Seit heute neue Regelungen CoronaSchutzVO und IfSG. Kann physischer Kontakt nach §28b (1) verhindert werden, muss 3G nicht gelten. Behörde um Bestätigung gebeten.
Nachfolgend heutiger selbsterklärender Brief nebst heutiger Betriebsanweisung an das Olper Gesundheitsamt:
Kreis Olpe
Fachdienst Gesundheit
Herr Frank Japes
Fachdienstleiter
Westfälische Straße 75
D-57462 Olpe
Wenden, 24.11.2021
3G nach CoronaSchutzVO und IfSG §28b ?
Lieber Herr Japes,
ich habe auf meine Erfolgsmeldung zur durchgeführten Büro-Multi-Quarantäne im Oktober von Ihnen nichts weiter gehört.
Insofern gehe ich davon aus, dass Sie mit dem Ergebnis genauso zufrieden sind bzw. waren, wie ich selbst. Nun muss ich Sie leider abermals behelligen, abermals wurden Verordnungen geändert, abermals sehr kurzfristig und für einen Nicht-Juristen nur schwer zu überblicken.
Nach eingehender Studie CoronaSchutzVO und IfSG § 28b bin ich zu dem Schluss gekommen, dass eine Testpflicht innerhalb unserer Betriebsstätten für die Ungeimpften NICHT besteht.
Dem folgend habe ich heute ein Verbot jeglicher physischen Kontakte erlassen, die entsprechende Veröffentlichung füge ich bei.
Da ich wie immer alles richtigmachen möchte, überprüfen Sie diese bitte. Sollte ich etwas falsch oder gar nicht verstanden haben, bitte laut rufen.
Insbesondere bitte ich um exakte und rechtssichere Definition der Begrifflichkeiten
(a) „physischer Kontakt“ (zwischenmenschlich) und
(b) „Arbeitsstätte„ mit Bezug auf unser Unternehmen.
Dann bitte ich noch höflich um Grundversorgung mit Schnelltests, möglichst von der Sorte
Covid-19 Antigen Rapid Test Kit (Saliva/Swabs)
von der Firma
Wuhan EasyDiagnosis Biomedicine Co., Ltd.
weil diese vergleichsweise weniger invasiv und wir auf diese eingespielt sind.
Wir haben heute versucht „Nachschub“ zu ordern um festzustellen, dass simple Tests aktuell selbst in der hiesigen Apotheke rationiert sind. Uns genannte Ration hilft uns nicht weiter.
Rückblickend ist akute Verknappung jedenfalls nicht überraschend, ich gehe daher davon aus, dass Sie als Teil des Organs über genügend Vorräte verfügen und wir das Problem im Sinne der Volksgesundheit schnell lösen können.
Rein vorsorglich frage ich an, was wir tun sollen, wenn Tests nicht verfügbar sein sollten.
Vielen Dank und viele Grüße,
c/o:
Herr Bürgermeister
Herr Landrat
Präsident IHK Siegen
Geschäftsführer IHK Siegen
Die Familienunternehmer SI/OE
Hier die heutige Betriebsanweisung dazu:
Physische Kontakte leider ab sofort Verboten.
Wir stehen aber füreinander ein !
Liebe Mitstreiter in dieser irrsinnigen Zeit,
ich habe die seit heute früh gültige CoronaSchutzVO des Landes NRW gestern Abend studiert und vermag eine grundsätzliche Vorschrift für den 3G-Wahnsinn am Arbeitsplatz nicht herauszulesen.
Zur dieser weise ich nochmals darauf hin, dass unsere Geschäftsinnenräume grundsätzlich weder Besuchern noch Kunden zugänglich sind (§3 Abs. 2). Das zum Arbeitsschutz zwingend notwendige grundsätzliche Masken-Verbot insbesondere an Bearbeitungsmaschinen ist damit aufrechtzuerhalten. Der verantwortungs- und sinnvolle Umgang mit (Selbst-)Schutzmasken z. B. in der Pulverfertigung bleibt davon selbstverständlich unberührt. Nach (§3 Abs. 7a) sind auch Verkaufs- und Beratungsgespräche ausschließlich im Freien durchzuführen.
Die CoronaSchutzVO NRW verweist auf die aktuelle Novelle des IfSG (Infektionsschutzgesetz, Bundesgesetz). Unter §28b Abs. (1) heißt es:
Arbeitgeber und Beschäftigte dürfen Arbeitsstätten, in denen physische Kontakte von Arbeitgebern und Beschäftigten untereinander oder zu Dritten nicht ausgeschlossen werden können, nur betreten….
Ich erteile daher ab sofort ein Verbot jeglicher zwischenmenschlicher physischen Kontakte innerhalb unserer Arbeitsstätten.
Da ich als Geschäftsführer über entsprechende Befugnis verfüge, kann ich Sicherstellung gewährleisten. Menschliche Begrüßung, auch das macht uns zum Menschen, mit Handschlag oder ähnlich, darf ab sofort nur noch außerhalb der Arbeitsstätten durchgeführt werden.
Die Begrifflichkeiten (a) „Arbeitsstätte“ und (b) „physischer Kontakt“ lasse ich mir vom Gesundheitsamt in Olpe genau definieren. Nach meiner derzeitigen Auffassung sind das (a) Innenräume, also Bürogebäude und Werkhallen und (b) ist das Hautkontakt. Bis zur Klärung gehen wir sicherheitshalber auch davon aus, dass zu (b) jeglicher physischer Kontakt auch mit Handschuhen oder z. B. durch Zusammenstehen, zu unterbleiben hat.
