2021-07-31 CoronaSchutzVO, der offizielle Irrsinn

§ 3 Abs. 3 (CoronaSchutzVO) !! Impfung hat lt. Verordnungsgeber rein individuellen Nutzen. Damit greift die VO an dieser Stelle sinnlos unsere Grundrechte ab. Illegal !

Selbstverständlich gehen wir auch gegen dieses Abbild undemokratischer Polit-Willkür gerichtlich vor. Langsam müssen einem die leidtun, die sich in gutem Glauben und im Vertrauen auf Regierung und Rechtsstaat haben impfen lassen.

Die Verordnung „zum Weglaufen“ findet sich hier:

Nachtrag:

Ein direkt die Verordnung angreifendes Verfahren findet sich jetzt hier:

Veröffentlicht in Heute selbst erlebt.