2021-01-18 Strafrichter vs. Corona-Überreaktion

Pieter Schleiter, Berliner Richter legt Verfassungsbeschwerde gegen Corona-Politik ein. „vor einem Jahr wäre es nicht vorstellbar gewesen, dass so durchregiert wird.“

Die WELT schreibt: „Pieter Schleiter ist Strafrichter am Landgericht Berlin. Seine Amtsstube…. Außerdem ist er Mitgründer des Netzwerks Kritische Richter und Staatsanwälte“.

Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte,
Existenz = sofortiger Regierungsrücktritt.

Dass ein solches Netzwerk überhaupt existiert, res. dass Richter und Staatsanwälte es offenbar für notwendig erachteten, ein solches Netzwerk zu gründen, das hätte vor 10 Jahren in der Deutschen Demokratie ausgereicht, um über Nacht eine ganze Regierung zu stürzen. Wären Deutschland und die Deutsche Bevölkerung durch jahrzehntelanges ideologisches Trommelfeuer seitens Politik, Bildungsträger, Nichtregierungsorganisationen und Massenmedien nicht bereits sturmreif geschossen, wäre das auch heute noch genau so.

Nachfolgend zwei aufschlussreiche wie erschütternde Interviews mit Dr. Schleiter. Wir sind Ihm und seinen Kollegen im Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte zu größtem Dank verpflichtet. Man darf gespannt sein, wie lange die Gewaltenteilung in diesem Land noch hält: 

 

 

Ob Dr. Schleiter genau sowas meint sei völlig dahingestellt, passt aber sehr genau ins Bild:

Beinahe überflüssig, sich dazu die Pressemeldung der dpa anzuschauen, diese wurde z. B. von der Süddeutschen Zeitung am 18.01.2021 kolportiert, dort heißt es:

„Schleiter ist nach eigenen Angaben Strafrichter am Landgericht“

Soll wohl heißen, vielleicht ist er ja gar kein Richter, oder soll heißen, die Staatsmedien waren zu faul das zu überprüfen ?

Der geneigte Leser mag selbst entscheiden:

Karlsruhe/Berlin (dpa/bb) – Ein Richter des Berliner Landgerichtes hat gegen die Corona-Regeln Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt. Der an der Strafkammer des Gerichtes tätige Jurist, der in Brandenburg seinen Wohnsitz hat, wendet sich mit gleich zwei Verfassungsbeschwerden gegen die Corona-Bestimmungen des Bundes sowie der Länder Berlin und Brandenburg, wie das Gericht am Montag mitteilte. “Ich möchte die politischen Maßnahmen rechtlich verbindlich abgesichert wissen”, teilte Richter Pieter Schleiter der dpa auf Anfrage mit. Zunächst hatten die “Potsdamer Neuesten Nachrichten” berichtet. Schleiter ist nach eigenen Angaben Strafrichter am Landgericht, dort werden im Schwerpunkt Verbrechen mit einer erwarteten Freiheitsstrafe ab vier Jahren verhandelt. Der reine Verstoß gegen Coronaverordnungen als Bußgeldverfahren finde vor dem Amtsgericht statt, so Schleiter.

Der guten Ordnung halber hier noch die LINKs zu den Presseartikeln WELT und Süddeutsche:

 

 

Veröffentlicht in Heute selbst erlebt.