Vorab herzliche Einladung:
Wer sich morgen oder an einem der kommenden Samstage nach Siegen verirrt, bitte mich ansprechen. Von 10:00-15:00 Uhr, auch schonmal bis 17:00 Uhr, sind wir am Sieg-Carré, direkt gegenüber Hauptbahnhof und Busbahnhof. Oder einfach nach der Antifa Ausschau halten. In Siegen sind das eher naive Jungs, die ein Banner kaum halten können, und i.d.R. auch nicht wissen, was draufsteht. Kein Witz, so selbst erlebt. Morgen ist dann endlich auch Sevil A. aus Köln und Lea K. aus Gladbeck dabei. Und ich freu mich drauf.
Heute Schulleiter auf die Sprünge geholfen, VO-Erklärung im Regel-Dickicht. Dienst nach welcher Vorschrift ? An die Kinder denkt keiner. Montag daher weitere Klage + Eilantrag.
Nachtrag:
heutiges Schreiben abgesendet um 12:09 Uhr, Elternbrief erhalten um 15:43 Uhr, alles per -Mail. Der Elternbrief findet sich hier ganz am Ende, mit Markierung. Auf die „Klarstellung“, welche dort wohlfeil geboten wird, habe ich quasi einige Stunden vorher bereits geantwortet.
Bei aller Freude über Verzicht auf albernes Gender-Gaga war nicht zu verkneifen, das „Neuwort“ „Unterrichtsgeschehen“ ebenfalls zu markieren. „Geschehen“ verwendet man üblicherweise immer dann, wenn man nichts weiß, sachliche und/oder wissenschaftliche Betrachtung ignoriert oder ignoriert sehen möchte. So z. B. Impfgeschehen, Infektionsgeschehen oder im Schmallenberger Ordnungsamt das Postausgangsgeschehen.
Nachtrag Ende.
In Erkrath gibt es eine Grundschule, an der heute in der Klasse ohne Lappen bzw. Maske unterrichtet wurde.
Vielen herzlichen Dank !
Völlig irre, dass das Nichtquälen von Kindern zu Dank verpflichtet.
Ist aber so – in Deutschland 2021.
Der Schulleiter jedenfalls wurde heute freundlich an gestriges Schreiben erinnert und auf Klage vom vergangenen Montag hingewiesen. Noch einmal wurde ihm die Chance aufgezeigt, Rückgrat zu beweisen und sich vor die Kinder zu stellen, anstatt sich hinten im Behördenwald zu verstecken. Bei fruchtlosem Ablauf heutiger Frist geht`s Montag am Gericht weiter:
Peter-Paul-Rubens-Gymnasium
der Stadt Siegen
OStD Dieter Fischbach
Schulleiter
Rosterstrasse 143
D-57074 Siegen
Wenden, 20.08.2021
keine Maskenpflicht an der Schule
ab heute gültige Verordnung
mein Schreiben vom 19.08.2021
Sehr geehrter Herr Fischbach,
leider haben Sie auf meine gestrige Nachricht nicht reagiert, die Elternvertreterinnen „überraschenderweise“ auch nicht.
Da die Sache selbstverständlich eilt, es geht hier um nicht weniger als eine fortlaufende gesundheitliche Gefährdung, bitte ich nunmehr bis heute 17:00 Uhr um Mitteilung, ob Sie sich in diesem Fall vor unsere Kinder stellen, und sich, wie von mir gefordert, nach der seit heute wirksamen CoronaSchVO vom 17.09.2021 richten.
Und noch einmal – wer in diesem Land Maske tragen und sich impfen lassen möchte, konnte das schon immer gerne tun. Das entscheiden wir aber gerne selbst.
Sollten Sie jedenfalls der Meinung sein, sich nach der älteren CoronaBetrVO vom 13.08.2021 weiterhin richten zu müssen, teile ich Ihnen dazu Folgendes mit:
1.) sich widersprechende und gleichzeitig gültige Verordnungen
Solchen Zustand darf es nicht geben, mit fortschreitender Überregulierung bleibt das aber nicht aus. In einer individuell geprägten Gesellschaft kann man nicht für jeden Teilnehmer jede Verhaltensweise in jeder Situation vorschreiben, jedenfalls nicht mit der Aussicht, dass dabei überwiegend Sinnvolles herauskommen könnte.
Hier stellt sich dann die Frage, welche der gültigen, im Ergebnis widersprüchlichen Anordnungen zu befolgen sind, und wer entscheidungsbefugt ist. Nach meiner Rechtauffassung kann das nur der von einer Anordnung Betroffene sein, mithin mein Kind, vertreten durch mich als Erziehungsberechtigter. Keinesfalls kann das durchführende Organ anzuwendendes Recht nach Belieben aussuchen.
Dazu entscheide ich für mein Kind: Maske auch im Unterricht weg !
2.) Vorrang nach Zeitfolge
Mit einer gewissen Plausibilität setze ich voraus, dass der Verordnungsgeber die vorhandene Verordnungslage genau überprüft. Setzt der Verordnungsgeber eine Verordnung in Kraft, folgt dem zweifellos der Willen, eine ggfls. entgegenstehende ältere Verordnung außer Kraft zu setzen. Andersherum ist das dann auszuschließen, wenn die relevanten Verordnungen in gleiche oder ähnliche Lebensbereiche wirken und sich an gleiche oder ähnliche Betroffene richten. Das dürfte bzgl. CoronaSchVO und CoronaBetrVO wohl unstreitig der Fall sein.
Auch insofern gilt im Zweifel die CoronaSchVO und nicht die CoronaBetrVO.
Ich schreibe Ihnen das erst heute, weil ich Ihnen Gelegenheit geben wollte, o.g. Zusammenhänge, die vielmehr Diskrepanzen darstellen, selbst zu erkennen. Und diese Chance besteht immer noch, heute bis 17:00 Uhr. Greifen Sie bitte zu, beweisen Sie Rückgrat für Ihre auf dem Schulgelände Schutzbefohlenen.
Andernfalls werde ich auch hier um gerichtliche Überprüfung nachsuchen und am Montag weitere Klage nebst Eilantrag stellen. Jene vom vergangenen Montag dürfte ja zwischenzeitlich, sofern Sie das Land NRW auf dem Laufenden hält, auch bei Ihnen angekommen sein.
Beide Verordnungen dürften Ihnen bekannt sein, entsprechende Passagen habe ich per gestrigem Schreiben genau definiert. Inklusive relevanter Textmarkierungen finden Sie diese auf meiner privaten Internetseite
henningzoz.de
am Ende des Artikels
2021-08-19 NRW-Klassen-Maske könnte morgen fallen
So oder so freue ich mich auf Nachricht.
Mit freundlichen Grüßen,
Und hier zur Vorgeschichte, nur zwei LINKs, von dort geht’s dann weiter:
Gemäß Nachtrag hier der heute am Nachmittag eingegangene Elternbrief mit Markierungen: