Was heute eine ganze Seite der Siegener Zeitung ziert, mutet wie die Vorbereitung auf des Landrats Niederlage an. Hintergrund und Belege zum Geschwafel seit Tagen hier.
Die Siegener Zeitung liegt der delikate E-Mailverkehr des Dezernenten des Kreises mit dem Medizinministerium vor, weil der Kreis so klug war, diese aus der Verwaltungsakte 13 B 729/21 (OVG NRW) bzw. 6 K 973/21 (VG Arnsberg) NICHT zu entfernen. Originale unter nachfolgendem LINK vom 23.06.2021.
Anstatt jetzt die ganze Wahrheit kurz, knapp und klar ans Licht zu bringen, verbraucht die Siegener Zeitung heute eine ganze Seite, um das zu veroberflächlichen, was seit 3 Tagen hier zu finden ist.
Die SZ-Redaktion schließt mit dem Satz:
„Und so bekam der Kreis eine Maßnahme regelrecht
aufgebrummt, die ursprünglich niemand wollte.“
Was dem Leser hier vorenthalten wird ist die unstreitige Tatsache, dass die strittige Allgemeinverfügung des Kreises
eine EIGENE Ermessensentscheidung
zwingend vorausgesetzt hätte.
Die Ausgangssperre kann somit nur rechtswidrig gewesen sein, die heruntergebeteten Beschlüsse am Oberverwaltungsgericht somit grob fehlerhaft. Obsolet könnten diese über den Weg des Prozessbetruges werden, nämlich dann, wenn dem Landrat nachgewiesen werden kann, dass hier wissentlich die wahren Hintergründe (Aufbrummen durch das Land NRW) zurückgehalten wurden.
Alternativ lässt sich der Landrat mit mir auf einen Handel ein, gleichwirkend für alle „befreiten Bürger“, andernfalls marschieren wir bis zum EuGH. Besser hätte Siegens höchster Wahlbeamte, so wie seinerzeit angeraten, von Anfang an geschwiegen und die Niederlagen am Verwaltungsgericht Arnsberg, die zu Dutzenden im Kreishaus eingelaufen waren, still und leise hingenommen.
Das Geld für die Gerichtskosten kommt so oder so
niemals aus seiner eigenen Tasche.
Das kommt immer nur von uns.
Von hier aus geht’s weiter zur gesamten Vorgeschichte.
Und hier der heutige Artikel in der Siegener Zeitung (26.06.2021):