2021-03-19 Schule in Siegen im Selbsttestmodus

Liebe Eltern, bitte wehrt Euch gegen Willkür und suggerierte Testpflicht. Beschützt Eure gesunden Kinder vor sinnfreien aber invasiven Testungen mit 98% Fehlerquote.

Einmal mehr scheint sich eine Schule aufzuschwingen, Eltern in Sachen Corona-Maßnahmen unter Druck zu setzen und falsch zu informieren.

Ich habe die Schulleitung damit konfrontiert, das Erwirken einer einstweiligen Verfügung in Aussicht gestellt und den Eltern nötigenfalls die Übernahme von Rechtsverfolgungskosten angeboten.

Die Schulleitung hat noch nicht eingelenkt, sieht sich erstaunlicherweise für eigene Aussagen/Mitteilungen nicht zuständig. NIEMAND kann Eltern zwingen, quietsch-fidele Kinder einem schmerzlichen und vollkommen unsinnigen Corona-Selbsttest auszusetzen.

Wehren muss sich aber jeder selbst – für sein Kind, für unsere Kinder.

Wenn auch Ihr von Eurer Schulleitung ähnlich miserable Schreiben mit verkompliziertem Widerspruchsverfahren gegen Massentestung Eurer Kinder erhalten habt, bitte gerne mein Schreiben übernehmen.

Nachahmung ist ausdrücklich erwünscht und dringend angeraten.

Die in ihrer Entsetzlichkeit leider alltägliche Geschichte begann vor 3 Tagen, hier rückwärts-chronologisch, beginnend mit meinem zweiten Schreiben an die Schulleitung in dieser Sache von gerade eben:

Corona Selbsttests
Elternbrief und Widerspruchserklärung v. 16.03.2021

Lieber Herr Fischbach,
vielen Dank für Antwort auf dem Fuße.

Bei allem Respekt und so sehr ich Ihnen das wünschte, muss ich Ihnen leider sagen, dass Sie so nicht aus dieser Sache herauskommen. Sie haben „die falsche Elterninformation“ in die Welt gesetzt und unterschrieben, Sie sind für mich damit verantwortlich. Ganz gleich, ob die Formulierung aus Ihrer Feder stammt oder nicht, ist das jedenfalls genau so zu bewerten, wenn Sie unter Ihrem Namen für die Schule an die Elternschaft schreiben.

Bitte sorgen Sie daher unverzüglich dafür, dass „die falsche Elterninformation“ auf gleichem Wege wieder aus der Welt geschafft wird und die Eltern korrekt informiert werden.

Es kann ja nur so sein, dass Erziehungsberechtigte eine Zustimmung zur Corona-Testung oder Anleitung zur Selbsttestung ihrer Kinder erklären können, teilen die Eltern jedoch nichts mit, gilt eine Zustimmung als nicht erteilt.

Die geschätzte Elternschaft gestatte ich mir darauf hinzuweisen, dass man sich als Erziehungsberechtigter nach meinem Ermessen in den Bereich einer Kindeswohlgefährdung begibt, wenn man gesunde kleine Menschen einem wie gestern beschriebenen technisch völlig unsinnigen und dabei invasivem Test aussetzt. Eine Fehlerquote von 98% wüsste ich jedenfalls nicht anders zu beschreiben.

Bei der Gelegenheit bitte ich Sie Herr Fischbach, auch klarzustellen, dass der Satz auf Ihrer vorbereiteten Widerspruchserklärung:
Dieser Widerspruch betrifft nicht die Vornahme von Testungen, die durch das Gesundheitsamt aufgrund infektionsschutzrechtlicher Vorgaben angeordnet werden können. Darüber wird Sie das Gesundheitsamt informieren“
nichts weiter als eine hypothetische Betrachtung, man könnte auch sagen „freie Erfindung“ darstellt, zudem in sich widersprüchlich und in jedem Fall völlig überflüssig ist.

Damit sollte ganz offensichtlich Druck auf die Eltern ausgeübt werden,
eine andere Absicht ist nicht erkennbar.

Das wollte ich Ihnen gestern Nachmittag eigentlich dazugeschrieben haben, war mir in einem hektischen Tag aber durchgegangen. Gleichermaßen, als ich schrieb:
„Ich bin wirklich erschüttert, wie Sie glauben, mit den Eltern umgehen zu können.“,
wollte ich Ihnen selbstverständlich schreiben:
„Ich bin wirklich erschüttert, wie Sie glauben, mit den Eltern und vor allen Dingen mit unseren schutzbefohlenen Kindern umgehen zu können.“

Von mir gestern gesetzte Frist und Konsequenzen müssen leider Bestand haben.

Viele Grüße vielen Dank,

Die Schulleitung hatte mir zuvor so geantwortet:

Mein erstes Schreiben in dieser Sache, ebenfalls vom 18.03.2021 ist insofern zur Nachahmung empfohlen:

Corona Selbsttests
Elternbrief und Widerspruchserklärung v. 16.03.2021

Lieber Herr Fischbach, sehr geehrte Schulleitung,
den Elternbrief nebst Widerspruchserklärung vom 16.03.2021 habe ich mit großem Bedauern zur Kenntnis genommen.

In Wahrnehmung meiner Verantwortung als Erziehungsberechtigter habe ich Ihnen nachfolgend eine Frist zu setzen und bei fruchtlosem Verstreichen unverzüglich gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, um im Wege der einstweiligen Verfügung gegen die „freiwilligen“ Testungen an Ihrer Schule vorzugehen.

Selbstverständlich gestatte ich Ihnen nicht, an meinem Kind irgendwelche medizinischen Eingriffe vorzunehmen oder solche anzuleiten und selbstverständlich muss ich dafür nicht Ihren „Widerspruchszettel“ ausfüllen und einreichen.

Ich bin wirklich erschüttert, wie Sie glauben, mit den Eltern umgehen zu können.

Sie vermitteln durch die Beifügung einer „Widerspruchserklärung“ den Eindruck, als läge bereits ein Verwaltungsakt vor, gegen den die Eltern die Möglichkeit einer Widerspruchseinlegung hätten.

Ich möchte Sie dazu höflich darauf hinweisen, dass von Ihnen hierdurch eine Art „Umkehrung der Verfahrensweise“ vorgenommen worden ist. Es ist unbestritten, dass es sich bei der Durchführung von Schnelltests oder PCR-Tests um einen invasiven Eingriff handelt. Das Testen – auch wenn es von den Schülern selbst durchgeführt wird oder gerade deshalb, um eine Haftung des Schulträgers zu vermeiden – kann mit einem Verletzungsrisiko in besonders empfindlichen Regionen des Körpers einhergehen, da besonders empfindliche Regionen des Körpers, namentlich der Mund- und Nasenschleimhäute, ggfls. die hintere Nasenhöhle, betroffen sind. Voraussetzung für Eingriffe in die körperliche Unversehrtheit eines Kindes ist daher eine Einverständniserklärung der Eltern, und nicht – wie vorliegend glaubhaft gemacht wird – nur eine Widerspruchserklärung.

Dass es sich bei der Entnahme einer Gewebeprobe – auch oder gerade wenn sie durch die Schüler selbst durchgeführt wird – um einen nicht unriskanten Eingriff handelt, der zu starken Schmerzen führen kann, ist durch zahlreiche Erfahrungsberichte bestätigt. Zur Verdeutlichung wird auf einen Artikel auf der Internetseite des Senders N-TV verwiesen:

https://www.n-tv.de/wissen/Was-gegen-Schmerzen-bei Nasenabstrich-hilft-article22283335.html

Aus dem Artikel wird wie folgt zitiert (Hervorhebungen durch die Unterzeichner):

„Wichtig sei, dass der Abstrich korrekt abgenommen werde. „Oft ist die Abnahmetechnik miserabel“ beklagt der HNO- Arzt. Der Tupfer sollte keinesfalls Richtung Nasenrücken nach oben in die Nase eingeführt werden. Stattdessen gilt: Am Nasenboden auf Höhe des Gehörgangs gerade und ganz vorsichtig nach hinten schieben. Der Tupfer müsse aber um die sechs Zentimeter in die Nase eingeführt werden, um in den Nasen- Rachen- Raum zu gelangen, so der Mediziner.“

Es ist also offensichtlich, dass es bereits jetzt Probleme bei der Abnahmetechnik gibt. Wollen Sie tatsächlich Schüler, medizinisch ungebildete Laien, dem Risiko einer Selbstverletzung bei der Durchführung derartiger Tests aussetzen ?

