2021-06-09 DIVI-Intensivregister war gelogen

Drohende Überlastung Gesundheitssystem war Begründung für Lockdown, Maske, Impffeldzug. Bundesrechnungshof deckt auf. Alles nur ein Witz ? Regierung tritt ab und vor den Richter ?

Ich schaffe es erst heute, am 30.08.2021, diesen nachfolgenden Artikel fertigzustellen. Eigentlich säße ich genau jetzt in Moskau für einen sehr wichtigen Termin. Gestern, Sonntagmorgen 04:30 Uhr habe ich beschlossen, dass ich nicht reisen kann, ohne Gefahr zu laufen, von der Medizin-Republik eingeholt zu werden, um 06:00 Uhr wäre ich an den Flughafen gefahren. Geld im Gully, Zeit im Eimer – für nichts als Scharlatanerie.

Jetzt jedenfalls muss der Artikel fertig werden, da ich am vergangenen Mittwoch (Podium Kolpingsfamilie) die Aufdeckung des Regierungsübels durch den Bundesrechnungshof benannt habe, das zum Unverständnis des Moderators, der gleich zweimal die Faktenfüchse herbeirief. Es war aber außer mir keiner da. Ferner benötige ich das Morgen, bei der nächsten Podiumsdiskussion, um insbesondere MdB Volkmar Klein (CDU) genau damit zu konfrontieren, der wiederum am Mittwoch keine Zeit hatte, weil er nach Berlin eilen musste, um  die Verlängerung der pandemischen Lage nationaler Tragweite gehorsam mit zu verlängern. Eigentlich ein Treppenwitz. In Wahrheit unmenschlicher Betrug.

 

Und genau so benennt das auch DIE WELT im Bezug-Artikel genau hier:

Falsch gemeldete Intensivbetten sind Betrug an der Gesellschaft.

Die BILDzeitung schreibt:

Intensivbetten-Belegung | So falsch lag der ARD-„Faktenfuchs“

RP-online (Rheinische Post Mediengruppe) eilt zur Hilfe und versucht mit einem „Experten“ und mir „Schwurbeln“ zu kitten, völlig erfolglos, wie ich meine:

Wirbel um Divi-Register: Intensivmediziner verteidigen ihre Melderegister
„alles bleibt im Konjunktiv, alles nicht so schlimm, nur ein bischen“, lautet das übermittelte Fazit.

Alle LINKs dazu am Ende,
auch zum Bericht des Bundesrechnungshofes vom 09.06.2021.

Unmenschlicher Betrug angeführt durch GroKo (CDU+SPD)
Käme das heraus, dann fliegen CDU und SPD in 4 Wochen aus dem Bundestag.

Käme die Wahrheit, käme der unmenschliche Betrug flächendeckend ins Bewusstsein der Menschen, schaffen wir es, die Menschen zu informieren und aufzuklären, würden CDU und SPD bei der nächsten Bundestagswahl an der 5%-Hürde scheitern. Dazu möchte ich aus tiefstem Herzen beitragen.

Wie auch am 05. Oktober 2020, als die ARD von 30.000 vorgehaltenen Intensivbetten berichtete, von denen nur 447 (von 30.000) mit „Infizierten“ belegt waren (LINK am Ende), hält man die Luft an. Man ist sich sicher, dass die Regierung nach dem hier analysierten Bericht des Bundesrechnungshofes jetzt komplett zurücktritt und in spätestens 8 Tagen geschlossen auf der Anklagebank Platz nimmt.

Nichts davon in Deutschland 2021, das schonmal vorab.
Noch nichts.

 

Der Bericht des Bundesrechnungshofes ist urheberrechtlich geschützt, als Bürger der Bundesrepublik Deutschland nehme ich aber für mich in Anspruch, dass dieser mich und jeden Mitbürger etwas angeht.

Hier die wesentlichen Feststellungen:

(a) Bedrohung durch Überlastetes Gesundheitssystem hat es nie gegeben !

3.3 Vorläufige Würdigung (Seite 31/32)
Die Auslastung von Krankenhausbetten insgesamt sank von 75,1 % im Jahr 2019 auf 67,3 % im Jahr 2020, die der Intensivstationen von 69,6 % auf 68,6 %. Die Auslastung der Intensivbetten mit Patientinnen und Patienten, die positiv auf SARS‐CoV‐2 getestet wurden, betrug im Jahr 2020 durchschnittlich 4 %. Der zusätzliche Leerstand in Krankenhäusern war weniger auf verschobene planbare Operationen als auf geringere Inanspruchnahmen durch potenzielle Patientinnen und Patienten zurückzuführen.

Im Ergebnis gab es 2020 nicht im Ansatz die Bedrohung durch ein überlastetes Gesundheitssystem, das hat auch das Gesundheitsministerium (Spahn) bereits mit Pressemitteilung vom 30.04.2021 eingeräumt (LINK am Ende).

