2021-10-01 Schulleiter braucht Erinnerung

Sind wir schon gewöhnt, dass den Kleinsten keine Lobby zusteht ? Bundestagswahl war Bestätigung ? Pädagogen in Selbstherrlichkeit treten wieder an, gegen unsere Kinder.

Wir halten dagegen und ziehen abermals und immer wieder vor Gericht. Und das bisher gar nicht mal so völlig erfolglos.

Und wenn wir nach der zunächst sogenannten Ersatzschule SiWi-ZCS eine Einkaufsgenossenschaft und im Zweifel auch noch eine Religions- und Weltanschauungsgemeinschaft gründen müssen, dann werden wir das tun.

Auch ungeimpfte und nichtgetestete Menschen sind keine Menschen 2ter Klasse !

Kürzlich im Bundestagswahlkampf haben wir sie alle gesehen, die sauberen Herrschaften Politiker, für die allesamt zu gelten scheint:

Politiker mit Maske nur fürs Foto.

Sie albern und witzeln an Wahlkampfständen herum – und sorgen dafür, dass unsere Kinder in den Schulen mit Abstand, mit Stoßlüften, mit Test und mit Maske, vegetieren müssen. Und das zeitgleich.

Die Medien interessiert das nicht, die Schulleiter offenbar auch nicht. Unfassbar grausam ist diese Welt geworden. Sind es nicht mehr die Kinder, denen wir alle unsere Liebe schenken müssen und alle unsere Fürsorge anzugedeihen haben ?

Genau der Schulleiter, der am 26.04.2021 völlig ohne Not und quasi als Bestrafungsaktion, jene Schüler, die sich ständiger invasiver Selbsttestung verweigern, nicht nur vom Präsenz-, sondern auch vom Distanzunterricht ausschließen wollte und in seinem Elternbrief den Eltern auch noch mit Häme hinterherkam, hat bislang deutlich kleinere Brötchen gebacken (zur Vorgeschichte geht’s wie immer ganz am Ende).

Jetzt kommt dieser aber, möglicherweise durch Wahlvorhersagen beflügelt, wieder aus der Deckung und verweigert o. g. Schülern Leistungsnachweise. Dagegen werden wir unverzüglich Klage erheben.

Der Schriftverkehr der letzten Tage ist selbsterklärend, daraus geht auch hervor, und das ist mir an dieser Stelle ganz wichtig, dass bei weitem nicht alle Pädagogen so sind wie dieser Schulleiter. DANKE dafür, das ist genau so gemeint.

So wie sich Eltern vor die Kinder zu stellen haben, so wie sich Unternehmer vor die Mitarbeiter stellen sollten, so müssten sich Lehrer vor die Schüler stellen, spätestens dann, wenn der Beruf Bestimmung ist.

Hier der Schriftverkehr der letzten 10 Tage, das vorletzte Schreiben (v. 28.09.2021) ist das entscheidende:

Peter-Paul-Rubens-Gymnasium
der Stadt Siegen

OStD Dieter Fischbach
Schulleiter

Rosterstrasse  143
D-57074  Siegen

Wenden,  01.10.2021

Klassenarbeiten
Telefonat mit Lehrer vom 21.09.2021
Abmeldung wg. leichter Erkältung
mein Schreiben 2109 vom 21.09.2021
Ihr Einschreiben vom 22.09.2021
erhalten am 25.09.2021
mein Schreiben 2112 vom 28.09.2021
Ihre E-Mail vom gleichen Tag
mein Schreiben 2113 vom 28.09.2021
mit Fristsetzung auf den 01.10.2021, 12:00 Uhr
Ihr Elternbrief vom 01.10.2021, 11:00 Uhr

Sehr geehrter Herr Fischbach,
auf mein o.g. Schreiben haben Sie leider nicht reagiert, ich werde daher unverzüglich gerichtliche Klärung bemühen.

Bei der Gelegenheit sende ich Ihnen beigefügt zwei Leistungsüberprüfungen aus der zunächst sogenannten Ersatzschule, die vom 27.09.2021 hatte ich bereits an die Fachlehrerin übermittelt und daraufhin die Mitteilung erhalten, mich damit unmittelbar an Sie zu wenden. Die weitere Überprüfung von heute sende ich daher jetzt ebenfalls an Sie.

Ich fordere Sie auf, einer wirksamen Kenntnisnahme durch die Schule NICHT im Wege zu stehen, verarbeiten Sie bitte die ggfls. eidesstattlich versicherte Leistung meines Kindes. Bezgl. des Schriftbildes in der heutigen Arbeit hat es das Donnerwetter bereits gegeben.

Zu Ihrem heutigen Elternbrief (Elterninfo 02) muss ich Ihnen schon sagen, dass ich mir Ihren Einsatz für die Erhaltung des Gymnasiums, wenn auch leider erfolglos, für das Wohlergehen unserer Kinder gewünscht hätte. Die Politiker, denen Sie zu Wohlgefallen trachten, lassen das Gymnasium, wie auch das Bildungssystem, wie auch unsere Kinder, einfach fallen. Dass das m. E. so dreist geschehen kann, daran haben Sie teil. Mitmacher ermutigen !

Mit freundlichen Grüßen,

Dem vorausgegangen war mein Schreiben vom 28.09.2021, welches ohne Reaktion verblieb:

Peter-Paul-Rubens-Gymnasium
der Stadt Siegen

OStD Dieter Fischbach
Schulleiter

Rosterstrasse  143
D-57074  Siegen

Wenden,  28.09.2021

Klassenarbeiten
Telefonat mit Lehrer vom 21.09.2021
Abmeldung wg. leichter Erkältung
mein Schreiben 2109 vom 21.09.2021
Ihr Einschreiben vom 22.09.2021
erhalten am 25.09.2021
mein Schreiben 2112 vom 28.09.2021
Ihre E-Mail vom gleichen Tag

Sehr geehrter Herr Fischbach,
ich danke Ihnen für Ihre E-Mail und stelle fest, dass Sie nunmehr auch nach 2ter Ansprache auf meine Fragen nicht eingehen.

Ich gehe daher davon aus, dass Ihnen selbst keine Gründe bekannt sind, die Ihr eigenes Handeln res. Ihre eigenen Anordnungen rechtfertigen könnten.

Liest man Ihre heutige Nachricht, könnte man zudem fast meinen, Sie wären in den vergangenen Monaten nicht im Lande gewesen.

Zu Ihrer Erinnerung:
1.) Das Ministerium hatte mit Schriftsatz v. 04.05.2021 in den Verfahren 7 K 1893, 7 L 918/21 und 7 L 942/21 auf S. 2, Abs. 2 klargestellt, dass ein Fehlen aufgrund des bestehenden Rechtsgrundes nicht als unentschuldigtes Fehlen gewertet werden darf, da die Schule den Grund für die Fehlzeit durch Nutzungsausschluss, dem ich zuvorgekommen bin, selbst gesetzt hat. Ich wüsste dazu nicht, dass sich an dieser Auffassung des Ministeriums etwas geändert hätte, Sie selbst hüllen sich dazu in tiefes Schweigen.

Es handelt sich daher bei den Fehlzeiten von meinem Sohn nicht um unentschuldigte Fehlzeiten. Sollten Sie an Ihrer dem nicht folgenden Rechtsauffassung festhalten wollen, wird auch diese Frage im Klageweg zu klären sein.

2.) Sie hatten dem Verwaltungsgericht Arnsberg in dem Verfahren 10 L 514/21 am 01.06.2021 u. a. mitgeteilt, dass über “Microsoft Teams“ die Lehrer weiterhin die Möglichkeit haben, nach eigenem Ermessen Unterrichtsmaterialien zu Verfügung zu stellen und es den im Unterricht nicht anwesenden Schülern ermöglich wird, Leistungsnachweise zu erbringen. Auch dazu hüllen Sie sich jetzt in Schweigen und an dieser Zusage, mithin Rechtslage, dürfte sich durch neuerliche CoronaBetrVO nichts geändert haben. Im Verfahren hatten wir seinerzeit Befriedung ausdrücklich verneint, da Sie zwar Ihre Verfahrensweise ab 31.05.2021 beschrieben und mitgeteilt haben, nicht aber eine Verpflichtung. Darauf kommt es hier jetzt aber nicht an.

Ich bitte daher um Klarstellung BEIDER Fragestellungen bis

Freitag, 01.10.2021, 12:00 Uhr.

Bei fruchtlosem Ablauf werde ich mir gestatten, entsprechende Klage unverzüglich in Auftrag zu geben.

Benötigen Sie Hilfestellung, sende ich Ihnen die zitierten Dokumente gerne zu.

Mit freundlichen Grüßen,

Am gleichen Tag erreichte mich eine „nicht so relevante“ Nachricht des Schulleiters wie folgt:

Dem vorausgegangen war mein Schreiben vom 28.09.2021, ebenfalls vom gleichen Tag:

Peter-Paul-Rubens-Gymnasium
der Stadt Siegen

OStD Dieter Fischbach
Schulleiter

Rosterstrasse  143
D-57074  Siegen

Wenden,  28.09.2021

Klassenarbeiten
Telefonat mit Lehrer vom 21.09.2021
Abmeldung wg. leichter Erkältung
mein Schreiben 2109 vom 21.09.2021
Ihr Einschreiben vom 22.09.2021
erhalten am 25.09.2021

Sehr geehrter Herr Fischbach,
ich hatte Ihnen am 21.09. geschrieben, mitgeteilt und Sie befragt.

