Arbeitsrecht steht über Wunschbefehlen der Regierenden. Ein Bußgeld kann daher leider nicht gezahlt werden, Behörde möchte daraufhin doch nochmal drüber nachdenken.
Hier der aktuelle Schriftverkehr zum insofern durchgehaltenen 3G-Verbot im Unternehmen, alles selbsterklärend. Man muss eben auch die Behörden mit der manchmal harten Wirklichkeit, fernab lauterbachschem Panikgeschwafel, konfrontieren.
Umso bedauerlicher, dass sich kaum Unternehmer finden, die sich VOR ihre Mitarbeiter und VOR die Familien stellen und Vernunft und Verstand nicht unter opportun-Deckmantel des Schweigens und Mitmachens verhüllen.
Selbstverständlich werde ich keinen einzigen Mitarbeiter benennen – und das muss ich auch nicht. Im ganzen Leben nicht.
Ja und die Behörde – dort hatte ich empfohlen, die Sache ganz leise in den Akten verruhen zu lassen, siehe Vorgeschichte. Selbst schuld.
Nachtrag vom 03.11.2022:
Wir denunzieren NICHT und wir klatschen auch niemanden an,
es reicht,
wenn das so erschütternd viele Andere besorgen:
Einspruch vom 07.10.2022:
Hier geht’s zur Vorgeschichte, wenn das alles nicht so traurig wäre…