§ 3 Abs. 3 (CoronaSchutzVO) !! Impfung hat lt. Verordnungsgeber rein individuellen Nutzen. Damit greift die VO an dieser Stelle sinnlos unsere Grundrechte ab. Illegal !
Selbstverständlich gehen wir auch gegen dieses Abbild undemokratischer Polit-Willkür gerichtlich vor. Langsam müssen einem die leidtun, die sich in gutem Glauben und im Vertrauen auf Regierung und Rechtsstaat haben impfen lassen.
Die Verordnung „zum Weglaufen“ findet sich hier:
Nachtrag:
Ein direkt die Verordnung angreifendes Verfahren findet sich jetzt hier: