Heute -Kinderschutzverfahren nach §1666 BGB von Amts wegen- am Familiengericht in Siegen angeregt. Als Täter kommen Regierung und Behörden in Frage.
Als Täter kommen Regierung und Behörden in Frage.
Dass man sowas einmal würde schreiben müssen, hätte niemand für möglich gehalten. Dass Deutsche Gerichte diese Täterschaft quasi bestätigt haben, kann eigentlich nicht sein. Ist aber so.
Schaut man dann auf die gestrige Novelle der CoronaBetrVO, kann man nur noch weinen. Hoffentlich morgen geht Normenkontrollklage dagegen raus – man kommt nicht mehr hinterher. Im Ministerium müssen hunderte Juristen sitzen, die sich den ganzen Tag ausdenken, wie sie unseren Kindern Schaden zufügen und die Eltern gängeln können.
Das sind die Unvorstellbarkeiten, deren Halbwertszeit auf Tage heruntergebrochen ist.
Die hier benannten Anlagen findet man hier:
und den grandiosen, glasklaren und vollständig richtigen Beschluss vom 8. April aus Weimar hier:
2021-04-08 Beschl AG Weimar 9 F 14821
der Beschluss aus Weilheim vom 13. April ist hier:
2021-04-13 Beschl AG Weilheim 2 F 192 21
und der aus Magdeburg kommt gleich….