2021-11-23 3G am Arbeitsplatz ?

Ich erlasse morgen ein Verbot jeglicher physischer Kontakte innerhalb der Arbeitsstätten. Den Begriff Arbeitsstätte lasse ich mir vom Gesundheitsamt genau definieren. Völlig menschliche Begrüßungen mit Handschlag oder Umarmung dürfen ab sofort nur noch außerhalb der Arbeitsstätten  durchgeführt werden. Ist dann morgen hier nachzulesen.

 

Ich habe soeben die ab Morgen (24.11.2021) gültige CoronaSchutzVO gelesen und vermag eine grundsätzliche Anordnung von 3G am Arbeitsplatz in den Betrieben nicht zu erkennen.

Hingegen dürfen Ungeimpfte keinen Sport mehr treiben und den Behörden wird anheimgestellt, ja geradezu schmackhaft gemacht (§5 Abs. 2), Gläubige aus deren Gotteshäusern zu verbannen.

Nichts ist mehr heilig.

Du sollst keine anderen Götter haben neben mir.
Du sollst dir kein Bildnis noch irgendein Gleichnis machen…Bete sie nicht an und diene ihnen nicht !

Einer derer hat möglicherweise diese Verordnung unterzeichnet.

Und was machen wir ? Wir kümmern uns, wir arbeiten und wir halten uns an die Regeln. Und wir gehen Wählen. In NRW ist das im Mai wieder möglich. Ich gehe zusätzlich noch Klagen, an Verwaltungsgerichten und Oberverwaltungsgerichten, ich schaffe es derzeit nicht, das alles hier auf die Webseite zu packen.

Gott steh uns bei, dass die Menschen aufwachen.

 

Ich werde morgen beim Gesundheitsamt in Olpe abfragen, ob ich das alles richtig verstehe und nicht vielleicht 35 überliegende Verbote übersehen habe.

Was ich von hiesigen Unternehmen erfahre, wie hier mit den Mitarbeitern umgegangen wird, ganz gleich ob geimpft oder nicht, lässt mich erschaudern. Ich schäme mich dafür in Grund und Boden. Wenn die Kirchen weglaufen, wenn die Gewerkschaften weglaufen, das wäre doch die Zeit für Unternehmer mit Rückgrat. UnternehmerAktiv.

Und selbstverständlich gibt es Lohnfortzahlung unabhängig davon ob man sich einer nicht vorhandenen Impfpflicht beugt oder nicht. Glaubt nicht den himmelschreienden Blödsinn, der bei ntv nicht steht sondern suggeriert wird.

 

https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/211123_coronaschvo_ab_24.11.2021_lesefassung.pdf

 

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