In 2 Tagen beginnt die Schule. Impfen, Testen, Maske – die neue Willkür-Normalität ? In der CoronaSchutzVO selbst steht, dass Impfung nichts bringt. Heute Klage und Eilantrag.
Die Ersatzschule SiWi-ZCS, die lt. Siegener Zeitung nicht so heißen darf, sehe ich nach wie vor als „rechtmäßig“ an, da am VG Arnsberg das Verfahren 10 L 514/21, am OVG zwar die Verfahren 13 B 888/21 und 13 D 224/21 aus verfahrenstechnischen Gründen zwischenzeitlich zurückgenommen wurden, inhaltlich aber dem Verfahren 13 D 102/21 am OVG NRW zugeordnet wurden. Das Verfahren ist somit offen, für beide Verfahren entfaltet m. E. die Mitteilung des Schulministeriums per Schriftsatz vom 04.05.2021 an das VG Arnsberg im Verfahren 7 K 1893/21 und mit Bericht über Anweisung des Schulleiters Fischbach (PPR-Gymnasium Siegen) nach wie vor Wirkung.
Die Gerichtsbarkeit schiebt und schiebt, zeitgleich werden immer mehr „Unvorstellbarkeiten“ bekannt, jetzt geht der Impfdruck vollends auf Kinder und Schüler. Ein weiteres neues Verfahren ist daher geboten, um diesen – ja – unvorstellbaren Zuständen auch nur im Ansatz gerecht zu werden.
Anl-K02 RKI-Sicherheitsbericht-27-12-bis-30-06-21
Hier gehts zur Vorgeschichte: