Fotorechte:
Das Ganze scheint ja immer ein beliebtes Thema von jenen zu sein, die keine sachlichen Argumente gegen mich vorzubringen haben. So hatte Radio Siegen im letzten Jahr zur Bürgermeisterwahl massiv behauptet, ich hätte/würde ein Foto aus deren Sendung „3nach10“,
wo ich tatsächlich meine Frau kennenlernen durfte,
unrechtmäßig verwenden. Schlicht aus gutem Willen hatte ich mitgeteilt, das strittige Foto in Zusammenarbeit mit der Siegener Zeitung zu ersetzen. Das ist bis heute nicht gelungen. Auf den Zug schlichter Behauptung war dann auch der Bürgermeister aufgesprungen und hat seither ähnliches Märchen gestreut. Bei dem Herumgejammer ist es bis heute geblieben,
weil diese Komiker natürlich alle wissen,
dass sie nicht im Recht sind.
Dennoch schaffen die willfährig getreuen Medien damit neue Wahrheiten, die Realität verbiegt sich davon aber nicht. Daher habe ich beschlossen, jene beiden angeblich strittigen (Radio Siegen wunderbar, Bürgermeister Mues eher amüsant) auch im Bundestagswahlkampf wieder zu verwenden. Dabei hätte ich zur hoffentlich kommenden Wahl viel passender, ein so herrliches Bild von „MdB Volkmar Klein (CDU) auf Wasserstoff-Fahrzeug“ zu bieten, der gleiche Volkmar Klein, der auffällig wenig macht, aber immer genau das sagt, was Merkel sagt. Das Bild möchte ich niemandem vorenthalten:
BILD fehlt noch
Wenn das alles nicht so traurig wäre.
Für die “befreiten Bürger” in Siegen-Wittgenstein:
Am Ende, ich denke bis Morgenmittag (Samstag), wird hier ein Schreiben stehen, welches die “befreiten Bürger”, die Post vom Landrat durch die Kreisrechtsdirektorin Biermann und das wiederum durch das Verwaltungsgericht Arnsberg, erhalten haben, bis Sonntagabend oder Montagmorgen 08:00 Uhr an das Oberverwaltungsgericht Münster (ohne Anwalt !) senden können, um dann am Montag bis 16:00 Uhr das jeweilige Verfahren am Verwaltungsgericht in Arnsberg zurückzuziehen. So derzeit meine Überlegung, um dem Gericht das unmögliche Betragen von einem bockigen Landrat, der scheinbar auch noch ein ganz schlechter Verlierer ist, mitzugeben. Auch sollten wir alle versuchen, eine im Kreistag vertretene Partei zu einer entsprechenden Anfrage zu bewegen. Mindestens eine fällt mir dazu ein.
Ich selbst werde das Verfahren durchgehend weiter betreiben, allein um dem Landrat mitzuteilen, dass seine Beschwerde m. E. nur ein Ausdruck von Bockigkeit bis Boshaftigkeit sein kann. Wäre der Landrat schlau, hätte er hingenommen, die Sache gegen die Bürger verloren zu haben. Das schafft der Landrat aus Siegen-Wittgenstein aber scheinbar nicht. Der Groll gegen die ungehorsamen Bürger ist offenbar zu groß. Dazu später mehr.