Verwaltungsgerichtshof: bei fehlendem Einverständnis in eine Testung muss sichergestellt sein, dass Unterrichtsangebote im Distanzunterricht bestehen. Testung ist freiwillig.
Selbsterklärende Pressemitteilung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes vom 12.04.2021 mit Markierung. Klicken, um zur Original-Online-Version zu gelangen: