Desiderius-Erasmus-Stiftung

Presseerklärung 22.02.2023
Zum heutigen Stiftungsurteil des Bundesverfassungsgerichts zur Förderung der Desiderius-Erasmus-Stiftung erklärt die Vorsitzende Erika Steinbach:
„Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist eine schallende Ohrfeige für den Deutschen Bundestag und die Bundesregierung!
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem heutigen Stiftungsurteil festgestellt, dass die Nichtberücksichtung der DES bereits seit 2019 verfassungswidrig und nicht gerechtfertigt sei.
Somit besteht für die DES jetzt die Möglichkeit staatliche Förderung rückwirkend für sich in Anspruch zu nehmen. Wir werden entsprechende Anträge an das BMI bzw. Bundesverwaltungsamt stellen und das Urteil des BVerfG natürlich auch in das laufende Verfahren vor dem OVG Münster einbringen.
Zugleich hat das Bundesverfassungsgericht deutlich gemacht und dem Gesetzgeber aufgegeben, für die Vergabe von Mitteln an die politischen Stiftungen ein eigenständiges Gesetz zu verabschieden. Grundlage dazu müssen in jedem Fall auch die früheren Urteile des Bundesverfassungsgerichts sein.
Das begrüßen wir ausdrücklich. Damit wird der Willkür und der Hintergrundmauschelei mit den übrigen Stiftungen ein Ende gesetzt.“

PRESSEMELDUNG 20.05.2022

„Der Haushaltsausschuss verhält sich eklatant rechtswidrig!
Seine Entscheidung ist pure Willkür!“

„Gemäß dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts und der beständig geübten Praxis stehen der Desiderius-Erasmus-Stiftung Fördermittel des Bundes zu. Diese Mittel wurden in der gestrigen Sitzung des Haushaltsausschusses der DES durch eine unzulässige Protokollerklärung verweigert. Damit verhält er sich sowohl rechtswidrig als auch demokratiefeindlich.“

Dazu erklärt Erika Steinbach, die Vorsitzende der Stiftung:

„Gemäß dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1986 und zudem der seit Jahrzehnten geübten eigenen Praxis der Bundesregierung und des Deutschen Bundestages stehen der Desiderius-Erasmus-Stiftung spätestens ab diesem Haushaltsjahr ganz eindeutig Fördermittel des Bundes zu. 
Das hat die Bundesregierung durch das Bundesverwaltungsamt auf unsere Klage, bereits 2019 Fördermittel zu erhalten, in ihrem Schriftsatz vom 22.5.2019 selbst deutlich gemacht als sie argumentierte: 
Vielmehr ist für das Kriterium der Dauerhaftigkeit, sowohl für die Bejahung, als auch für die Aberkennung, der Einzug bzw. Nichteinzug in den Deutschen Bundestag in zwei aufeinander folgenden Legislaturperioden entscheidend.“ 

Unser Anspruch auf diese Mittel des Bundes basiert ab diesem Jahr nicht mehr allein auf dem gewichtigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1986, wonach es „der Gleichheitsgrundsatz gebietet, alle dauerhaften, ins Gewicht fallenden politischen Grundströmungen in der Bundesrepublik Deutschland angemessen zu beteiligen“, sondern bezieht nunmehr die praktizierten, jahrzehntelangen Fördergrundsätze des Deutschen Bundestages und der Bundesregierung bezüglich anerkannter politischer Stiftungen mit ein.

Unseren rechtlichen Anspruch auf Förderung unterstreichen in öffentlichen Stellungnahmen der Staatsrechtler Prof. Christoph Möllers und bereits zuvor der eher linke Wissenschaftler Prof. Claus Leggewie deutlich.

