2021-05-06 Kindeswohl oder Nötigung

Hans-Christian Prestien, Familienrichter a. D. über Maskenpflicht, Abstandsregeln und Corona-Tests an den Schulen. Wann werden Eltern wach. EPOCH TIMES.

Frau Ausic hat mich angesprochen wegen Ersatzschule SiWi-ZCS oder eben Schul-Ersatz. Vielen Dank und auch nochmals danke an die Siegener Zeitung für die „spezielle“ Berichterstattung. Frau Ausic hat mich auch auf Ihren heutigen Artikel bei EPOCH TIMES hingewiesen, Interview mit Familienrichter a. D. Hans-Christian Prestien.

Ich sage/schreibe sowas eher selten, das Interview, Einschätzung und Standpunkt sind großartig !

Sehr herzlichen DANK !

Lieber Herr Prestien, ich würde mich freuen, wenn wir uns in naher Zukunft zusammenfinden. Die wenigen Menschen, die sich heute noch eines klaren Verstandes befleißigen UND das auch artikulieren, müssen sich irgendwie vernetzen.

Deutschland ist nicht über Nacht verblödet,
Deutschland ist über Nacht verstummt.

Bei all der Hoffnung, die Sie verbreiten, und bei immer mehr Menschen, die ihre Stimme erheben und Verantwortung übernehmen, schreitet gleichzeitig die Verstummung, die sich vordergründig als Verblödung darstellt, bedrohlich weiter voran. Die Entmenschlichung unserer Gesellschaft müssen wir überholen, andernfalls wird nichts besser.

Und auch heute, am 8. Schultag ist die ES SiWi-ZCS wunderbar gelaufen,
morgen wird das auch so sein.

Hier der LINK zum Original-Artikel, dort bitte die Weiterverlinkungen finden:

https://www.epochtimes.de/society/kindeswohl-oder-noetigung-pensionierter-richter-ueber-maskenpflicht-abstand-und-corona-tests-an-schulen-a3505504.html

 

 

 

 

 

2021-05-03 An das VG-Arnsberg zur Ausgangssperre

Anregung für die befreiten Bürger aus des Landrats Gnaden. Andreas Müller (SPD) versucht trickreich, seinen kritischen Bürgern Kosten aufzuhalsen. Hier eine Abwehr.

Man könnte so an das Verwaltungsgericht schreiben, ggfls. mit Kopie an das Oberverwaltungsgericht, sofern vor dort bereits etwas vorliegt:

Briefkopf: Vor und Zuname, Anschrift, Datum

An das
Verwaltungsgericht
Arnsberg
Jägerstraße 1
D-59821 Arnsberg

(per Telefax 02931-802-456)

Antrag gegen den Kreis Siegen-Wittgenstein, vertreten durch den Landrat, Koblenzer Straße 73 in D-57072 Siegen

Sehr geehrte Damen und Herren,
der Landrat Andreas Müller verhängt in Siegen-Wittgenstein eine Ausgangssperre.

Offenkundlich viele Bürger, so auch ich, befreien sich daraus per Antrag auf aufschiebende Wirkung einer noch zu erhebenden Klage am Verwaltungsbericht Arnsberg.

Der Landrat verteidigt sich dagegen nicht, gibt auf Anforderung des Gerichts keine Stellungnahme ab.

Nachdem am 23.04.2021 das 4. Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage nationaler Tragweite, Rechtskraft erlangt hat, hat der Landrat am gleichen Tag Beschwerde beim Verwaltungsgericht Arnsberg eingelegt und die Aufhebung von entsprechenden Beschlüssen der vergangenen ca. 14 Tage beantragt. Ferner beantragt wurde jeweils Antragsablehnung sowie Auferlegung der jeweils gesamten Verfahrenskosten auf den jeweiligen Antragsteller.

Dass die Kreisrechtsdirektorin, Frau Silke Biermann für den Landrat, als Begründung ausschließlich eine Entscheidung des OVG NRW heranzieht, diese Entscheidung nicht beifügt, und diese für mich anderweitig auch nicht einsehbar ist, spricht m. E. Bände für etwas, was früher möglicherweise als „juristische Kultur“ beschrieben worden wäre.

Hier entsteht zudem der Eindruck, dass man die Sache bewusst über eine Veränderung der Rahmengesetzgebung hinaus verzögert hat. Für den Antrag der jeweiligen Antragsteller, und so auch für mich, können aber nur die zum Zeitpunkt der Antragstellung bestehenden gesetzlichen Rahmenbedingungen entscheidend sein. Zu diesem Zeitpunkt war die reklamierte Ausgangssperre rechtlich zu beanstanden, eine Verteidigung erst nach Änderung dieser Rahmenbedingungen darf nicht zu einem Nachteil des jeweiligen Antragstellers führen, das wäre m. E. grob rechtsmissbräuchlich.

Als mündiger Bürger würde man zudem von einem Landrat, der einen Erlass in die Welt setzt, welcher einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhält, erwarten, dass dieser seinen Misserfolg möglichst leise hinnimmt. Eine andere denkbare Möglichkeit wäre es gewesen, nach vorläufiger Feststellung durch das Gericht, die zu Recht beanstandete Maßnahme sofort einzustellen, um die fatale Situation zu verhindern, dass i. d. F. manche Bürger Freiheitsrechte halten, die anderen Bürgern gleichzeitig vorenthalten sind.

Dass der Landrat hier quasi einen Trick anwendet, um seiner kritischen Mitbürger habhaft zu werden, sprengt jedes vorstellbare Maß der guten politischen Sitten.

Jeder Politiker, jede Behörde und jede Nachrichtensendung beten täglich herunter, dass „Haltung“ eine verbindliche Eigenschaft beschreibt, die über unsere gesamte Gesellschaft erhaben sei. Genau solche Haltung ist einzufordern, wenn es um die Kostenentscheidung geht. Es kann insbesondere in diesem Fall nur so sein, dass ein berechtigt gestellter Antrag für den Antragsteller nicht in einer Kostenbelastung resultieren kann.

Ich bitte auch dafür Sorge zu tragen, dass bei einem jetzt ggfls. nachgeschalteten höheren Gericht, solche Kosten dem Antragsteller nicht zur Last gelegt werden können. Hier kommt beschwerend hinzu, dass bei dem höher liegenden Gericht, i. d. F. am Oberverwaltungsgericht zudem auch noch eine Anwaltspflicht veröffentlicht ist, was für den Antragsgegner ausschlaggebend sein könnte.

Der Landrat sollte sich in Grund und Boden schämen. Sein Verhalten ist in keinster Weise nachvollziehbar, jedenfalls nicht für einen Landrat. Hier scheint es um einen bockigen Behördenleiter zu gehen, der dem in seinen Augen möglicherweise unmündigen Bürger trickreich aufzeigen möchte, wo es langgeht. Mit solch abstrusem Verhalten kann man hoffentlich nur Schiffbruch erleiden, spätestens zur nächsten Wahl.

Auch zur Sache dürfte doch nach eingehenden Befassungen der letzten Wochen klar und deutlich geworden sein, dass nächtliche Ausgangssperren übergriffig, unfreiheitlich, ziellos, zwecklos und sogar teilweise widersinnig sind. Z. B. treiben Ausgangssperren die Menschen, die hoffentlich hier adressiert werden sollen, vom Freien in aerosolbelastete Räume und sorgen für erhöhtes Aufkommen von Kontakten durch Verkürzung verfügbarer Ladenöffnungszeiten. Ausgangssperren und insbesondere nächtliche Ausgangssperren sind ungeeignet und nicht angemessen.

Ich ziehe meinen Antrag hiermit weitestmöglich zurück und beantrage sämtliche Kosten, die in diesem Verfahren entstanden sind und noch entstehen können, auch an höherliegenden Gerichten, dem Landrat als Antragsgegner, also der Staatskasse, also uns allen aufzuerlegen.

Dafür bitte ich das Verwaltungsgericht Arnsberg durchweg Sorge zu tragen. Dass ich selbst jetzt einen Anwalt beauftragen müsste, um am Oberverwaltungsgericht Gehör zu finden, zeigt die Kostentreiberei, die hier vom Landrat offenbar betrieben wird. Auch das reklamiere ich ausdrücklich als rechtsmissbräuchlich.

Mit freundlichen Grüßen,

Unterschrift, möglichst Vor- und Zuname

 

Hier geht’s weiter zur Mahnwache der befreiten Bürger:

2021-05-02 NRW-Dokument durchgesickert

Kommunikationsleck im Schulministerium / in der Landesregierung.
Irgendwann kommt alles raus.

Das Schulministerium schreibt an die Bezirksregierungen, was man von Kindern, Schülern, Eltern und Bürgern hält. Das geht morgen zur Gerichtsakte VG Arnsberg 7K1893/21 + 7L918/21.