Auch wenn Ihr Elternbrief eine Freiwilligkeit der Testungen behauptet, so wird aber der psychische Druck, der auf „Testverweigerer“ (dieses Wort wird sicher in den gängigen Wortschatz aufgenommen werden) von Seiten der Lehrerschaft und der übrigen Schüler ausgeübt werden wird, nicht unerheblich sein. Nach den Erfahrungen mit Mobbingopfern – gerade in der Schule – ist geradezu zu erwarten, dass „Testverweigerer“ oder positiv-Getestete dann einem besonderen Mobbingdruck ausgesetzt werden, wenn beispielsweise eine ganze Klasse oder die gesamte Schule aufgrund eines positiven Tests in Quarantäne geschickt wird. Und das bei einem Schnelltest, der sogar nach Angaben des Robert- Koch- Instituts (RKI) auf seiner Homepage

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Infografik_Antigentest_PDF.html

bei einem Inzidenzwert von 50 falsch- positive Ergebnisse von 98 % aufweisen. Der Ausdruck aus der homepage der RKI „Corona- Schnelltest- Ergebnisse verstehen“ wird als

Anlage

beigefügt. Aus S. 2 (linke Spalte, Mitte) können Sie ersehen, dass von 204 positiven Tests nur 4 richtig positiv, aber 200 falsch positiv sind. Das ergibt eine Fehlerquote von 98 % (!). Es dürfte daher außer Verhältnis stehen, junge, gesunde Schüler ohne Verdacht auf eine Krankheit willkürlichen und sinnfreien Testungen zu unterziehen. Der Mensch – insbesondere Kinder – sind keine Versuchskaninchen für medizinische Experimente. Nur der Vollständigkeit halber sei darauf hingewiesen, dass es im Kasten links unten auf S. 2 nicht „200“ Personen tatsächlich infiziert, sondern „5“ Personen tatsächlich infiziert heißen muss (so die eigenen Vorgaben des RKI auf S. 2 links oben). Das RKI wird für diese m. E. offensichtliche und eben wissentliche „Hinters-Licht-Führung“ ebenfalls eine Abmahnung erhalten.

Es gibt keine gesetzliche Grundlage, die vorschreibt, dass sich gesunde Menschen – hier Schüler – ihre Gesundheit bei elementaren Dingen ihrer Lebensgestaltung (wie hier beim Schulbesuch) bestätigen lassen müssen. Auch Absichtserklärungen des Landes NRW können ohne parlamentarische Entscheidung – falls eine solche überhaupt verfassungsgemäß wäre – nicht dazu führen, dass Kinder unter dem Deckmantel der Freiwilligkeit, in Wirklichkeit aber unter dem Druck der Schulgemeinde mit dem entsprechenden Mobbingrisiko zu einer willkürlichen Testung gezwungen werden.

Es ist sicher im Hinblick auf den Schulfrieden eine Überlegung wert, ob an der Eska­lationsspirale, die bis zu einer Zwangsimpfung führen kann, weitergedreht werden sollte.

Ich erwarte daher die vollständige Rücknahme und den angemessen wirksamen Widerruf Ihres Elternbriefs vom 16.03.2021 bis

Mittwoch, 24.03.2021.

Bei fruchtlosem Fristablauf sehe ich mich gezwungen, unverzüglich gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen und im Wege der einstweiligen Verfügung gegen die „freiwilligen“ Testungen an Ihrer Schule vorzugehen.

Für den unwahrscheinlichen Fall, dass Sie bereits vor dem 24.03.2021 mit Testungen beginnen werden res. die Schüler damit beginnen lassen, werden Sie sich möglicherweise für jeden Einzelfall zu rechtfertigen haben, per dem ein Kind getestet wurde, und die Erziehungsberechtigten das „eigentlich“ gar nicht wollten. Zur entsprechenden Rechtsverfolgung werde ich den betroffenen Eltern im Grenzfall jedenfalls eine Kostenübernahme anbieten.

Da die Sache sehr eilt, werde ich mir gestatten diesen Brief zu veröffentlichen, und bitte dazu um Ihr Verständnis. Es geht um unsere Kinder. Es geht nicht um vorauseilenden Gehorsam im Würfelspiel um beliebige Inzidenzwerte.

Viele Grüße,

Meinem Schreiben war diese Anlage beigefügt, anklicken für PDF:

Dem voraus ging besagte “falsche Elterninformation” vom 16.03.2021 nebst Anlagen:

 

Die beiden Anlagen finden sich hier, anklicken für PDF:

Wer so etwas verschickt, hat nichts Gutes im Sinn,
oder denkt nicht nach.

Eine weitere, ebenfalls erschütternde Geschichte passierte im vergangenen Oktober:

Veröffentlicht in Heute selbst erlebt.