2022-05-06 | 3G-Verbot im Betrieb, Behördenschiffbruch

Bez.-Regierung soll wohl Bußgeld verhängen, Adressat kann aber nur das zuständige Ordnungsamt sein. Novum & Treppenwitz zugleich. Wenn das alles nicht so traurig wäre.

Bezirksregierung Arnsberg

Königstrasse  22

D-59821  Arnsberg

Wenden,  06.05.2022

3G-Verbot im Unternehmen (meine Betriebsanweisung Corona II)
IM-P2101 Corona II v. 24.11.2021, CoronaSchutzVO NRW + Infektionsschutzgesetz Bund IfSG §28b Abs. (1)

Besuch BezRegSI vom 17.01.2022
Freundliche GesundTeststelle HQH in Hünsborn
Inbetriebnahme am 17.01.2022

mein Schreiben 2201
vom 17.01.2022 nach Ihrem Besuch am gleichen Tag

Schreiben BezRegSI mit 6 Fragen
vom 09.02.2022 mit Fristsetzung 22.02.2022

mein Schreiben 2204
vom 14.03.2022, Abarbeitung Fragestellung vom 17.01.2022 nach erfolgter Fristverlängerung

Ihr Schreiben
vom 14.04.2022, es geht wohl in die zweite Runde

 

Lieber Herr xxx,
ich beziehe mich auf Ihr o.g. Schreiben und kann verstehen, dass es Ihnen schwerfällt, Ihrer vermutlich dezidierten Aufgabenstellung nachzukommen.

Die Beantwortung bereitet auch mir kein Vergnügen, hier werden m. E. dies- wie jenseitige Ressourcen unnütz vergeudet.

Dass mein 3G-Verbot im Unternehmen vom 24.11.2021 der NRW-Corona-Politik, und damit auch Ihren oberen Dienstherren, nicht gefallen dürfte, scheint plausibel. Dass ich mich dabei wie immer und akribisch an die Regeln gehalten und für die Menschen das Beste draus gemacht habe, und das ja nun auch noch erfolgreich, dürfte Sie insofern vor eine unlösbare Aufgabe stellen.

Heute rückblickend darf ich feststellen, dass ich im Rahmen des mir Möglichen alles richtiggemacht habe, das nicht nur bzgl. Vorschriften und Verordnungen, sondern auch bzgl. Mitarbeiter-Gesundheit. Corona-Erkrankungen innerhalb der Belegschaft haben sich sehr in Grenzen gehalten, soweit mir bekannt, waren ausschließlich „geimpfte“ Kollegen betroffen. Ob diese sich jetzt weiter impfen lassen, kann ich nicht sagen, vermutlich eher nicht. Mit „Erkrankung“ meine ich Erkrankung und nicht etwa symptomlose Detektion.

Zurück zu Ihrem Schreiben. Man kann geradezu den Eindruck gewinnen, dass die erste Behördenstelle nicht weiterweiß, dann kommt jetzt eben die Zweite, ignoriert jede vorangegangene Argumentation, und behauptet geradezu abstrus, was ich Ihnen überhaupt nicht übelnehme, ich hätte zu den behördlichen Vorhaltungen nicht Stellung genommen.

Selbstverständlich ist genau das Gegenteil der Fall, Sie sind es, der sich mit dem von mir reklamierten Infektionsschutzgesetz Bund, hier insbesondere IfSG §28b Abs. (1) sowie mit der CoronaSchutzVO NRW in der seinerzeit gültigen Fassung mit keiner Silbe auseinandersetzt. Insofern darf bezweifelt werden, dass Ihnen diese in der tieferen Bedeutung geläufig sind.

Der guten Ordnung halber bestätige ich Ihnen an dieser Stelle auch gerne, dass jede Verordnung und jede Vorschrift selbstverständlich immer von dem, der damit konfrontiert ist, auszulegen und mit Bezug auf die individuelle Situation für sich selbst zu interpretieren ist. Ja, genau so hatte ich das verantwortungsvoll besorgt und zudem zur Sicherheit die m. E. zuständige Behörde unmittelbar involviert. Auch das ist aktenkundig. Dort erklärte man sich tags darauf als nicht zuständig und leitete an andere Behörde weiter, was man mir mitteilte. Somit durfte ich davon ausgehen, dass nunmehr die zuständige Behörde korrekt in Kenntnis gesetzt war und im Falle einer Fehleinschätzung meinerseits, ich davon zeitnah erfahren würde. Das ist bis heute nicht geschehen, vielleicht mögen Sie ja dorthin einen Bußgeldbescheid adressieren. Ein Bußgeld für ein Ordnungsamt wäre sicher ein Novum.