Dabei wird  auch die jetzt nur unterstellte Echtheit sehr schnell verifiziert sein. Zusätzlich werde ich wohl den Schulleiter am PPR in Siegen noch befragen, der das ja dann von der Bezirksregierung bekommen haben dürfte. Und hier steht ganz klar das Ermessen der Schulleitungen beschrieben. Wir wissen daher jetzt, welche der irrsinnigen und durchweg psychische wie physische Gesundheit und z. T. das Leben gefährdende Maßnahmen vom Schulleiter persönlich zu verantworten sind:

 

Zur Folgeseite:
Im ersten Absatz geht klar hervor, dass der Distanzunterricht nicht zur schulischen Nutzung gehört. Wenn Herr Schuldirektor Fischbach dann am PPR-Gymnasium in Siegen nichtgetestete Kinder als zusätzliche Strafmaßnahme auch vom Distanzunterricht ausschließt, dann ist das eine Entscheidung in seinem eigenen Ermessen. Herr Fischbach ist dafür offenbar persönlich verantwortlich. Einhergehend mit laufender Klage und Eilantrag (Umschreibung und weiterer Eilantrag vom Mittwoch, 28.04.2021, 7K1893/21 + 7L918/21) ist daher auch eine strafrechtliche Relevanz zu überprüfen. LINKs dazu am Ende.

 

Zur obigen Seite:
Die Landesregierung hat in den o. g. Verfahren eingeräumt, dass es sich bei den Selbsttestungen um invasive Eingriffe handelt. Hier wird jetzt offenbar versucht, die eigenen Helfershelfer hinters Licht zu führen und in Sicherheit zu wiegen. Ein Herr Fischbach wird sich darauf nicht erfolgreich berufen können. So gibt es z. B. auch Kinder mit unerkannten Fehlbildungen im Nasen-/Rachenbereich, und so dürfte es nicht mehr lange dauern, dass bei hunderttausenden wöchentlichen von Lehrern angeleiteten Selbst-Testungen von Kindern (an sich selbst), sehr bald schwerwiegende Verletzungen vorkommen werden. Die ersten Meldungen zu Gehirnwasserverlust bei einer erwachsenen Frau kam gestern (LINK am Ende).

Zur Folgeseite:
Nachdem in der Vergangenheit versucht wurde, Kinder gegen Großeltern auszuspielen (WDR Kinderchor, Oma Umweltsau, Oma Nazisau, LINK ganz am Ende), sind jetzt Kinder und ihre Eltern an der Reihe. Hier wird offen die Förderung eines Konfliktes zwischen Kindern und Eltern anheimgestellt. Absolut unfassbar. Das ist unsere Regierung ! Ihr habt diese Leute gewählt, ich selbst jedenfalls schon lange nicht mehr.

Zur nachfolgenden Seite:
Hier steht, was der Schulleiter des PPR-Gymnasiums Siegen den Eltern ganz anders geschrieben hat. Herr Fischbach hat mit Fehlzeiten gedroht. Link am Ende. Das Schulministerium (Dr. Ludger Schrapper) verwechselt hier “auch” mit “aber”. Sofern diese offensichtliche Nicht-Plausibilität kein Versehen sein, wäre das eine weitere Hinters-Licht-Führung der eigenen Helfershelfer.

Hier fehlt ein Teil oder ein Blatt, das finden wir noch heraus.

Hier scheint ebenfalls ein Blatt zu fehlen, auch das finden wir heraus.

Schlicht aus Zeitmangel kann ich die nachfolgenden LINKs nicht alle aktivieren. Bitte unter der Rubrik “Heute erlebt” auf dieser Webseite selbst aufrufen:

 

 

 

2021-05-01 Gehirnwasserverlust durch Schnelltest

Das war nur eine Frage der Zeit. Kann ja auch beim Zahnarzt passieren ? Es zwingt aber niemand unsere Kinder, 2x die Woche als Zahnarzt selbst an sich herumzudoktern.

 

 

Aus der Nachbarschaft:
Ja und dann sind da noch die Leute in der Nachbarschaft, die heute ohne Lappen im Garten den 1. Mai gefeiert haben. Eigenlich sollte man den eingefleischten SPD-Wählern mal das Ordnungsamt auf den Hals hetzen. Eigentlich. Wenn alle kapieren würden, was sie sich von wem vorschreiben lassen, könnte das das Siechtum verkürzen.

2021-04-30 nur 4% der Intensivbetten in 2020 für Corona

Bundesgesundheitsministerium veröffentlicht eigene Ohrfeige und widerlegt sich selbst. So dreist kann man nur sein, wenn man sich sicher ist, dass keiner mehr selbst denkt.

4 % der Intensivbetten waren mit Corona-Patienten belegt, also alle möglichen Patienten, bei denen jedenfalls das Corona-Virus identifiziert wurde, auch wenn die Patienten wegen ganz anderen Leiden eingewiesen waren. Für Corona-Patienten gibt’s aber bares Geld.