Auch ansonsten gibt es keinerlei Kriterien, die eine Förderung der DES ausschließen könnten. Trotzdem maßte sich der Haushaltsausschuss an, in einer Protokollerklärung festzulegen, wer sich nach seiner Ansicht rechtsstaatlich verhält und damit förderungswürdig sei und wer nicht. Und das, obwohl auf eine kleine Anfrage der Fraktion Bündnis90/Die Grünen (Drucksache 19/28130) aus der letzten Legislaturperiode die Bundesregierung antwortete, dass die DES „rechtlich, personell, organisatorisch und finanziell unabhängig“ von der AfD sei und kein Beobachtungsobjekt des Bundesamtes für Verfassungsschutz.
Zudem ist die uns nahestehende AfD zum zweiten Mal demokratisch in den Deutschen Bundestag gewählt worden. Sie ist zudem weder verboten noch verfassungsfeindlich.

Der Haushaltsausschuss macht mit der eindeutig rechtswidrigen Protokollerklärung, durch die die DES von der Förderung ausgeschlossen wurde, einmal mehr deutlich, dass ihm rechtsstaatliches und demokratisches Handeln fremd geworden ist. Eigenmächtig maßt sich der Haushaltsausschuss an, festzulegen wer demokratisch sei. Das ist pure Willkür.

Nunmehr ist es die Aufgabe des Deutschen Bundestages, diesen Rechtsbruch zu beheben. Sollte das nicht geschehen, werden wir mit allen rechtsstaatlichen Mitteln – bis hin zur europäischen Gerichtsbarkeit – vorgehen.

 

 

20.09.2020

 

Im März 2018 wurde ich in das Kuratorium der Desiderius-Erasmus-Stiftung berufen und ich bin stolz darauf. Als Mitglied eines m. E. hochkarätigen illustren Kreises einen hervorragenden Querschnitt durch unsere Gesellschaft abbildend, fühle ich mich sehr geehrt und fühle mich dort sehr wohl.

Zielsetzung der Desiderius-Erasmus-Stiftung (Aussage unserer Webseite, Stand 2018-08)
Die Desiderius-Erasmus-Stiftung (DES) fördert die politische Bildungsarbeit und setzt sich für die demokratische Diskussion und Vermittlung konservativer, patriotischer und freiheitlicher Werte und Ideen ein. Die Stiftung ist als gemeinnützig anerkannt und wird im rechtlichen Sinne durch den Stiftungs-Verein und dessen Mitgliederversammlung bzw. den gewählten und ehrenamtlich tätigen Vereinsvorstand repräsentiert.

Wir sind die jüngste politische Stiftung Deutschlands und stehen ideell der Alternative für Deutschland (AfD) nahe. Als parteinahe Stiftung sind wir bundesweit tätig und agieren gemäß den rechtlichen Vorgaben unabhängig und selbständig.

Wir setzen uns für die Festigung und Erneuerung der Demokratie durch mehr direkte Bürgerbeteiligung und durch weniger EU-Bevormundung ein. Weniger Europa ist mehr Europa.

Den Verfassungsauftrag, an der politischen Willensbildung des Volkes mitzuwirken, haben die Altparteien schlicht vergessen oder entstellt. Sie haben diesen Auftrag zu einem Monopol verbogen, worauf die Wähler mit Enttäuschung, Überdruss und Abneigung reagieren. „Alles könnte anders sein, und nichts kann ich ändern“: so hat Niklas Luhmann schon vor geraumer Zeit die Stimmung im Land beschrieben. Wer oder was könnte dem besser entgegenwirken als eine politische Stiftung ?!

Auf der europäischer Ebene ist die Entscheidungskompetenz der nationalen Parlamente mittlerweile in vielen Bereichen zu einer Scheinkompetenz zusammengeschrumpft, bei der die durch Wahlen legitimierten Parlamente mehr und mehr nur noch als Erfüllungsgehilfen von demokratisch nicht legitimierten Brüsseler Vorgaben fungieren.

Der Vorstand
Den Vorstand der Desiderius-Erasmus-Stiftung bilden:

Das Kuratorium
Das Kuratorium der Desiderius-Erasmus-Stiftung hat die Mitglieder:

www.erasmus-stiftung.de

Henning Zoz, August 2018