Ich nehme Ihnen auch nicht übel, dass Sie m. E. per Ihrem Schreiben einen Tenor implizieren, der suggeriert, ich wäre nicht kooperativ bzw. nicht kooperativ gewesen oder hätte Ihren Kollegen sogar irgendeinen Zutritt verwehrt. Dem widerspreche ich ausdrücklich, Sie wissen ganz genau, dass auch i. d. F. genau das Gegenteil der Fall war bzw. ist.

Eine Hintertür bedienen Sie damit, dass Ihren Kollegen zum Eigenschutz das Betreten unserer Betriebs- und Arbeitsstätten nicht möglich gewesen wäre. Das höre ich jetzt tatsächlich zum ersten Mal, vor Ort war davon keine Rede, Ihre Kollegen hinterließen bei mir weder einen besorgten noch verängstigten Eindruck.

Jedenfalls ist das gut konstruiert, kann Ihnen aber auch nicht zum Erfolg verhelfen. Ich habe nämlich, wie Ihnen ebenfalls bekannt ist, auch NACH dem Überraschungsbesuch Ihrer Kollegen eine weitere Einladung ausgesprochen, das dann zu bzw. für einen Zeitpunkt, per dem unsere „Freundlichen GesundTeststellen“, so auch hier auf dem betreffenden Betriebsgelände HQH in Hünsborn längst in Betrieb waren. Mithin war hier auch das Testverbot aufzuheben, mithin alle Mitarbeiter getestet. Eine politisch korrekt gefühlte Bedrohung für Leib und Leben seitens Ihrer Kollegen ist bzw. war spätestens seitdem nicht mehr darstellbar, glaubhaft zu machen schon überhaupt nicht. Vermutlich zogen es Ihre Kollegen vor allem deswegen vor, meine 3x ausgesprochene Einladung zur Betriebsbesichtigung nicht anzunehmen und vergleichsweise zügig das Weite zu suchen, weil ich bzgl. Gesetzes- und Verordnungskunde an diesem Tag jedenfalls nicht zu schlagen war.

Im Ergebnis ist aus meinem Blickwinkel alles richtig gelaufen, aus Ihrem Blickwinkel haben Sie möglicherweise massives Behördenversagen zu reklamieren, worauf es aus meinem Blickwinkel nicht ankommt.

Ich muss und werde mir nicht den geringsten Regelverstoß oder die geringste Ordnungswidrigkeit nachsagen lassen. Ist mir behördlich mitgeteilt, dass die zuständige Behörde informiert ist und lässt mich diese trotz Unterstützungsaufforderung nicht über Tage sondern über Monate „falsch“ gewähren, was möglicherweise Ihrer Interpretation entsprechen könnte, so darf ich selbstverständlich davon ausgehen, alles richtig zu machen. Jeder von Ihnen unterstellte Anspruch einer Ordnungswidrigkeit wäre damit so oder so und vollständig verwirkt.

Bei alledem setze ich voraus, dass Ihnen vorangegangener Schriftverkehr vollständig bekannt ist, und genau das darf ich auch voraussetzen. Alle hier nicht explizit behandelten Darstellungen in Ihrem Schreiben werden ausdrücklich bestritten.

Abschließend kann ich Ihnen nur empfehlen, die Sache ganz leise in den Akten verruhen zu lassen.

Herzliche Grüße,
Dr. (IPN) Henning Zoz

NT01:
Liebe Alle,
gerne können wir in der Sache telefonieren, das möglichst erst nach dem 15.05.2022.

Viele Grüße,
henning zoz
CEO, Father of Five & Nanotechnologist, Doctoral Degree in Advanced Technology CIITEC/IPN, Professor in Mexico & Japan till 2014, Manager of the Year in SW/Germany, Patents & Innovation Awards.

 

 

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Veröffentlicht in Heute selbst erlebt.