67 % aller Krankenhausbetten waren nur belegt. Auf gut Deutsch, die Krankenhäuser waren leer und konnten froh sein, dass durch die Corona-Überreaktion leere Betten mit Freihaltepauschale bezahlt wurden, was sonst sicher nicht der Fall gewesen wäre.

Bei 67 % Auslastung darf man von einer üblicherweise kostspieligen Unterforderung eines jeden Systems sprechen. In Folge wurden Krankenhäuser geschlossen und damit „Betten“ abgeschafft.

Wie genau passt das aber jetzt zu den Horrorbildern und Nachrichten der Qualitätsmedien ? Wie passt das zu den Politikern und scharenweise Intensivmedizinern, die uns täglich vor einer Überlastung des Gesundheitssystems warnten, warnen und lauterbachen ?

Merkt denn keiner was ?

 

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/2021/2-quartal/corona-gutachten-beirat-bmg.html

Sprachlos weiter geht es hier:

 

2021-04-30 Gerichtspräsident vs. Merkels Zentralismus

Die föderale Gerichtsbarkeit nimmt Kampf geg. den Abbau des Föderalismus auf. So vermutete ich am 26. April. Nur 4 Tage später bestätigt Präsident Andreas Heusch genau das.

Am 26.04.2021 schrieb ich an den Schulleiter PPR-Gymnasium in Siegen einleitend so:

1.)     Föderale Gerichtsbarkeit ist noch nicht vorbei
Möglicherweise ist Ihnen nicht entgangen, dass die Ausgangssperre in Siegen für gut 40 Menschen nicht mehr gilt, und das scheint Wirkung zu entfalten, letztmalig nach Beschluss des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 22.04.2021, auch hinaus über das Inkrafttreten des 4. Infektionsschutzgesetz vom gleichen Tag. Zumindest die föderale Gerichtsbarkeit scheint den Kampf gegen den Abbau des Föderalismus aufzunehmen. Das macht Hoffnung.

Bereits 4 Tage später bestätigt Andreas Heusch, Präsident des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts, meine Vermutung.

Sehr herzlichen Dank und alle Kraft und viel Erfolg !

Präsident Heusch steht nicht dem Gericht (Verw.Ger. Arnsberg) vor, an dem wir die Befreiung der 40 Siegen-Wittgensteiner Bürger aus der Ausgangssperre von Landrats Gnaden (Andreas Müller, SPD) erreicht hatten. In Düsseldorf klagen wir stattdessen seit dem 23.03.2021 gegen das NRW-Schulministerium vertreten durch die Landesregierung gegen die völlig unhaltbaren Zustände an Siegener Schulen, hier am Peter-Paul-Rubens Gymnasium.

Der letztmalige Eilantrag aus der vergangenen Woche sollte diese Woche die im Verfahren nachgewiesenen gefährlichen Selbsttest (invasive Eingriffe, so im Verfahren auch bestätigt von der Regierung) nicht verbieten, aber immerhin den Schülern einen Anspruch auf Distanzunterricht sichern, welchen diesen der Schuldirektor Fischbach als besondere Strafmaßnahme komplett wegnehmen möchte.

PPR-Direktor Fischbach steht damit nicht allein,
solche Schulleiter brauchen dringend Belehrung und Läuterung.

 

 

2021-04-29 Heute Sachverständiger im Berliner Parlament

Zoz einer von vier Anzuhörenden zum Energiewendegesetz. Aus Vorsitzung Thema Klima-Bürger*innenrat. Irrtümlich als Klima-Bürger-Außenrat benannt. Patzer im Irrenhaus.

ich war bis gerade eben Sachverständiger im Berliner Parlament……Energiewendegesetz.

In der Vorsitzung ging es um einen Klima Bürger*innenrat.

Hatte darauf kurz Bezug genommen, und irrtümlich den KlimaBürgerAußenrat benannt.

Dass mir so ein Patzer passieren kann…..

 

Artikel später…

Jedenfalls zum Abschluss habe ich den hohen Herrschaften nochmal mitgeteilt, dass ich von Regulierung und CO2-Einsparung nichts halte, aber dass ich deren ideologischen Willen jetzt einfach mal respektiere. Und wenn man Regeln möchte und wenn man CO2 einsparen möchte, dann biete ich eine Möglichkeit, zum Nulltarif mehr CO2 einzusparen, als das Parlament heute beschließen könne. Und habe denen einen Flyer mit diesem Bild vor die Nase gehalten:

 

2021-04-28 in Siegen – Landrat Müller jagt Bürger

 

 

 

Fotorechte:

Das Ganze scheint ja immer ein beliebtes Thema von jenen zu sein, die keine sachlichen Argumente gegen mich vorzubringen haben. So hatte Radio Siegen im letzten Jahr zur Bürgermeisterwahl massiv behauptet, ich hätte/würde ein Foto aus deren Sendung „3nach10“,

wo ich tatsächlich meine Frau kennenlernen durfte,

unrechtmäßig verwenden. Schlicht aus gutem Willen hatte ich mitgeteilt, das strittige Foto in Zusammenarbeit mit der Siegener Zeitung zu ersetzen. Das ist bis heute nicht gelungen. Auf den Zug schlichter Behauptung war dann auch der Bürgermeister aufgesprungen und hat seither ähnliches Märchen gestreut. Bei dem Herumgejammer ist es bis heute geblieben,

weil diese Komiker natürlich alle wissen,
dass sie nicht im Recht sind.

Dennoch schaffen die willfährig getreuen Medien damit neue Wahrheiten, die Realität verbiegt sich davon aber nicht. Daher habe ich beschlossen, jene beiden angeblich strittigen (Radio Siegen wunderbar, Bürgermeister Mues eher amüsant) auch im Bundestagswahlkampf wieder zu verwenden. Dabei hätte ich zur hoffentlich kommenden Wahl viel passender, ein so herrliches Bild von „MdB Volkmar Klein (CDU) auf Wasserstoff-Fahrzeug“ zu bieten, der gleiche Volkmar Klein, der auffällig wenig macht, aber immer genau das sagt, was Merkel sagt. Das Bild möchte ich niemandem vorenthalten:

BILD fehlt noch

 

Wenn das alles nicht so traurig wäre.

 

Für die “befreiten Bürger” in Siegen-Wittgenstein:

Am Ende, ich denke bis Morgenmittag (Samstag), wird hier ein Schreiben stehen, welches die “befreiten Bürger”, die Post vom Landrat durch die Kreisrechtsdirektorin Biermann und das wiederum durch das Verwaltungsgericht Arnsberg, erhalten haben, bis Sonntagabend oder Montagmorgen 08:00 Uhr an das Oberverwaltungsgericht Münster (ohne Anwalt !) senden können, um dann am Montag bis 16:00 Uhr das jeweilige Verfahren am Verwaltungsgericht in Arnsberg zurückzuziehen. So derzeit meine Überlegung, um dem Gericht das unmögliche Betragen von einem bockigen Landrat, der scheinbar auch noch ein ganz schlechter Verlierer ist, mitzugeben. Auch sollten wir alle versuchen, eine im Kreistag vertretene Partei zu einer entsprechenden Anfrage zu bewegen. Mindestens eine fällt mir dazu ein.

Ich selbst werde das Verfahren durchgehend weiter betreiben, allein um dem Landrat mitzuteilen, dass seine Beschwerde m. E. nur ein Ausdruck von Bockigkeit bis Boshaftigkeit sein kann. Wäre der Landrat schlau, hätte er hingenommen, die Sache gegen die Bürger verloren zu haben. Das schafft der Landrat aus Siegen-Wittgenstein aber scheinbar nicht. Der Groll gegen die ungehorsamen Bürger ist offenbar zu groß. Dazu später mehr.

2021-04-28 Zoz ./. NRW wg. Schüler-Selbsttests

PPR-Gymnasium in Siegen, Kinder die sich nicht selbst testen, werden zur Strafe von Bildung komplett abgeschnitten. Heute Eilantrag am VG Düsseldorf eingereicht.

Bereits vor Inkrafttreten des 4. Infektionsschutzgesetz am 22.04.2021 haben sich Schulleiter mit illegalen Praktiken hervorgetan, um von Eltern eine Zustimmung dazu unrechtmäßig zu erzwingen, dass die Kinder in der Schule angeleitet werden können, sich selbst einem invasiven Eingriff zu unterziehen (Corona-Selbsttest). Noch vor Monaten hätte man so etwas für völlig undenkbar gehalten.

Heute, unter dem neuen Gesetz, was gemeinhin und nicht gänzlich zu Unrecht als Ermächtigungsgesetz oder als Bevölkerungsarrestgesetz bezeichnet wird, verrutschen mindestens einem Schulleiter sämtliche Maßstäbe.

Am Peter-Paul-Rubens Gymnasium glaubt der Schuldirektor, solche Eltern, die es wagen könnten, staatliche Gesundheitszwangsmaßnahmen jetzt immer noch verantwortungsvoll zu hinterfragen, mit einer im Grunde nichts anderes als grausamen Sonderbestrafung der Schulkinder abschrecken zu müssen. Diese Botschaft überbringt er den Eltern am 26.04.2021 auch noch mit Häme.

Dem ist selbstverständlich Einhalt zu gebieten, dem gestrauchelten Direktor ist unverzüglich der rechte Weg zu weisen – unsere Kinder sind vor dessen Treiben zu beschützen.

Hier folgt die dazu heute eingereichte Klageschrift, nichtgetestete Kinder müssen unter der derzeitig kritischen wie unklaren Informationslage selbstverständlich die Möglichkeit haben, in den Distanzunterricht zu entfliehen. Den ohnehin im Wochenwechsel stattfindenden Distanzunterricht auszuschließen, ist völlig unsinnig grausam und abstrus.

Ganz am Ende finden sich neben den Anlagen zum heutigen Eilantrag die LINKs zu den vorangegangenen Verfahren res. Verfahrensstadien. Der Schulleiter wurde auf seine Verfehlungen bereits mit gestrigem Schreiben deutlich hingewiesen, nach heutiger, insofern leider nicht erfolgreichen Inspektion der verwendeten Schnelltests im Sekretariat der Schule, heute nochmal. EinArtikel dazu wird ebenfalls jetzt erscheinen und sodann hier verlinkt werden.

 

Hier die Anlage K13 – K15:

2021-04-28 Anl. K13

2021-04-28 Anl. K14

2021-04-28 Anl. K15

tbc

 

2021-04-28 Selbsttests am PPR in Siegen fallen durch

Heute im Sekretariat die Selbsttests überprüft. Nicht akzeptable Überraschungsbox. Von der Glaubwürdigkeit eines Schulleiters zum letzten Aufruf an die Eltern endlich aufzustehen.

Erstaunliche Test-Inspizierung (Dokumentation ganz am Ende), ich konne und durfte mein Kind dort nicht zurücklassen. Erstaunliche E-Mail des Schulleiters von heute. Noch ein Brief an die Schulleitung, an das Kollegium und an die Eltern des Peter-Paul-Rubens-Gymnasium in Siegen, an die Eltern in diesem Land:

 

Inspizierung der verwendeten Selbsttests heute in Ihrem Sekretariat
Ihre irritierende E-Mail

Sehr geehrter Herr Schuldirektor Fischbach,
ich bin überrascht, dass Sie mich auffordern, Ihre Mitteilungen fortan geheim zu halten – was ich davon halte, erkläre ich Ihnen weiter unten.

Zunächst darf ich Ihnen res. Ihren Kollegen herzlich danken, für das freundliche und absolut korrekte Entgegentreten heute in Ihrem Sekretariat. Nach Ihrem Auftreten den Eltern gegenüber hätte ich erwartet, dass mir ein eisiger Wind entgegenwehte. Das war mit Nichten der Fall.

Sie selbst waren leider nicht erschienen, was ich sehr schade finde, ich war ja nun eine gute halbe Stunde bei Ihnen.

Dabei habe ich bei Ihnen eine Umverpackung der Selbsttests untersucht. Zunächst fällt auf, dass bereits diese Umverpackung verändert ist. Ursprünglich ein

Clinitest Rapid COVID19 Antigen Test,

umgekennzeichnet als:

Clinitest Rapid COVID19 Antigen Self-Test.

Betrachtet man die Umverpackung von der Seite, hat man plötzlich vor sich eine

Coronavirus Ag Rapid Test Cassette (Swab),
also kein Selbsttest.

Ausweislich des dritten Außenlabels lautet der Hersteller:

Healgen Scientific Limited Liability Company mit Sitz in TX, USA.

Den Vertrieb übernimmt:

Siemens Healthineers.

Ebenfalls auf dem dritten Label findet sich eine:

Shanghai International Holding Corp. GmbH (Europe)

in der Eiffestrasse 80 in Hamburg.

Unter der Adresse findet man bei GoogleMaps einen Bürokomplex im Hamburger Osten mit mehreren unterschiedlichen Geschäften vor. Das Shanghai Office besteht nur aus einem Raum. Auf der Webseite dieser Firma sucht man das vorliegende Produkt vergeblich.

In Hamburg habe ich angerufen und mit einem sehr freundlichen Herrn xxx von dieser Firma Japanische und Chinesische Floskeln ausgetauscht. Englisch spricht er kaum, Deutsch wunderbar. Verwendungshinweise würde man von dort nicht bekommen, seinerzeit hätten alle Hersteller Probleme gehabt, eine Kindertauglichkeitsstudie nachzuweisen, dann hätten die Hersteller einfach irgendwas draufgeschrieben (es fiel das Wort „scheissegal“), um mit der BFARM „klarzukommen“.

