2021-02-18 Wenn Unternehmen versagen

Nachtrag 09.03.2021
Ich habe soeben ein 2-seitiges Schreiben der Firma MyDisplays erhalten, per dem umfangreich mitgeteilt wird, dass die namentliche Nennung der Mitarbeiterin nicht in Ordnung ist, das sei zu unterlassen.
Über dieses Schreiben freue ich mich außerordentlich, Sie helfen mir besser zu werden, dafür herzlichen Dank. Denn, völlig unabhängig von der Rechtslage, die Sie vermutlich korrekt wiedergegeben haben, – Sie haben völlig Recht. Namensnennung war ein Fehler, war falsch und war zudem völlig unnötig.
Ich schreibe Ihnen nicht gesondert, da Sie ja sicher hier nachlesen werden. Bitte „nichts-für-ungut“ an Ihre Kollegin, das war keine böse Absicht. Änderungen sind erfolgt, sollte ich etwas übersehen haben, bitte ich um Hinweis. Viele Grüße…
Nachtrag Ende

 

Mydisplays GmbH in Burscheid versteht Demokratie nicht. Wer konservativ denkt wird nicht beliefert, das scheint bereits salonfähig. Auftrag geht jetzt anderswo in die EU.

Die Überschrift könnte auch lauten:

ein weiterer Baustein im ideologisierten Sittenverfall
unserer einst stolzen Demokratie.

Ich wurde am 31.01.2021 in Siegen zum Direktkandidaten für den Wahlkreis 148, Siegen-Wittgenstein, demokratisch gewählt. Dazu wurde heute online bei der Firma Mydisplays ein Großdisplay für den kommenden Wahlkampf bestellt. Diese Firma schwingt sich leider auf, eine demokratische Wahl behindern zu wollen.

Dankenswerterweise stellt man sich dabei plump auf, erschaudern lässt einen allerdings der Gedanke, dass man dort offenbar glaubt, sich genau damit eben nicht selbst als Anti-Demokrat zu entblößen, was natürlich der Fall ist.

Das kennt man in Siegen bereits von RA Jochen Billich (CDU):

Genau die, die lauthals „Haltung“ einfordern und nach „Politischer Korrektheit“ schreien, genau das sind die wirklichen Demokratiefeinde, die eben nicht auf dem Boden unserer Freiheitlich Demokratischen Grundordnung stehen.

Solche Menschen wollen einen Meinungskorridor festlegen, durch den jeder mit abweichender Meinung denunziert werden soll. Mit den täglich medial thematisierten Rassisten ist das selbstverständlich ganz genau so. Davon gibt es in diesem Land leider viele, das allerdings weniger „weiß gegen schwarz“, sondern weiß gegen weiß. Ich selbst jedenfalls kenne keinen Einzigen, den man als Rassist im ursprünglichen Sinne bezeichnen könnte. Rassismus gegen weiße Menschen von weißen Menschen sieht man jeden Tag.

Zurück zur Plumpheit der Firma aus Burscheid

Von Mydisplays GmbH kam auf heutige Bestellung postwendend diese Antwort (Original-E-Mail und Auftragsmotiv ganz am Ende):

Sehr geehrte Damen und Herren,
leider muss ich Ihnen mitteilen das wir Ihren Auftrag in unserem System stornieren werden.

Unsere Firma nimmt Abstand davon, Druckaufträge mit Motiven auf der die Partei AFD zu erkennen ist, entgegenzunehmen.

Wir bitten um Verständnis.
Viele Grüße aus Burscheid,

Der Auftrag wird anderweitig vergeben, im bedauerlichsten Fall außerhalb von Deutschland, und eine ganz hervorragende Rechtsanwältin steigt jetzt in das Antidiskrimierungsgesetz ein. Fortsetzung folgt.

Hier die heutige E-Mail von Fa. Mydisplays, Durchwahl und Name Mitarbeiterin herausgenommen:

 

Und hier das Auftragsmotiv für ein Display, Kandidat für Siegen-Wittgenstein für die Bundestagswahl 2021, sofern diese denn stattfinden wird:

Und wenn die ganze Welt um uns herum zusammenbricht, wir bleiben stehen, für unser Land und für unsere Kinder, für unsere aufgeklärte und demokratische Gesellschaft. Für die Schöpfung.

Herzliche Grüße insbesondere an alle Klaren Köpfe.

Nachtrag 19.02.2021
Wir haben bereits anderweitig bestellt, in Deutschland.
Juristisch ergibt sich aus dem Antidiskriminierungsgesetz (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) keine Handhabe, auch EU-Recht hilft nicht.
Der Fall fällt unter “Diskriminierung im Zivilrecht”, und zwar Tenor: Gibt es einen allgemeinen Kontrahierungszwang. Den gibt es (mittlerweile ausdiskutiert) bei “Zugang zu und Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen”. Diskriminierung aus “weltanschaulichen Gründen” ist hierbei ausdrücklich ausgenommen. Diese gibt es nur im Arbeitsrecht. In den Kommentierungen gibt man auch ganz unumwunden zu, dass man die Diskriminierung aus weltanschaulichen Gründen bei der Diskriminierung im Zivilrecht extra herausgenommen hat, damit nicht unliebsame Zeitgenossen (z.B. Kampf gegen Rechts), sich Zugang zu Hotelübernachtungen verschaffen können.

Veröffentlicht in Heute selbst erlebt.