2022-02-13 Für unsere Kinder am Kornmarkt in Siegen

Sonntag ab 15:00 Uhr, Info zum Corona-Polit-Irrsinn, Hüpfburg, Ballonwettbewerb und mehr. Wir halten uns an die Regeln und machen das Beste daraus – für die Menschen.

Normalität in dieser kaputten Welt.

Informationsveranstaltung am Sonntag, wir bewegen uns daher nicht im Versammlungsrecht.

Keine Maskenpflicht,
keine Testpflicht.

 

Danke für die tollen Bilder und Videos, danke für den tollen Tag. Ich hab das als Laie mal ein bischen zusammengeschnitten.

Wenn Kinder wieder lachen können, dann machen wir ziemlich viel richtig.

Einen ganz besonderen Luftballon habe ich für eine ältere Dame mit Helium befüllt. Sie hat 1945 in Dresen den schrecklichen Bombenangriff auf Dresden überlebt. Das war heute Nacht vor 77 Jahren. Und was machen wir ? Wir wählen genau heute den Bundespräsidenten. Und was für einen…

 

 

 

 

 

Nach CoronaSchVO vom 11.01.2022 gültig ab dem 09.02.2022 (Heute), hier §3 (1) 1. 1. gilt immer noch Maskenpflicht auf Versammlungen gem. Artikel 8 Grundgesetz. Das nach §1 (3) immer noch bedingungslos.

Der unstreitige Rechtsbruch der Landesregierung hört nicht auf !

Nach wie vor diktiert der Verordnungsgeber per CoronaSchVO in das VersG NRW hinein und setzt im Ergebnis das per Grundgesetz garantierte Versammlungsrecht (Artikel 8 GG) für mich außer Kraft. Die Rechts- und i.d.F. dann auch Verfassungswidrigkeit ergibt sich völlig indiskutabel aus der „Bedingungslosigkeit“ der Verordnung. Keine Inzidenz, keine Hospitalisierungsrate oder ähnliches spielen irgendeine Rolle. Verordnet wird einfach so.

Damit liegt nicht etwa eine legale Schutzmaßnahme in Sorge um die Volksgesundheit vor, sondern Maskenpflicht als Repressalie, damit die Menschen nicht mehr auf die Straße gehen, um „mit Maske“ gegen “Maske” zu demonstrieren.

Die Verfassung ist aber ausschließlich für die Menschen gemacht, um diese vor der Regierung zu schützen, und eben nicht umgekehrt ! Hier schützt sich die Regierung z. B. vor den Spaziergängern und das ist illegal.

Zwar „schwafelt“ der gesamte Abs. (3) der aktuellen CoronaSchVO über ultimativ gebotene Abhängigkeiten, für die tatsächliche Vorschrift spielen diese allerdings keine Rolle. Lediglich behauptet der Verordnungsgeber, diese hätten bei Abfassung der Novelle eine Rolle gespielt. Praktisch mit irgendeiner Auswirkung ist das nicht der Fall und somit absolut rechtswidrig.

Also fahren wir doch mal weiter Auto.

Nächster Autokorso Siegen
am Vortag, Samstag 12.02.2022.

 

Veröffentlicht in Heute selbst erlebt.