Das wiederum ist jedenfalls in unserem Unternehmen sehr einfach umsetzbar, es reicht m. E. völlig aus, wenn das jeder tatsächlich und verbindlich beherzigt. Dazu lasse ich juristisch überprüfen, inwieweit ich jedem Einzelnen z. B. eine entsprechende schriftliche Bestätigung abzuverlangen habe. Bis dahin verlange ich nichts als Kooperation, was ich mir wünsche, darauf kommt es leider nicht an.
Die Alternative wäre Menschen ohne Not zu gängeln, auszugrenzen und zu diskriminieren. Das haben wir noch nie getan, das tun wir nicht und das lasse ich nicht zu. Bei uns werden weder Geimpfte noch Ungeimpfte ausgekundschaftet, verhört oder genötigt, der Impfzustand eines jeden Menschen geht mich nichts an, geht niemanden von uns etwas an.
Bis hierher hat bitte jeder zu lesen, alles Nachfolgende kann gerne gelesen werden, muss aber ausdrücklich nicht. Jedwede Verbreitung dieser Nachricht ist ebenfalls ausdrücklich gestattet.
gez. H. Zoz, GF,
24.11.2021
Ggfls. bitte wenden !
Ich schäme mich in Grund und Boden, dass ich sowas schreiben muss, ich schäme mich als Mensch, ich schäme mich als Unternehmer und ich schäme mich als Teil der Bundesrepublik Deutschland.
Ich selbst bin wahrhaft kein Impfgegner, hinterfrage spätestens dann, wenn mich jemand zwingen will. Ich erfreue mich bester Gesundheit, fühle mich kerngesund und will so oder so selbst entscheiden, ob ich mir irgendetwas injizieren lasse, und nicht etwa, weil Dritte das wollen. Und auch für meine Kinder entscheide ich, und niemand anderer. Genau so, wie auch jeder andersherum frei entscheiden können soll.
Und ich schäme mich auch für die drei Mütter, die ich morgens an der Bushaltestelle sehe, vergnügt schnatternd, lappenfrei, dabei 5 kleine Kinder an der Hand, wirklich kleine Kinder, deren Münder und Nasen zugebunden sind. Was ist aus uns geworden ?! Das sind aber nicht die Mütter, das sind wir alle, die teilhaben, die Menschen kaputtzumachen.
Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Firmentestungen genau nach Vorschrift für alle Betriebsangehörigen weiterhin zur Verfügung gestellt werden. Auch wenn diese hier im Unternehmen nach wie vor und ausdrücklich nicht verlangt werden, mögen diese helfen, um sich irgendeine Teilnahme am öffentlichen Leben überhaupt noch leisten zu können. Leider haben wir es als Unternehmen versäumt, für ausreichend Vorrat solcher Tests Sorge zu tragen, wir bemühen uns aktuell, auch bitte ich das Gesundheitsamt hierzu um Grundversorgung.
Zur permanenten Panikattacke in den Medien gestatte ich mir völlig wertfrei darauf hinzuweisen, dass in 2020 lt. Statistischem Bundesamt keine Übersterblichkeit zu verzeichnen war und lt. Bundesrechnungshof die DIVI-Bettenregisterzahlen in 2020 glatt gelogen waren. Lt. Bundesministerium Gesundheit (BMG) lag die Belegung der Intensivstationen in 2020 durch Patienten im Zusammenhang mit SARS-CoV-2 bei zunächst vermutet 4, später dann bei 2%. Im Panneklöpper schreibt der Leiter des Gesundheitsamtes Olpe am 06.09.2021, dass im Kreis Olpe die Personen, die aufgrund Covid-19 intensivmedizinisch versorgt werden (3), allesamt vollständig geimpft sind bzw. waren. Die Landesregierung schreibt in §3 Abs. 3 CoronaSchVO vom 24. Juni 2021 in der seit dem 30. Juli 2021 geltenden Fassung, dass die Impfung keine Impfung ist, geimpfte Menschen können weiterhin sich selbst und andere infizieren.
Selbst wenn das alles so nicht wäre, so hat doch jeder Mensch das Recht, selbst zu denken und zu hinterfragen. Niemand darf dafür irgendwelche Nachteile oder abwertende Behandlung erfahren. Inhaltlich zitiere ich damit unser Grundgesetz. Und das ist uns heilig.
Und bitteschön – wir sind immer noch in Deutschland. Binnen weniger Monate haben wir Tausende Menschen als Mitarbeiter in Gesundheitsämter und Testzentren gebracht, teilweise direkt von der Bundeswehr. Binnen weniger Jahre haben wir weit über Dreissigtausend Windräder in die Landschaft gestellt. Und da will mir wirklich jemand erzählen, wir könnten nicht binnen eines Jahres Zehntausend lächerliche Bettgestelle und Beatmungsgeräte aufbauen ?!? Bei allem Respekt, das glaube ich nicht. Warum und wie es hier schlicht ums Geld geht, hat der Bundesrechnungshof am 09.06.2021 aufgedeckt. „Der Intensivmediziner“ wird uns sicher auch bald in allen anderen wichtigen Fragen beraten. Herr Lauterbach ist bestimmt auch Experte für Klima und/oder Geldpolitik.
Wer immer Sorgen hat, wer immer sich unwohl fühlt, wer nicht mehr weiterweiß, der spricht mich an. Lasst uns nicht zu Denunzianten werden. Das hatten wir schonmal, das brauchen wir nie wieder. Ich stehe auch für vollkommen private Gespräche gerne zur Verfügung.
gez. H. Zoz, GF,
24.11.2021
Und hier geht’s zur Vorgeschichte mit gewisser Amüsanz:
[Wenn das alles nicht so traurig wäre]
Von dort aus geht’s dann weiter.