Zurück zur Umverpackung in Draufsicht. Öffnet man das versiegelte Packet, stellt man fest, dass

Siemens

draufsteht, aber als erstes ein Chinesische Pack-Zertifikat zum Vorschein kommt. Der Hersteller ist darauf angegeben mit:

Manufacture Zhejiang Orient Gene Biotech Co., Ltd

Laut dem Packzettel handelt es sich wieder um eine:

Coronavirus Ag Rapid Test Cassette,

also kein Selbsttest ! Darunterliegend finden sich dann weitere Verpackungen von:

Jiangsu Changfeng Medical Industry Co., Ltd,
Siemens Healthineers und
Healgen Scientific Limited Liability Company.

Das nenne ich dann mal ein Überraschungspacket.

Vielleicht sollten Sie selbst auch mal reinschauen. Ich werde das jedenfalls an unsere Niederlassung in Guangzhou schicken, um „Zertifikat“ und Firmen wenigstens simpel überprüfen zu lassen.

Immerhin teilt „Siemens“ per Umverpackungsveränderung mit, dass

„diese Produktvariante…nicht der CE-Kennzeichnungspflicht für IVD-Medizinprodukte unterliegt“.

Da kann und darf also wirklich alles drin sein.

Sodann war es mir auch nach intensivem Studium des Deutschen Beipackzettels nicht möglich, eine Auflistung verwendeter Stoffe/Chemikalien zu finden. Auf dem Chinesischen Packzettel stehen dazu oberflächliche und insofern nicht hilfreiche Angaben. Warum mich das interessiert, steht genau heute in der WELT:

Hamburg setzt umstrittene Schnelltests zukünftig nicht mehr an Schulen ein
https://www.welt.de/regionales/hamburg/article230552637/Schnelltest-in-Hamburg-Behoerde-setzt-Tests-wegen-Chemikalie-nicht-mehr-ein.html

Als verantwortlich handelnder Erziehungsberechtigter war es daher nicht zu verantworten, meinen Sohn heute Ihrer Obhut zu überlassen, die Gefahr einer nachhaltigen gesundheitlichen Schädigung meines Kindes kann nicht ausgeschlossen werden, scheint sogar wahrscheinlich.

Was das für Sie und die Lehrer, die Sie beauftragen, an persönlichen Konsequenzen nach sich ziehen kann, habe ich Ihnen gestern res. letzte Nacht aufgezeigt.

Hören Sie bitte auf mit dieser Leichtfertigkeit.
Versuchen Sie wenigstens, sich kundig zu machen.

Sie verlangen, dass sich unsere Kinder fortan ständig mit diesem Zeug einen invasiven Eingriff selbst verpassen sollen. Ich halte das nicht für Spaß.

Ich habe jedenfalls meine Entscheidung Ihrer netten Kollegin im Sekretariat mitgeteilt, und mein Kind dann zur „Ersatzschule“ gebracht, die möglicherweise bald „Schul-Ersatz“ heißen muss. Ich habe ferner mitgeteilt, dass ich heute versuchen werde, die fehlenden Informationen einzuholen, und hoffe dann morgen wieder mit meinem Sohn vorstellig werden zu können.

Das ist zur Stunde leider ausgeschlossen. Siemens teilt mit, dass die Tests ausschließlich von 15-70-jährigen Menschen selbstständig angewendet werden dürfen. Mein Sohn ist aber erst 12.

Bereits daher muss ich Sie bitten, mir einen geeigneten Test vorzustellen.
Dort rufe ich morgen nochmal an.

 

1.)   Jetzt bitte ich Sie daher, mir unverzüglich zu erklären, dass mein Sohn ab morgen ohne Testung am Unterricht teilnehmen kann.

2.)   Sehr hilfsweise ordnen Sie bitte unverzüglich an, dass mein Sohn dem Distanzunterricht der insofern jeweils aktiven Klassenhälfte zugeordnet wird.

3.)   Am Freitag, den 30. April steht eine Klassenarbeit an. Bitte stellen Sie sicher, dass mein Sohn diese im Distanzunterricht (i. d. F. in der Schul-Ersatz SiWi-ZCS) mitschreiben kann. Qualifizierte Aufsicht ist gewährleistet und kann selbstverständlich auch nachgewiesen werden. Sehr hilfsweise organisieren Sie bitte einen geeigneten und durchführbaren Ausweichtermin.

