2021-06-23 Schwuler SPD-Landrat, Geld und Gaga

Andreas Müller will von jedem befreiten Bürger 40 Euro für je 2x Telefax haben. Zu unrecht. Auch die Regenbogen-Gaga-Beleuchtung des Kreishauses mag er bitte selbst zahlen.

Zunächst einmal zu dem Passus „Schwuler SPD-Landrat“. Die Siegener Zeitung schreibt dazu aktuell:
„…ihre Solidarität mit Schwulen, Lesben und Transsexuellen zum Ausdruck bringen.“

Man darf daher davon ausgehen, auch wenn das den einen oder anderen irritieren mag, dass „Schwuler SPD-Landrat“ eine völlig übliche Bezeichnung eines hochdotierten Wahlbeamten nebst Parteizugehörigkeit sowie nebst sexueller Ausrichtung abseits der Schöpfung beschreibt.

Das Adjektiv ist hier geboten, da ein Zusammenhang zwischen des Landrats Schwulheit und der kostenintensiven und vermutlich eigenmächtig initiierten Regenbogenausleuchtung des Kreishauses am heutigen Tage jedenfalls nicht auszuschließen ist. Das darf ein Landrat aber nicht, und das wird noch Thema.

Gaga ist das allemal, ich habe Verständnis für jemanden, der sich als schwul oder lesbisch oder irgendwie dazwischen sieht. Für Trans-Gaga hingegen fehlt solches Verständnis. Das wiederum hat nichts, aber auch gar nichts damit zu tun, dass bzw. ob ich den Menschen dahinter respektieren kann. Ich kenne zufällig einen/e/s, den ich sehr respektiere. Schwule Freunde habe ich übrigens auch, wenn das auch die große Ausnahme ist.

Verstehen muss ich dabei nicht, fördern muss ich schon überhaupt nicht.

Wenn Kinderpsychologen heute Minderjährige fragen sollen, ob sie sich nicht vielleicht doch im falschen Körper geboren fühlen, dann verhält sich die Sache ganz anders. Mit Freiheit und Selbstbestimmung hat das dann nichts mehr zu tun, das hielte ich für ein Verbrechen an der Menschlichkeit, für ein Verbrechen an der Schöpfung.

Einer meiner Söhne kam einmal aus der Grundschule und sagte am Mittagstisch:

„Papa, der Lehrer hat gesagt, es kann sein, dass ich später einmal einen Mann liebe.“
Sowas ist unerträglich, der Grundschullehrer in dem Fall ein völliger Durchfall.

 

Soweit zu Gaga, jetzt zum Geld und zu den befreiten Bürgern,

die die Gelüste nach Regenbogen möglicherweise bezahlen sollen.

Der Landrat versucht von jedem befreiten Bürger 40 Euro einzutreiben. Zuvor hat er diese bereits mit an den Tag gelegter Kostentreiberei vom Verwaltungsgericht (hier hatte der Landrat verloren, die Ausgangssperre war rechtswidrig), vor das Oberverwaltungsgericht gezerrt. Hier wird um die Gerichtskosten noch gekämpft, das OVG meint, die Ausgangssperre wäre „voraussichtlich nicht rechtswidrig“ gewesen und verdient sich dabei wahrhaft keine Blumen (LINKs am Ende).

Bei geschätzten 50-100 befreiten Bürgern kommen bei im Mittel 75x 40 Euro = 3.000 Euro heraus. Damit dürften möglicherweise zwei oder drei der geschätzt 50 Räume im Kreishaus Regenbogen-Gaga-farbig auszuleuchten sein, mehr wohl nicht.

Der Landrat verschickt dazu zunächst einen Kostenfestsetzungsantrag über diese 40 Euro an das Verwaltungsgericht Arnsberg (a) und sodann später eine Rechnung (b) an den befreiten Bürger.

Fall (a), Post vom Verwaltungsgericht Arnsberg
(Muster nachfolgend):

Würde ich vom Verwaltungsgericht Arnsberg einen Kostenfestsetzungsantrag des Kreises Siegen-Wittgenstein vorgelegt bekommen, per dem der Kreis für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen jeweils 20,00 Euro mithin für beide Verfahren (VG+OVG) 40,00 Euro verlangt, würde ich so an das Verwaltungsgericht antworten:

Betreff + Anrede
Vielen Dank für Übersendung eines Kostenantrages des Antragsgegners. Für ein oder zwei Telefaxe einen Betrag von 20,00 Euro zu verlangen, ist völlig unangemessen, der Antragsgegner müsste die Kosten im Einzelnen darlegen und begründen. Z.B. eine aufwändigere behördliche Parkgebührenmitteilung oder eine Mahnung kosten zwischen 2,50 und 5,00 Euro.

Darauf kommt es aber gar nicht an, weil der Landrat gar keinen Anspruch auf Festsetzung der beantragten Kosten hat. Bei den beantragten zweimal 20 Euro handelt es sich um Gebühren nach der Rechtsanwaltsgebührenordnung (RVG). Da der Kreis keinen Rechtsanwalt beauftragt hat und auch selbst nicht als Rechtsanwalt auftreten kann, stehen ihm die beantragten Gebühren nicht zu. Ich bitte höflich dem Landrat das mitzuteilen.

Abgesehen davon ist nach den erschütternden Aufdeckungen des Bundesrechnungshofes jetzt auch noch herausgekommen, dass die strittige Allgemeinverfügung absolut nicht rechtskonform gewesen sein kann, weil der Kreis nachweislich überhaupt keine Ermessensentscheidung selbst getroffen, sondern quasi auf Anweisung eines Ministeriums gehandelt hat. Nachzulesen z. B. im Verfahren 6K973/21 bei Ihnen.

Was muss denn noch mehr passieren, bis man in Deutschland vor einem Gericht wieder RECHT bekommt ?

Ich bitte daher um Hinweis, wie ich mich gegen solches eklatantes Unrecht zur Wehr setzen kann.

Mit freundlichen Grüßen…

Fall (b), Rechnung vom Kreis Siegen
(Muster nachfolgend):

Würde ich vom Kreis Siegen-Wittgenstein eine Rechnung über jene 40 Euro erhalten, würde ich wohl so antworten, und das direkt an den Landrat gerichtet:

Sehr geehrter Herr Landrat Müller,
ich danke Ihnen für die Übersendung eines Erstattungsgesuches über 40 Euro.

Dass Sie sich nicht schämen, nachdem Sie das am Verwaltungsgericht verlorene Verfahren trickreich und kostentreibend zum Oberverwaltungsgericht gezerrt haben, jetzt auch noch mit völlig überzogener Portoforderung anzutreten, ist nicht mehr nachvollziehbar.

Dass Sie mit der Verwaltungsakte einen vielsagenden E-Mailverkehr Ihres Herrn Gesundheitsdezernenten mit dem Medizinministerium vom 8. und 9. April 2021 einem Antragsteller preisgegeben haben, könnte amüsant sein, wenn das nicht so traurig wäre. Ich hoffe sehr, dass Sie in Folge mit Ihrer willkürlichen Allgemeinverfügung/Ausgangssperre, die Sie offenbar selbst nichtmals wollten, nachhaltig baden gehen.

Ihr Erstattungsgesuch lehne ich ab. Die Begründung mögen Sie am Verwaltungsgericht in Erfahrung bringen.

Mit freundlichen Grüßen…

Muster Fall (a)

Muster Fall (b)

Zur Vorgeschichte:

Veröffentlicht in Heute selbst erlebt.