Am Folgetag haben Sie o.g. Einschreiben vom 22.09.2021 an mich auf den Weg gebracht, was mich irritiert.

Damit ich die Sache einer angemessenen rechtlichen Würdigung zuführen kann, gestatte ich mir zunächst und höflich nachzufragen, ob Ihr Schreiben eine Antwort auf meine Fragestellung per 21.09.2021 darstellen soll, oder ob Sie mir noch separat antworten werden bzw. möchten.

Als Hilfestellung finden Sie mein Schreiben vom 21.09.2021 in gleicher E-Mail-Nachricht sowie Ihr „Einschreiben“ als Anlage beigefügt.

Mit freundlichen Grüßen,

Zuvor hatte ich völlig überraschend ein m. E. unüberlegtes Einschreiben wie folgt erhalten:

Der guten Ordnung halber – den Anfang in dieser Runde machte mein Schreiben vom 21.09.2021, also vor 10 Tagen:

Peter-Paul-Rubens-Gymnasium
der Stadt Siegen

OStD Dieter Fischbach
Schulleiter

Rosterstrasse  143
D-57074  Siegen

Wenden,  21.09.2021

Klassenarbeiten
heutiges Telefonat mit Lehrer
Abmeldung wg. leichter Erkältung

Sehr geehrter Herr Fischbach,
ich habe heute mit Lehrer meines Kindes telefoniert.

Gesprochen haben wir über die Unterstützung seitens der Schule gegenüber jenen Kindern, denen die aktuelle Corona-Politik an den Regelschulen aus medizinischen und/oder ethischen oder anderen Gründen nicht zugemutet werden kann.

Für diese Unterstützung darf ich Ihnen zunächst einmal danken.

Wir haben dann gesprochen über die Durchführung von Klassenarbeiten. Hier habe ich erfahren, dass die Verfahrensweise, so wie Ende des letzten Schuljahres erfolgreich praktiziert, jetzt nicht mehr zulässig sein soll, soll i.d.F. heißen, dass alle Klassenarbeiten ausdrücklich vor Ort in der Schule und im Klassenverband und somit unter Test- und Maskenzwang durchzuführen wären.

Dazu bitte ich höflich um Information, welche gesetzliche relevante Rahmenbedingung sich zwischenzeitlich geändert hat. Mir ist insofern nichts bekannt, gerichtliche Verfahren dauern im Wesentlichen ebenfalls an.

Sodann habe ich nach heutigem Telefonat von meinem Sohn erfahren, dass die erste Klassenarbeit bereits am morgigen Tage ansteht. Da mein Sohn derzeit eine mittlere Erkältung mit Husten und Schnupfen auskuriert, melde ich Ihn hiermit krank und komme nach Genesung mir der Bitte um einen „Nachschreibetermin“ wieder auf Sie zu.

Ich will dazu nicht verhehlen, dass ich, zwar als medizinischer Laie, aber eben auch als Vater von 5 Kindern, den aktuellen Gesundheitszustand meines Kindes für nicht sonderlich problematisch halte. Ich gehe aber gleichermaßen davon aus, nachdem, was man in den Medien liest und an Aufrufen von Bildungseinrichtungen vernimmt, dass das Vorstellen meines Kindes zum Unterricht unter „Rest-Erkältung“ als massive medizinische Bedrohung des Schulgeschehens ankommen dürfte. Höchstwahrscheinlich wäre die Vorstellung vergeblich, das habe ich meinem Kind zu ersparen.

Bekommt ein Kind ferner ohnehin schlecht Luft, liegt durch die Beeinträchtigung von Maske zudem der Tatbestand von vorsätzlicher Körperverletzung möglicherweise vor. Eine Selbsttestung mit invasiven Nasenstäbchen unter Husten kann ebenfalls in erhöhtem Maße zu schweren Verletzungen führen. Auch dem habe ich zu begegnen.

Wie immer freue ich mich auf Nachricht und melde mich unverzüglich, sobald ich Neuigkeiten habe.

Mit freundlichen Grüßen,

Hier zur Vorgeschichte, nur zwei LINKs, von dort geht’s dann jeweils weiter:

Veröffentlicht in Heute selbst erlebt.