Staatsfunk an Geschmack- und Niveaulosigkeit nicht mehr zu überbieten. Niemand muss oder darf durch Rundfunkbeitrag zum Komplizen verfassungswidriger Agitation werden.
In der fortschreitenden Ideologisierung unserer Gesellschaft wird heute bereits nicht mehr klar zwischen Regierung und Staat unterschieden.
Regierungskritik = Staatsfeind
So wie ein Regierungskritiker gerne wie völlig falsch zum Staatskritiker „gemacht“ wird, mutiert der Staatsfunk zum „Regierungsfunk“. Ist dem so, kann ein Rundfunkgebührenbeitrag nicht mehr rechtmäßig sein. Die Grundlage für den Staatsvertrag bildet der Staat und nicht eine aktuelle Regierung. Wenn dann ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk nicht mehr den Informationsauftrag erfüllt, sondern zu einem Instrument politischer Erziehung und Willensbildung mutiert, ist das verfassungswidrig.
Wer da mitmacht, handelt dann ebenfalls verfassungswidrig.
Sich zu wehren ist dann Bürgerpflicht.
Hier wurde „die Sache“ daher in anwaltliche Hände gegeben, LINKs zur Vorgeschichte ganz am Ende.
Zur Vorgeschichte: