Erste Runde immer 11:00 Uhr ab Bismarckplatz, Kaffee ab 10:15 Uhr. Wir fahren für die (Impf)-Freiheit, gegen jeden Zwang, für Rechtsstaat und Demokratie, für unsere Kinder.
Auch die allgemeine Impfpflicht ist nicht vom Tisch,
§20IfSG sieht bereits jetzt Zwangsimpfungen vor.
corona-blog.net
Am 27.04. findet eine neue Anhörung im Gesundheitsausschuss zum Thema „einrichtungsbezogene Impfpflicht“ statt. Während die Alternative für Deutschland einen Antrag gegen diese einreicht, weil sie den Fachkräftemangel im Auge behält, legt die CDU/CSU einen Antrag für diese ein. Ein Aspekt, der derzeit aber wenig Beachtung erhält, ist der §20IfSG, welcher Karl Lauterbach – gerade im Hinblick auf den Herbst – bereits jetzt die Türen zu Zwangsimpfungen öffnet. Die Hürden dafür, sind erschreckend niedrig.
Zeitgleich Infostand am Sieg-Carré
von 10:00-15:00/17:00 Uhr
Am 27.04.2022 findet eine Anhörung zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht im Gesundheitsausschuss statt. Die öffentliche Anhörung beginnt um 14:00 Uhr und dauert eine Stunde. Grundlage der Anhörung sind ein CDU/CSU-Antrag zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht (20/687) und ein AfD-Antrag gegen eine einrichtungsbezogene Impflicht (20/699).
Der CDU/CSU Antrag lautet „Einrichtungsbezogene Impfpflicht jetzt solide vorbereiten“, der von der AfD lautet „Verschärfung des Fachkräftemangels im Gesundheitssektor verhindern – Einrichtungsbezogene Impflicht abschaffen“.
Die Unions-Fraktion fordert von der Bundesregierung eine bessere Vorbereitung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht. Die Umsetzung […] werfe viele Fragen auf, die bisher nicht beantwortet seien. Die AfD-Fraktion fordert den Verzicht auf die einrichtungsbezogene Impfpflicht. Mit der Regelung drohe regional der Zusammenbruch des Gesundheitswesens durch Freisetzung von Beschäftigten, die für die Versorgung der vulnerablen Gruppen unersetzlich seien. […]
Im Infektionsschutzgesetz in §20Abs.6 steht bereits, dass „bedrohte Teile der Bevölkerung an Schutzimpfungen teilzunehmen haben“.
Die Regierung hat mit §20IfSG folgende Ermächtigung:
(6) Das Bundesministerium für Gesundheit wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates anzuordnen, dass bedrohte Teile der Bevölkerung an Schutzimpfungen oder anderen Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe teilzunehmen haben, wenn eine übertragbare Krankheit mit klinisch schweren Verlaufsformen auftritt und mit ihrer epidemischen Verbreitung zu rechnen ist.
Personen, die auf Grund einer medizinischen Kontraindikation nicht an Schutzimpfungen oder an anderen Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe teilnehmen können, können durch Rechtsverordnung nach Satz 1 nicht zu einer Teilnahme an Schutzimpfungen oder an anderen Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe verpflichtet werden. §15Abs.2 gilt entsprechend.
(7) Solange das Bundesministerium für Gesundheit von der Ermächtigung nach Absatz 6 keinen Gebrauch macht, sind die Landesregierungen zum Erlass einer Rechtsverordnung nach Absatz 6 ermächtigt. Die Landesregierungen können die Ermächtigung durch Rechtsverordnung auf die obersten Landesgesundheitsbehörden übertragen.
Zwar muss nach (6) der Bundesrat zustimmen, das ist derzeit aber wohl eher Formsache.
Weit schlimmer noch ist der Verweis im o.g. Absatz (6) auf §15IfSG der unter Absatz (2) so lautet:
(2) In dringenden Fällen kann zum Schutz der Bevölkerung die Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates erlassen werden. Eine auf der Grundlage des Satzes 1 erlassene Verordnung tritt ein Jahr nach ihrem Inkrafttreten außer Kraft; ihre Geltungsdauer kann mit Zustimmung des Bundesrates verlängert werden.
Im Ende können „die“ mit uns machen was sie wollen.
Jetzt schon. Daher muss das alles weg.
Deswegen müssen wir weiterfahren !
Hier die Anträge für kommenden Mittwoch, 27.04.2022:
Antrag der Alternative für Deutschland
Antrag der CDU/CSU
über die Einleitung wird mir bereits übel
Wer mitfahren, wer mitkämpfen, wer seine Stimme sichtbar machen möchte, bitte Hinweis an mich über diese Webseite oder TG oder SIGNAL oder hier:
Beispiele vorheriger Autokorsen: