstag, den 29.01.2022 am Sieg-Carré von 10:00-17:00 Uhr inklusive PKW-Befahrung OE-OZ-02 und OE-OZ-03 ausdrücklich ohne irgendeine Maskenpflicht beantragt.
Hiermit beantrage ich bei Ihnen eine Mobile Versammlung / Demo für 749 Teilnehmer am Samstag, den 22.01.2022 und am Samstag, den 29.01.2022 jeweils ab dem Sieg-Carré von 15:00-17:00 Uhr mit bekannter Route, bekannten Begleitfahrzeugen OE-OZ-02 und OE-OZ-03 ausdrücklich ohne irgendeine Maskenpflicht. Die beiden formalen Anträge überreiche ich gerne hier beigefügt.
Ich bitte Sie herzlich, beide Anträge schnellstmöglich und beschwerdefähig abzulehnen. M. E. dürfte Ihnen gar nichts anderes übrigbleiben.
Damit werde ich unverzüglich in ein Normenkontrollverfahren einsteigen und Eilantrag dazu stellen. Ich glaube damit im Interesse von uns Allen zu handeln, für Sie in der Behörde dürfte es gleichermaßen nicht hinnehmbar sein, völlige Rechtsunsicherheit vor einem „mal eben so“ demontierten GRUNDRECHT befinden zu müssen, wie für jeden Versammlungsteilnehmer die absolute Demütigung durch Lappenzwang zu erfahren. Man könnte schließlich genauso verlangen, bei jeder Versammlung zwei Wappenfähnchen des Verordnungsgebers in genau vorgeschriebener Weise sich in jedes Nasenloch stecken zu müssen. Es fehlen die Worte.
Lediglich weiter faszinierend kommt hinzu, dass wir jedenfalls in hiesiger Region in Sachen Corona-Politik jeden bekannten Schwellenwert aktuell unterschreiten.
Insofern ist mehr Willkür nicht vorstellbar, und genau das trage ich jetzt zu Gericht. Sollte das Verwaltungsgericht nicht reagieren oder nicht schnell reagieren, bekommt jeder einzelne Richter eine Strafanzeige wegen Untätigkeit im Amt. Irgendwann ist es mal gut.
Wir halten uns an die Regeln, wir halten nichts von den Corona-Polit-Regeln und wir machen das Beste draus.
Bitte helfen Sie mir dabei.
Herzliche Grüße,
henning zoz
CEO, Father of Five & Nanotechnologist, Doctoral Degree in Advanced Technology CIITEC/IPN, Professor in Mexico & Japan till 2014, Manager of the Year in SW/Germany, Patents & Innovation Awards.