2022-03-20 3G-Verbot im Betrieb temporär obsolet

§28b/IfSG ab heute entfallen, 3G am Arbeitsplatz damit gesetzlich weg. Offizielle Gesetzestexte gibt`s noch nicht, Panik-Polit stellt anheim, dass Unternehmer/Denunzianten regeln.

Die unmenschliche Panik-Politik versucht weiter, wie bereits im Oktober/November vor Ende der “epidemische Notlage von nationaler Tragweite“ (24.11.2021), die es bekanntlich nie zu Recht gegeben hat, angekündigt, die Menschen anzuhalten, sich nunmehr gegenseitig zu zerfleischen.

Arbeitgebern werden in der aktuellen Corona-ArbSchVO  halbseiden „Rechte“ zugesprochen, einhergehend mit anheimgestellten Überprüfungs- und Einschätzungsaufgaben, die Arbeitgeber gar nicht leisten können. Leider werden aber wieder hinreichend Arbeitgeber auf den Plan kommen, und sich polit-will- und wohlfährig zur Anmaßung gegenüber Mitarbeitern und möglicherweise auch gegenüber Kunden aufschwingen.

Wer es sich leisten kann, sollte überlegen zu klagen. Das was hier passiert hat mit Rechtsstaat nichts zu tun. Bereits Begrifflichkeiten wir „sollen“ und nach Möglichkeit“ haben in einem „richtigen“ Gesetzt oder in einer „richtigen“ Verordnung nichts verloren.

Quellen kommen später.

Wer glaubt oder hofft, der ganze Spuk gehe jetzt dem Ende zu – der irrt leider ganz gewaltig. Zu süß ist die Corona-Macht.

 

 

Veröffentlicht in Heute selbst erlebt.