2024-01-07 Ampel am Galgen liefert Offenbarung

Vorab – Morgenmittag, am 08. Januar wird in Siegen abermals die Erde beben. Bauern und viele andere Unternehmer stehen für uns ein. Mehr als 150 Maschinen in Pulks auf der B54.

Wer ebenfalls nicht ein einziges Beispiel zu nennen in der Lage ist, was in diesem Land NICHT vollständig verkehrt läuft, der kommt zum Bismarckplatz ab 11:00 Uhr. Das Motto lautet:


Für Info oder Anmeldung bitte klicken.

 

Zur AMPEL
An dem erstaunlich sachlichen Artikel der Siegener Zeitung, bekannt als Heimstatt der Hofschreiber, ist nichts auszusetzen, erschaudern lässt einen die Sache selbst.

So dürfte es dem zitierten PHK Stefan Pusch, der bereits seit 2020 das Amt des Pressesprechers KPB-SiWi bekleidet und insofern bessere Tage sehen durfte, wohl keine Freude bereitet haben, einen solchen Mist gegenüber der Presse (Artikel weiter unten) erklären zu müssen.
Die Beamten, die nach Hilchenbach-Vormwald reisen durften, um dort Fotos von einem wirklich gelungenen Gag anzufertigen, können einem ebenfalls leidtun. Ähnlich mag es jenen Polizisten ergangen sein, die unter Corona-Polit in Fahlenscheid auf die Skipiste gejagt wurden, um dort rodelnde Kinder zu verhaften, die ohne Maske dem Winterspass frönten.

Wenn das alles nicht so traurig wäre.

Ob der nächste Karnevalsumzug demnächst vom Staatsschutz untersucht werden wird, bleibt abzuwarten, hier jedenfalls muss man sich schon ziemlich behämmert vorkommen, wenn man zu untersuchen hat, ob das Aufhängen eines Gegenstandes, in diesem Fall eine alte Verkehrsampel, menschenverachtend sein kann.

Natürlich kann es das nicht – aber was ist heute noch natürlich bzw. von Logik und Verstand getrieben !

Der Hofschreiber kommt doch noch zum Zuge und posauniert, dass “eine Ampel von der Polizei entfernt worden sein soll”. Kann man das nicht genauer eruieren ?

Dann ist das doch eine Straftat ?
Nein ist es nicht !

Sofern Polizei eingegriffen hätte, war jene Ampel vermutlich geklaut und/oder stand nicht auf eigenem Grundstück. Sowas geht dann natürlich nicht.

Wehe sie werden kritisiert !

Darauf kommt es hier aber gar nicht an, hier ist nur entscheidend, dass unsere Regierenden keine Verachtung dulden, so wie das totalitäre Systeme auch nicht tun. Steht den Staatslenkern im besten Deutschland aller Zeiten das Wasser bis zum Hals, nimmt die Empfindsamkeit zu.

Heute begnügt sich unsere Polit-Kaste noch damit, zur Ordensverleihung ins Ausland reisen zu müssen, Zuhause ist insofern nichts zu holen, schon morgen haben die Kinder in den Schulen möglicherweise eine tägliche Lobeshymne auf Bärbock-Strack-Zimmermann & Co. anzustimmen.

Wie ist das möglich ?

Dazu muss man wissen, dass Polizei und Staatsanwaltschaft weisungsgebunden sind, d.h. wenn dem Justizminister eine Ermittlungsrichtung nicht in den Kram oder in die ideologische Agenda passt, dann wird zurückgepfiffen. Will der Landrat den Bauern Angst machen, kann er die Polizei einfach losschicken.

Im Grunde genau so, wie Bürgermeister Mues am 30.04.2021 keinen geringeren als den Stadtbaurat wie einen Spähtrupp entsandte, um an der Villa ZCS in Siegen die Fassade zu erklimmen.

Um dort dann festzustellen: „da waren keine Kinder“.

Solcher Unfug passierte, als man unter der Corona-Polit-Knute nach der Ersatzschule SiWi-ZCS fahndete. Das endete erst, als wir mit viel Glück am Verwaltungsgericht Düsseldorf (7 L 942/21), quasi im nebenbei-Verfahren einen Rechtsstatus für die Schule erreichen und damit unsere Kinder vor täglicher Unmenschlichkeit und fahrlässiger Gesundheitsgefährdung in einem völlig übergriffigen Behördensystem bewahren konnten.

Die Weisungsgebundenheit ist ein Problem in Deutschland und führt z. B. dazu, dass Deutsche Internationale Haftbefehle im Ausland in aller Regel NICHT durchgeführt werden.

Politsumpf traut man nicht.

Die GUTE Nachricht kommt zum Schluss. Gerichte sind nicht bzw. dürfen nicht weisungsgebunden sein. Seit

tbc.

 

Vor der Versammlung und Veranstaltung morgen am Bismarckplatz in Siegen geht es in Arnsberg noch in dieser Sache weiter:

Um nichts in der Welt werde ich mir diesen Gerichtstermin entgehen lassen. In Kürze: am 24.11.2021 habe ich per Betriebsanweisung den 3G-Blödsinn im Unternehmen verboten –

M-P2101 Corona II v. 24.11.2021, CoronaSchutzVO NRW + Infektionsschutzgesetz Bund IfSG §28b Abs. (1)

und habe den Leiter Gesundheitsamt Olpe zeitgleich davon in Kenntnis gesetzt. Der erklärt sich tags darauf für nicht zuständig und leitet an das Ordnungsamt in Wenden weiter. Monate später kommt man angedackelt und will von mir ein Bußgeld. Ich lach mich tot. Wahrscheinlich weil die Richter auch würden lachen müssen, versucht man mir anzuhängen, dass ich nicht regelkonform den Impfstatus der Mitarbeiter dokumentiert habe. Um diesen Impfstatus aber, der mich überhaupt nichts angeht, zu erfahren, hätte ich unsere Mitarbeiter zu einer Aussage nötigen müssen, die diese nicht abzugeben verpflichtet sind und waren. Insofern haben die Behörden Unternehmer zu Straftaten – man kann sagen – beinahe genötigt. Nicht mit mir. Es waren m. E. dennoch die Unternehmer, die bitter versagt haben.

Und ich werde pünktlich zum Auftakt am Bismarckplatz sein !

 

 

Hier der Artikel in der Siegener Zeitung, man schaue sich den Ampel-Galgen an, da muss man doch schon lachen:

 



Und hier noch einiger Schmankerl der illustren Meinungsotties dieser Welt:

 

Veröffentlicht in Heute selbst erlebt.