 

(b) Voraussetzungen für die Ausgleichszahlungen

Tabelle 1, Seite 31

Der Bundesrechnungshof stellt fest, dass Ausgleichszahlungen für „Bettenvorhaltung“ zur Auslastung des jeweiligen Krankenhauses nebst Inzidenzwert abhängig gestellt sind. Geld gibt’s nur, wenn es brenzlig wird, was ja auch richtig wäre. Da Krankenhäuser wirtschaftlich betrieben werden, ist Notstand somit einträglich. Dazu muss die Auslastung möglichst immer über 75% liegen. Wer seine Betten nicht belegt bekommt, wer zu viele freie Betten meldet, hat Pech gehabt. Ob dazu dann Intensivbetten abgebaut und in den Keller verbracht wurden, ist nichts weiter, als eine haltlose Hypothese. Gewinnbringend wäre aber genau das. Möglicherweise könnte man auch Betten umbenennen oder irgendwie anderweitig deren Meldung an das DIVI-Intensivregister vermeiden.

Der Bundesrechnungshof benennt das so:

 

(c) „Unerwünschte Mitnahmeeffekte“

3.3 Vorläufige Würdigung (Seite 33 Abs. 2)

Der Bundesrechnungshof hat beanstandet, dass das derzeitige System der Ausgleichszahlungen unerwünschte Mitnahmeeffekte ermöglicht. Die Analysen des RKI haben gezeigt, dass Datenmeldungen möglicherweise dazu genutzt wurden, schneller die Schwelle zu erreichen, ab der Ansprüche auf Ausgleichszahlungen für nicht belegte Betten entstanden.

 

(d) Verfügbarkeit weiterer 13.700 Intensivbetten „so“ nicht feststellbar.

4.5 Abschließende Würdigung (Seite 40)

Der Bundesrechnungshof hielt es für einen vielversprechenden Ansatz, Beitragsmittel der Versichertengemeinschaft in Höhe von nahezu 700 Mio. Euro einzusetzen, um drohenden Engpässen bei den Intensivbetten zur Bekämpfung der Epidemie entgegenzuwirken. Mit diesem enormen Mitteleinsatz sollten 13.700 zusätzliche Intensivbetten geschaffen werden. Ein solcher Kapazitätszuwachs ist aus den vorliegenden Statistiken und Datensammlungen indes nicht abzulesen. Dies gilt auch für die im DIVI‐Intensivregister abrufbaren Zahlen.

Der Bundesrechnungshof bemängelt hier, dass 13.700 zusätzliche Intensivbetten mit jeweils 50.000 Euro bezuschusst worden sind, das Geld sei ausgegeben, die Betten sind aber in der Statistik nicht angekommen. Ob die Betten überhaupt existieren, wird hier nicht bewertet.

Das sind aber alles „Kleinigkeiten“, im Vergleich zu dem was jetzt kommt:

 

(e) Bundesgesundheitsministerium (Spahn) wusste längst Bescheid.

3.2.3 Datenmeldungen an das DIVI‐Intensivregister (Seite 29 Abs. 2)

Das RKI äußerte gegenüber dem BMG mit Schreiben vom 11. Januar 2021 die Vermutung, dass Krankenhäuser zum Teil weniger intensivmedizinische Behandlungsplätze meldeten, als tatsächlich vorhanden waren. Dadurch könnte der für die Gewährung von Ausgleichszahlungen erforderliche Anteil freier betreibbarer intensivmedizinischer Behandlungsplätze von unter 25 % erreicht werden. Krankenhäuser würden zunehmend die hauseigenen Controlling‐Abteilungen mit der Übermittlung der Daten für das DIVI‐Intensivregister verpflichten, um monetäre Nachteile für den Standort zu vermeiden. Dies sei dem RKI in zahlreichen E‐Mails und Telefonaten konkret mitgeteilt worden. Auch Länder seien an das RKI herangetreten und hätten rückwirkend um eine Anpassung der Zahl der gemeldeten freien betreibbaren intensivmedizinischen Betten gebeten. Dabei seien Anpassungen nur für Zeiträume gefordert worden, die für die Ausgleichszahlung relevant waren.

Das bedeutet nichts anderes, dass es spätestens seit dem 11., allerspätestens seit dem 12. Januar 2021 keinen einzigen Lockdown mehr hätte geben dürfen, da diese genau auf der Drohkulisse „Überlastung Gesundheitssystem“ basierten. Politik fällt es üblicherweise schwer, Fehler einzugestehen. Lieber werden Fehler „erstmal“ nicht korrigiert oder sogar wiederholt.

Genau das scheint hier der Fall,
eine ganze Wirtschaft wird mutwillig zerstört.

Viele Leben, viele Lebensträume,
möglicherweise eine ganze Generation Kinderseelen,
eine ganze Gesellschaft
wurden und werden
der Zerstörung nahe geschädigt

 

Für Nichts ?!

 

BRH, 09.06.2021 DIE WELT, 11.06.2021 BILD, 10.06.2021 RP Online, 11.06.2021

 

 

 

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