Ich bitte Sie Ihre Verantwortung ernst zu nehmen, die Kinder wie die Eltern erwarten viel von Ihnen, werden Sie dem gerecht.
Andernfalls werde ich jede einzelne Notwendigkeit gerichtlich zur Klärung bringen, so heute z. T. bereits geschehen, weiterer Eilantrag beim Verwaltungsgericht Düsseldorf eingereicht und angenommen. Einsehen mögen Sie den unter:

henningzoz.de

Den Unsinn, welchen wir heute in der Siegener Zeitung lesen konnten – dafür habe ich ein Bedauern übrig.
Dass mich heute ein CDU-Funktionär glaubt erwischt zu haben, und dann zu Herrn Bürgermeister Mues eilt, und der binnen Minuten das Ordnungsamt zur Jagd auf die Kinder losschickt – es kann nur so gewesen sein, das erschüttert bis ins Mark.

Aber alles das bestärkt in der Überzeugung, genau das Richtige zu tun. Das nimmt nicht Kraft, sondern das schafft Kraft. So wie die Kinder heute schneller waren, so werden das Gute und das Richtige am Ende immer überlegen sein. Heute haben wir schließlich auch gewonnen.

Dann zu Ihrer heutigen Nachricht.

a) Geheimhaltung, Ihre Glaubwürdigkei
Es überrascht mich sehr, dass Sie mir abverlangen möchten, Ihre Nachrichten fortan geheim zu halten. Im Interesse Ihrer eigenen Glaubwürdigkeit übersehe ich diese Forderung wohlwollend und gebe Ihnen Gelegenheit darüber nochmals nachzudenken.

Ohne Bedenken werde ich auch Ihre heutige Nachricht verbreiten, die Eltern haben natürliches Anrecht wie Interesse, über Ihren Schulleiter res. über dessen Leistung und ggfls. Un-Leistung insbesondere in einer so benannten „pandemischen Lage von nationaler Tragweite“ informiert zu sein.

Höchste Transparenz ist von höchster Bedeutung. Ihr Ansinnen dürfte bereits damit obsolet erscheinen, auch erkläre ich Ihnen hiermit ein „allgemeines Interesse“. Falls sich Ihnen das nicht erschließt, mich sehr gerne nochmals ansprechen.

b) Adressenliste der Klassenpflegschaft
Ferner weisen Sie mich auf die Verwendung eine „Adressenliste der Klassenpflegschaft“ hin, welche Sie mir versehentlich zugeleitet hätten, und welche ich fortan nicht mehr verwenden möge. Dazu danke ich für Ihren Hinweis, ich hatte das ganz anders eingeschätzt. Selbstverständlich komme ich dem gerne nach, ich möchte sicher niemanden belästigen.

Ich greife daher Ihren Vorschlag gerne auf, und frage hiermit alle weiteren Adressaten, ob Sie weiterhin im Verteiler stehen möchten. Ich mache das aber nicht wie Sie unlängst mit dem elendigen Widerspruchsformular (Klage anhängig), ich mache das anständig. Ausschließlich auf positive Nachricht hin, belasse ich die jeweiligen Eltern im Verteiler.

Höre ich nichts, heißt das Löschung aus dem Verteiler.
Höre ich doch etwas, freue ich mich sehr.
Zu gerne sähe ich z. B. einen Klassenchat ins Leben gerufen.

  1. c) zum Heute guten Schluss

Ebenfalls in der WELT hat heute „Angela Merkel

vor einem „Betrieb mit ungeimpften Kindern“ in den Grundschulen gewarnt.“

„Damit erweckt die Kanzlerin den Eindruck, nur mit geimpften Kleinkindern könnten wir zum Normalzustand zurückkehren. Für Familien ist das der nächste Schlag in die Magengrube.“

https://www.welt.de/debatte/kommentare/plus230720047/Merkel-ueber-ungeimpfte-Kinder-Der-Politik-verrutschen-saemtliche-Massstaebe.html

Genau so schreibt heute „DIE WELT“, welche ja nicht gerade irgendwelchen Verschwörern zuzuordnen sein dürfte.

Eltern kommt endlich vom Sofa !
Stellt Euch vor Eure Kinder.
Mehr kann ich alleine an dieser Stelle nicht leisten.
Organisiert Euch – bildet einen Klassenchat.
Meldet Euch gerne bei mir.

Die Ersatzschule oder möglicherweise auch Schul-Ersatz läuft wunderbar, jedes Schulkind im Distanzunterricht könnte profitieren.

Herr Fischbach, nochmals vielen Dank für den o.g. Hinweis,
mit freundlichen Grüßen,

 

Zur gesamten Thematik sei empfohlen, sich auf der nachfolgenden Seite ganz Unten das letzte Kurzvideo anzuschauen. Drosten, Merkel, Söder & Co., Aussagen von denen, denen wir (alles) glauben (sollen):

Und hier die Dokumentation von heute: