2022-05-15 Keine Maske im Wahllokal

Liebe Alle,
herzlichen DANK für die fantastische Unterstützung in diesem Wahlkampf, DANKE für die vielen GUTEN, ich meine guten Menschen, die ich kennenlernen durfte, DANKE für die guten Gespräche und guten Wünsche.

Jetzt, am Wahltag um 08:31 Uhr ist meine Stimme quasi weg, die letzten Tage ununterbrochen geredet und über 1.000 Luftballone aufgepustet. In 2 Stunden ist die Stimme wieder da, der massive Sonnenbrand, gestern von Bismarckplatz und Sieg-Carré ist bereits abgeklungen.

Ganz wichtig für heute ist die nachfolgende E-Mail vom Kreiswahlleiter, der bestätigt, dass es keinerlei Zugangsbeschränkung zum Wahllokag geben darf.

Selbstverständlich werden sich einige übereifrige Wahlhelfer in Masken verhüllen und Euch sagen, es gäbe eine solche Maskenpflicht. Bitte dann sofort die Polizei rufen (110). Illegaler Betrieb eines Wahllokals ist ein Notfall für die Demokratie. Unbedingt bitte jeden Einzelfall möglichst gut dokumentieren und bitte mir mitteilen.

Selbstverständlich hätte man am liebsten, dass nur Maßnahmen-treue, willfährige Menschen wählen gehen, so geht Demokratie aber genau nicht.

 

Von: Wahlen, Kreis Si-Wi <wahlen@siegen-wittgenstein.de>
Gesendet: Mittwoch, 27. April 2022 14:21
An: ‘zoz@zoz.de’ <zoz@zoz.de>
Cc: Müller, Andreas; Reschke, Nicole; Damm, Thomas
Betreff: AW: [extern] Landtagswahl am 15.05.2022, zu befürchtete Anfechtung

 

Sehr geehrter Herr Zoz,
Ihre unten stehende E-Mail habe ich erhalten.

Der von Ihnen angesprochene Hinweis auf der Wahlbenachrichtigung stellt – so wie er formuliert ist – vorrangig auf die Beachtung der örtlichen Hygienevorschriften ab, die von den Städten und Gemeinden rechtzeitig und der dann geltenden CoronaSchVO entsprechend aktuell veröffentlicht werden.

Eine Maskenpflicht ist aus dem Hinweis nicht abzuleiten. Dies sieht die derzeit gültige CoronaSchVO auch nicht vor. Eine Pflicht zum Tragen mindestens einer medizinischen Maske besteht lediglich für besonders herausgehobene Bereiche wie den öffentlichen Verkehrsmitteln (Busse und Bahnen, Schülerbeförderung) oder in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen. Wahlräume sind davon nicht erfasst. In Innenbereichen wird das Tragen einer Schutzmaske hingegen weiterhin empfohlen.

Bitte bedenken Sie, dass die Wahlbenachrichtigungen überregional einheitlich und bereits weit im Vorfeld einer Wahl konzipiert werden müssen, damit sie rechtzeitig zur Versendung den Städten und Gemeinden zur Verfügung stehen und kein Verzug entsteht. In diesem Fall musste dies vor Inkrafttreten der CoronaSchVO vom 01.04.2022 geschehen. Es war nicht absehbar, wie die Vorschriften zum Zeitpunkt der Versendung der Wahlbenachrichtigungen an die Wahlberechtigten sein würden, und es ist auch weiterhin nicht absehbar, wie sie zum Wahltermin sein werden. Die derzeitige CoronaSchVO ist zunächst bis zum 30.04.22 gültig. Der Hygienehinweis war daher dementsprechend „offen“ zu formulieren.

Bitte haben Sie Verständnis dafür.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Rüdiger Pankratz
Kreis Siegen-Wittgenstein

Amt für Kommunalaufsicht und Vergabeservice
– Amtsleiter –

Koblenzer Str. 73
57072 Siegen

Tel. 0271 333 1444
e-mail r.pankratz@siegen-wittgenstein.de

homepage http://www.siegen-wittgenstein.de

 

Die Durchführung dieser Landtagswahl mit m. E. viel zu vielen Pannen, wird noch zu bewerten sein,
hier gehts zur Vorgeschichte:

und hier noch ein Artikel aus der Siegener Zeitung vom 06.05.2022 zu weiteren Fehlern der Behörde, den ich noch nicht verarbeiten konnte:

und noch einer vom 19.05.2022:

Veröffentlicht in Heute selbst erlebt.